Hallo nihilsinecausa,
zu Ihrem Anliegen besteht individueller Klärungsbedarf. Bitte setzen Sie sich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, sich (möglichst vorab) mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen und dort die nicht vorhandene Rehabilitationsfähigkeit zu melden und das weitere Verfahren abzusprechen.