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Experten-Antwort

Was ist aus DRV-Sicht das sinnvollste Vorgehen bei dauerhafter Rehaunfähigkeit?

von nihilsinecausa16.07.2024 | 19:23
297 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend! Aus mehreren Gründen bin ich nachweislich mittels ausführlicher ärztlicher Atteste bescheinigt dauerhaft seit Jahren faktisch eindeutig rehaunfähig und wegeunfähig, d.h. ich käme selbst wenn ich rehafähig wäre gar nicht zu einer Rehaeinrichtung hin (wegen der Wegeunfähigkeit habe ich bis zu einer Kündigung jahrelang im Home Office gearbeitet). Nach Vorgabe der Arbeitsagentur habe ich nun einen Bescheid der DRV zum Rehaantritt erhalten. Zuvor hatte ich einen ausführlichen Antrag mit allen ausgefüllten Formularen auf Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich weiß nicht, ob es aus DRV-Sicht sinnvoller ist, Widerspruch einzulegen und in ein möglicherweise langwieriges Reha-Bescheid-Widerspruchverfahren zu gehen, oder ausführliche ärztliche Reha- und Wegeunfähigkeitsbescheinigungen an die DRV und die Einrichtung zu senden. Auf jeden Fall sende ich eine Anfrage an die Arbeitsagentur bzw. den Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur, dass sie mir aus näher belegten Gründen ohne Nachteile im Leistungsbezug erlauben mögen, von einer Rehamaßnahme Abstand zu nehmen, da ein Antritt seit vielen Jahren aus mehreren gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und auch zukünftig nicht möglich sein wird, und die DRV unmittelbar über meinen Erwerbsminderungsrentenantrag entscheiden möge. Ob ich eine Antwort darauf erhalte und wann, ist allerdings ungewiss und zwischendurch wird wahrscheinlich die Widerspruchsfrist gegen den DRV-Bescheid ablaufen. Deshalb bin ich unsicher. Wenn nun die Widerspruchsfrist verstreicht und ich nachfolgend Reha- und Wegeunfähigkeitsbescheinigungen einreiche, verstehe ich es so, dass die DRV vermutlich nichts Relevantes tun wird außer die 6-Monats-Frist abzuwarten, innerhalb der Bescheid gültig ist, und danach den Bescheid wegen fehlenden Rehaantritts zurücknehmen. Wird dann danach für gewöhnlich über meinen Erwerbsminderungsrentenantrag entschieden und nicht eher? Macht es im Sinne einer möglichst zügigen Klärung mehr Sinn oder weniger, jetzt vorsorglich Widerspruch einzulegen? Ist dauerhafte Reha- und Wegeunfähigkeit ein vielleicht klassischer Grund für einen Widerspruch? Mein Anliegen ist es, sowohl für mich als auch alle anderen Beteiligten wie die Arbeitsagentur und DRV den am wenigsten aufwändigen langwierigsten Weg zu gehen. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo nihilsinecausa,

 

zu Ihrem Anliegen besteht individueller Klärungsbedarf. Bitte setzen Sie sich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, sich (möglichst vorab) mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen und dort die nicht vorhandene Rehabilitationsfähigkeit zu melden und das weitere Verfahren abzusprechen.

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6 Antworten

Oh jeam 16.07.2024 | 19:49
Sie haben eine Mitwirkungspflicht, oder leben Sie mit den Konsequenzen. Einen "vorsorglichen" Widerspruch, gegen einen nicht ergangenen Bescheid, kann man nicht einlegen.
...am 16.07.2024 | 20:03
Was für ein Roman. Die DRV hält Sie für rehafähig. Das ist das Problem. Wie kommt das ? Haben Sie der DRV nicht alles zugeschickt beim EMR Antrag ? Jetzt gilt es genau das zu korrigieren.
nihilsinecausaam 16.07.2024 | 20:09
Wenn Sie den Text gelesen hätten, auf den Sie antworten, wüssten Sie, dass ein Widerspruch gegen einen bereits ergangenen Bescheid eingelegt werden soll und die Vorsorglichkeit den Fall betrifft, falls die Arbeitsagentur nicht wie beschrieben zustimmt. Insoweit ist Ihr Beitrag sinnfrei.
nihilsinecausaam 16.07.2024 | 20:17
Die DRV hält mich nicht für rehafähig. Die DRV hat auch alle vorangegangenen Reha- und Wegeunfähigkeitsbescheinigungen akzeptiert. Ebenso geht wie angesprochen die dauerhafte Reha- und Wegeunfähigkeit ausführlich aus meinem Erwerbsminderungsrentenantrag ärztlich bescheinigt hervor. Die DRV hat laut eigener Aussage den Bescheid erstellt aufgrund der Vorgaben der Arbeitsagentur, die ebenfalls bereits durch Unterlagen belegt von meiner Reha- und Wegeunfähigkeit weiß.
Sinnvolle Eigeninitiative ist gefragt!am 17.07.2024 | 06:24
Klären Sie das direkt mit der AfA und der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rententrägers, statt Ihre Zeit unnötig in einem anonymen Forum zu vertrödeln. Hier hat niemand Einblick in Ihren medizinischen Vorgang und daher können auch keine sinnvollen, individuellen Ratschläge gegeben werden. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso man derartige Fragen in einem anonymen Forum stellt.
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