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Experten-Antwort

Was ist eigentlich neu an der Rente mit 63(-65)?

von Zukunftsrat26.02.2014 | 14:06
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8 Antworten

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Liebes Forum, liebe Experten, die jetzt anstehende Reform bzgl. "abschlagsfreie Rente mit 63" nutzt ja nur einer begrenzten Zahl von Jahrgängen etwas, nämlich die zwischen 1951 und 1963. Innerhalb derer steigt bekanntermaßen das Renteneintrittsalter für diese Art der Altersrente von 63 auf 65 Jahre an. Für die Jahrgänge ab 1964 gibt es die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren dann ab Eintrittsalter 65. Soweit so gut. Von den Jahrgängen 1951-1963 mal abgesehen, für alle ab Jahrgang 1964 ändert sich daher de facto NICHTS? Es gibt doch auch bisher schon die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" ab 65 mit 45 Beitragsjahren. Könnte mir bitte jemand erklären (idealerweise vom Expertenteam), was für die Jahrgänge ab 1964 nun genau der Unterschied ist, zwischen der alten "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" und der neuen "Rente mit 63", deren Eintrittsalter ja auch auf 65 steigt? Handelt es sich letztendlich um ein Wahlgeschenk für eine ganz eng begrenzte Zahl an Jahrgängen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zukunftsrat, selbstverständlich handelt es sich nur für die rentennahen Jahrgänge um ein Wahlgeschenk. Darüber kann man schon geteilter Meinung sein. Gerecht bzw. ausgewogen für die folgenden Jahrgänge ist dies wohl nicht. Es sind immer noch Menschen in der Arbeitswelt unterwegs, die ebenfalls die 45 Jahre Pflichtbeiträge erreichen und kein Wahlgeschenk mehr erhalten. Bei diesem Personenkreis bleibt also alles beim alten. Abschließend stimme ich gerne dem Beitrag von

W*lfgang zu und denke, dass damit Ihre Anfrage erledigt ist.

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7 Antworten

Schadeam 26.02.2014 | 14:33
Und vielleicht zählen künftig Arbeitslosigkeitszeiten, die bislang nicht bei der 45 Jahren mitzählten auch mit. Kann im Einzelfall positiv sein....
Feliam 26.02.2014 | 14:25
Ja.
Lilliam 26.02.2014 | 15:38
ich sehe es nicht als Wahlgeschenk.Ich bin fast 62 ,habe bis jetzt 47 Jahre gearbeitet und sehe es als meinen eigenen Verdienst an die Rente mit 63 , als nach 48 Arbeitsjahren , zu bekommen . Und was sind nach so vielen Arbeitsjahren 950 EuroRente wo doch jeder nach Deutschland kommen kann , noch nie gearbeitet hat aber alles bezahlt bekommt ,denn scheinbar wissen die Leute wo die Gerichte sitzen....Ich habe mir die Rente erarbeitet .....
Melanie Kupperam 26.02.2014 | 15:44
Natürlich ist das ein Wahlgeschenk für die Leute, die jetzt in rente gehen. In 4 Jahren werden die Karten neu gemischt. @Lilli: warum sollen denn Ihre 47Jahre arbeit mehr wert sein, als meine. Nur weil ich Jahrgang 65bin darf ich arbeiten bis ultimo??? ich finde das äußerst ungerecht!
Zukunftsratam 26.02.2014 | 16:12
Zitat von Lilli anzeigenausblenden
Liebe Lilli, bitte nicht falsch verstehen, ich gönne Ihnen von ganzem Herzen, dass Sie nach wirklich ehrbarer Leistung von >45 Beitragsjahren jetzt bald mit 63 abschlagsfrei Rente beziehen können. Was ich einfach nicht verstehe bei der aktuellen Diskussion um die "Rente mit 63" ist die Tatsache, dass diese Möglichkeit eben nur für ein paar wenige Jahrgänge geöffnet wird. Sie persönlich profitieren davon, und wie gesagt, ich gönne es Ihnen. Ich selber habe, wie viele andere, nichts davon. Von daher die Frage, ob es für Menschen ab Jg. 1964 überhaupt einen Unterschied zur bisherigen, alten Regelung der "Altersrente für besonders langjährige Versicherte" gibt. Und die Frage, ob eine Erleicherung nur für die jetzt gerade zur Berentung anstehenden Jahrgänge dann eben als Wahlgeschenk bezeichnet werden darf, halte ich weiterhin für berechtigt.
W*lfgangam 26.02.2014 | 22:09
Hallo Zukunftsrat, es wird keine 'neue' Rente mit 63 geben - das IST die (alte) Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie wird (voraussichtlich) nur im Hinblick auf das ungekürzte Rentenbeginnalter modifiziert, ggf. auch bei den zählbaren 45 Jahren/Alo-Pflichtbeiträge. Für Jahrgang 64ff. ändert sich damit an 65 gar nichts, evtl. sind die 45 Jahre unter Berücksichtigung Alo-Zeiten früher/erstmals möglich - ist doch auch was ...oder ? Aber, psssst, nach den nächsten 1 – 2 Wahlen wird 65 durch 69 ergänzt – die Chance, die 45 Jahre somit zu schaffen, wird verbessert ;-) Gruß w.
Zukunftsratam 27.02.2014 | 11:50
Liebes Expertenteam, danke für Ihre offene und ehrliche Antwort! Beste Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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