Guten Tag,
der Berechnung Ihrer EMR sind alle rentenrechtlich relevanten Zeiten ab Ihrer ersten versicherten Beschäftigung bzw. dem 17. Lebensjahr (bei Schulausbildung) bis zum Leistungsfall (Eintritt Ihrer EM) zugrunde gelegt worden. Darüber hinaus wurden für die Monate bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres noch beitragsfreie Zurechnungszeiten berücksichtigt.