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Experten-Antwort

Was ist Grundlage für EMR? Welcher Zeitraum?

von Tim01.08.2023 | 14:56
220 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag. Ich bin in EMR als Arbeitsmarktrente. Damals wurde ich 2012 rückwirkend zu 2011 in Rente geschickt. Was hat das für einen Sinn? Ich war 2011 in Krankengeld, welches höher war als die Rente! Welcher Zeitraum für die Punkteberechnung wird herangezogen? Möchte das prüfen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

der Berechnung Ihrer EMR sind alle rentenrechtlich relevanten Zeiten ab Ihrer ersten versicherten Beschäftigung bzw. dem 17. Lebensjahr (bei Schulausbildung) bis zum Leistungsfall (Eintritt Ihrer EM) zugrunde gelegt worden. Darüber hinaus wurden für die Monate bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres noch beitragsfreie Zurechnungszeiten berücksichtigt.

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4 Antworten

KSCam 01.08.2023 | 15:29
Damals hat der ärztliche Dienst entschieden wann Erwerbsminderung eingetreten ist. Wenn Sie ab 2011 bis zur Berentung arbeitsunfähig waren, erscheint das von außen gesehen als nicht unlogisch. Aber welchen Sinn soll das haben jetzt im Jahr 2023 - also nach weit mehr als 10 Jahren- zu prüfen ob Sie ab 2011 0der 2012 erwerbsgemindert waren. Manch einer könnte das als Unsinn bezeichnen! Wollen Sie die Bürokratie beschäftigen? Was soll das?
Maxam 01.08.2023 | 16:35
Der Zeitraum bis zum Beginn der Rente wird wohl herangezogen. Für Krankengeld gibt es dann keinen Rentenpunkt, weil Sie ja schon in Rente waren. Der Sinn ist damit wohl klar.
KSCam 01.08.2023 | 17:02
Macht aber wegen der Zurechnungszeit und auch grundsätzlich dennoch keinen Sinn darüber nach mehr als 10 Jahre zu lamentieren und daran was ändern zu wollen. Beiträge nach dem Leistungsfall beeinflussen erst die spätere Alters- oder Hinterbliebenenrente. Wenn ein Haus abgebrannt ist nützt es auch nichts es danach gegen Brand zu versichern.
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