Bezieht die heute 18-jährige „Person“ lebenslang Arbeitslosengeld II, erwirbt sie keinen gesetzlichen Rentenanspruch und muss, nach Vollendung der Regelaltersgrenze (aktuell das 67. LJ), zum Grundsicherungsamt.
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Bezieht die heute 18-jährige „Person“ lebenslang Arbeitslosengeld II, erwirbt sie keinen gesetzlichen Rentenanspruch und muss, nach Vollendung der Regelaltersgrenze (aktuell das 67. LJ), zum Grundsicherungsamt.
Natürlich, wenn die Merkel jedem dahergelaufenen Asylanten deutsches Volksvermögen hinterherschmeisst, kann sie doch kaum ihre verarmten eigenen Landsleute verhungern lassen? Oder sind der Merkel die Asylanten schon wichtigter als ihre eigenen Landsleute?Bezieht die heute 18-jährige „Person“ lebenslang Arbeitslosengeld II, erwirbt sie keinen gesetzlichen Rentenanspruch und muss, nach Vollendung der Regelaltersgrenze (aktuell das 67. LJ), zum Grundsicherungsamt.Wie sieht aus, wenn die 18 jährige Person lebenslang gar keine Sozialleistungen bezieht? Sondern lebt nur von der Tafel und ist immer obdachlos gewesen. Kriegt man mit 67 auch die Grundsicherung beim Sozialamt?
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