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Was ist, wenn AG Wiedereingleiderung ablehnt?

von xyz05.02.2009 | 16:03
2876 Ansichten
9 Antworten
Hallo. Ich soll lt. Krankenkasse/Arzt eine stufenweise Wiedereingliederung machen. Mein KG endet Ende Juli. Wiedereingl. soll von Mai bis ende Juni stattfinden. Bis dahin bin ich weiterhin krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Meine Frage: Was ist, wenn mein AG die Wiedereingliederung ablehnt? Es ist bekannt, dass Ihm das nichts kostet, doch was wäre wenn er dies nicht möchte? PS: Ich hätte 12 Monate ALG1 Wäre sehr wichtig für mich! Danke xyz

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 06.02.2009 | 11:24

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet einer Wiedereingliederung zuzustimmen. Allerdings gilt dies nach einem Urteil des BSG wegen vom 13.03.2006 nicht für Schwerbehinderte.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir von Seiten der Rentenversicherung keine weiteren Aussagen, die Ihren Arbeitsvertrag bzw. Ihr Arbeitsverhältnis betreffen machen können. D.h. sollte Ihr Arbeitgeber nicht wollen, dann können Sie Ihn nicht zwingen der Wiedereingliederung zuzustimmen.

Moderatoren-Antwortam 06.02.2009 | 12:58

Klar doch, ohne Konfrontationskurs ist dies sicherlich für alle Beteiligten der bessere Weg! Dennoch versuchen wir bei unseren Aussagen auf die aktuelle Rechtslage einzugehen.

7 Antworten

Corlettoam 05.02.2009 | 16:06
Wenn der Arbeitgeber die Wiedereingliederung ablehnt , müssen Sie sofort wieder Vollzeit arbeiten ( meistens ja 8 Stunden pro Tag oder eben so lange wie lt. ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ) Aus der Praxis heraus wird aber meistens der Arbeitgeber der Wiedereingliederung zustimmen. Zum Einen weil es ihn nichts kostet und zum Anderen natürlich aber auch deshalb, weil er dann genau sehen kann wie fit und gesund Sie wirklich sind. Gehen Sie also davon aus, das Sie während der Zeit der Wiedereingliederung sowohl von ihrem Arbeitgeber als auch von den " lieben " Kollegen genau beobachtet werden. Sollte sich in der Wiedereingliederung heraustellen, das Sie ihre Arbeit nicht wieder Vollzeit schaffen, kann auch aus der Wiedereinliederung dann später schnell eine Kündigung werden..... Man sollte sich also sehr genau überlegen , ob und wann man diese Wiedereingliederung angeht und ob es im derzeitigen Gesundheitszustand überhaupt sinnvoll und Erfolg versprechend ist. Und das können letzlich nur Sie und niemand anders beurteilen und einschätzen ! p.s. Habe selber die Wiedereingliederung nicht gepackt und wurde dann kurze Zeit später -noch im Krankengeldbezug - wegen lang andauernder Krankheit gekündigt...
Corlettoam 05.02.2009 | 19:10
Richtig. Natürlich KANN der Arzt dann auch weiterhin erstmal krankschreiben. Dies wird dann allerdings nur kurzfristig helfen, da die Aussteuerung aus der Krankengeldzahlung ja lt. XYZ in nächster Zeit bevorsteht. Normalerweise wird die Wiedereingliederung aber gerade meistens dann ja begonnen, wenn eine weitere Krankschreibung ärztlicherseits als nicht mehr angebracht erscheint . Persönlich wurde ich von meinem behandelnden Arzt zur Wiedereingliederung regelrecht gedrängt.... : " Je länger sie nicht mehr arbeiten, umso schwerer wird dann später der Wiedereinstieg in ihre Arbeit" Insofern wäre die Ablehnung der Wiedereingliederung seitens des Argeitgebers, schon als problematisch zu betrachten und wenn dann der behandelnde Arzt nicht weiter krank schreibt, bleibt nur der sofortige Vollzeiteinstieg in den alten Job mit all seinen Risiken. In einigen Fällen drängt ja auch die Krankenkasse darauf, das die Wiedereingliederung begonnen wird, um danach aus der Krankengeldzahlung zu kommen.
Chrisam 05.02.2009 | 18:06
Wenn der Arbeitgeber die Wiedereingliederung ablehnt , müssen Sie sofort wieder Vollzeit arbeiten -------------------- Das kann ich so aber nicht unterschreiben. Der Arzt wird dann sicherlich weiter eine Arbeitsunfähigkeit attestieren.
Jürgenam 05.02.2009 | 19:33
Sollten sie schwerbehindert sein, haben sie einen Anspruch auf Wiedereingliederung. Gruß Jürgen
KSCam 05.02.2009 | 20:14
ich schlage vor, dass xyz zunächst mal die Entscheidung des AG und dessen Argumente abwartet, bevor über wenn und aber diskutiert wird - ganz unbeteiligt ist der Chef ja auch nicht. Es wäre ja immerhin denkbar, dass eine Wiedereingliederung wirklich nicht in den Betriebsablauf passt, z.B. bei Kleinstbetrieben. (Aber das müsste xyz, der den Betrieb kennt vielleicht abschätzen können und könnte dem Chef ja entsprechende Vorschläge machen). Wo ich ins Grübeln komme ist, dass Anfang Februar schon feststeht, dass die WE im Mai - also erst in 3 Monaten möglich ist. Warum nicht gleich oder im März oder April - sind hier Hellseher am Werk oder soll vielleicht der KG Anspruch bis ins letzte ausgeschöpft werden? Vielleicht wäre der AG ja geneigter zuzustimmen, wenn er eine "frühere Bereitschaft zur WE" spüren würde. Aber auch das ist Spekulation.
Corlettoam 06.02.2009 | 09:49
@KSC Völlig richtig. Das ist eigenlich unüblich, die Wiedereingliederung 3 Monate vorzubereiten. Eine Wiedereingliederung wird eigentlich so max. 2-3 Wochen vorher eingestielt und nicht 3 Monate vorher. Der Gesundheitszustand heute und der in 3 Monaten kann ja sehr voneinander abweichen. Hier scheinen wirklich Hellseher am Werke zu sein, die beurteilen können wie es Ihnen in 3 Monaten geht..... geht....
Corlettoam 06.02.2009 | 11:54
Ja , sicher hat man als Schwerbehindertern ein Recht auf Wiedereingliedeurng . Nur was nützt es in der Praxis wenn der Arbeitgeber - warum auch immer - die Wiedereingliederung nicht will ?? Berufen Sie sich auf ihr Recht oder setzen Sie es sogar gerichtlich durch, dann wird der Arbeitgber schon Mittel und Wege finden die Wiedereingliederung schwer zu machen ( Mobbing ) und event. danach zu kündigen. Thoero und Praxis ist immer zweierlei. Ohne - freiwlillige ! - Zustimmung und Willen des Arbeitgebers sollte keine Wiedereingliederung begonnen werden, da dies mit Sicherheit scheitern und/oder in einer Kündigung änden wird.
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