Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet einer Wiedereingliederung zuzustimmen. Allerdings gilt dies nach einem Urteil des BSG wegen vom 13.03.2006 nicht für Schwerbehinderte.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir von Seiten der Rentenversicherung keine weiteren Aussagen, die Ihren Arbeitsvertrag bzw. Ihr Arbeitsverhältnis betreffen machen können. D.h. sollte Ihr Arbeitgeber nicht wollen, dann können Sie Ihn nicht zwingen der Wiedereingliederung zuzustimmen.
Klar doch, ohne Konfrontationskurs ist dies sicherlich für alle Beteiligten der bessere Weg! Dennoch versuchen wir bei unseren Aussagen auf die aktuelle Rechtslage einzugehen.
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