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Experten-Antwort

Was könnte mich erwarten?EM-Rente,Umschulung,keine Leistung?

von hilfeeee14.04.2011 | 17:57
2812 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe -wie soviel hier- auch gesundheitliche Probleme. Bin 41, zahle fleissig seit 25Jahre in die Sozialkasse, und stehe jetzt vor einem Rätsel. Ich soll lt. meinen Ärzten einen "Rehaantrag zur teilhabe am Arbeitsleben -berufliche Reha" stellen. Diagnose: Rheumatische Krankheit (Rücken,Finger) + psychische Probleme (Ängste,Despression,Konzentrationsprobleme). Lt. Ärzte zur Zeit nur noch max. 3-5h pro Tag arbeitsfähig. Am besten in einem anderen Berufsumfeld (weniger sitzen, weniger Verkaufksdruck, weng vom Vertriebsstress) Zur Zeit seit 7 Wochen AU also Krankengeld. Arbeitgeber hat mir gekündigt (ohne Grund während Probezeit). ALG1 hätte ich noch 8 Monate Restanspruch. Gelernter Beruf: Kaufmann (also viel sitzen = schlecht wg. Rheuma, viel PC = schlecht wg. Rheuma in Fingern, viel Vertriebsdruck = schlecht wg. psychischen Problemen) Vor 3 Jahren eine med. Reha(psychosomatische Reha. Entlassung arbeitsunfähig. Wiedereingliederung! Diese mußte ich gesundheitlich abbrechen), davor 3x AHB (Rheuma) Frage: Gibt es Erfahrungen, wie in meinem Fall (natürlich unverbindlich) entschieden werden könnte? Anhaltspunkte habe ich ja hier gegeben. Diese werde ich ausführlich im Antrag aufführen. Attest von Ärzte erhalte ich auch. Eher berfuliche Reha in Form von Umschulung? Oder Weiterleitung bzgl. Rente (EM-Rente)?? Abschiebung zur ARbeitsagentur??? oder bin ich evtl. zu gesund??? PS: Ich weiß, keiner kann in die Sterne sehen. Aber evtl. gibt es ja vergleichsfälle! Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie fragen, was Sie erwarten können. Wenn Sie nicht aktiv werden, können Sie erwarten,

dass bald das ALG 1 erschöpft ist und sie ALG 2 beantragen müssen - wenn Sie nicht

vorher freiwillig oder auf Aufforderung der Agentur einen Antrag bei der Rentenversicherung

stellen oder wieder arbeiten können.

Würden Sie bei der DRV den empfohlenen Rehantrag stellen, würden die beigelegten

med. Unterlagen einem Sozialmediziner vorgelegt. Der entscheidet, ob das Leistungsvermögen,

ein evtl.Rentenanspruch, die Reha-fähigkeit und die Erfolgsaussicht von Rehamaßnahmen

schon festgestellt werden kann, oder eine Begutachtung erforderlich ist.

Sie schreiben, dass Sie Probleme mit Leistungsfähigkeit, Konzentration und Sitzen haben.

Somit ist die Belastbarkeit für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme auch fraglich.

Sinnvoll wäre, wenn Sie auf dem Antrag medizinische und berufliche Maßnahmen ankreuzen.

Entweder würden Sie dann eine Bewilligung oder eine Ablehnung erhalten.

Sofern Rentenansprüche festgestellt werden würden, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag

und Sie müssen nur noch die Formulare nachreichen.

Zum Abschluss einer med. Maßnahme wird nochmals geprüft, wie das Leistungsvermögen

ist und ob evtl. nun berufliche Maßnahmen nötig und möglich sind und Erfolgsaussichten

bestehen. Viele Kliniken machen schon zum Abschluss der Reha Belastungserprobungen und

bieten Fachberater-Beratungen an. Denkbar wären auch Vermittlungshilfen (Einarbeitungs-

zuschuss etc.) und wenn Sie bei der Arbeitssuche erfolgreich waren auch Hilfsmittel (z.B.

höhenverstellbarer Schreibtisch etc. ) um einen Arbeitsplatz leidensgerecht zu gestalten.

Wie Sie sehen, bietet Ihnen ein Antrag bei der DRV viele Chancen und Perspektiven.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sie fragen, was Sie erwarten können. Wenn Sie nicht aktiv werden, können Sie erwarten,

dass bald das ALG 1 erschöpft ist und sie ALG 2 beantragen müssen - wenn Sie nicht

vorher freiwillig oder auf Aufforderung der Agentur einen Antrag bei der Rentenversicherung

stellen oder wieder arbeiten können.

Würden Sie bei der DRV den empfohlenen Rehantrag stellen, würden die beigelegten

med. Unterlagen einem Sozialmediziner vorgelegt. Der entscheidet, ob das Leistungsvermögen,

ein evtl.Rentenanspruch, die Reha-fähigkeit und die Erfolgsaussicht von Rehamaßnahmen

schon festgestellt werden kann, oder eine Begutachtung erforderlich ist.

Sie schreiben, dass Sie Probleme mit Leistungsfähigkeit, Konzentration und Sitzen haben.

Somit ist die Belastbarkeit für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme auch fraglich.

Sinnvoll wäre, wenn Sie auf dem Antrag medizinische und berufliche Maßnahmen ankreuzen.

Sofern Rentenansprüche festgestellt werden würden, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag

und Sie müssen nur noch die Formulare nachreichen.

Zum Abschluss einer med. Maßnahme wird nochmals geprüft, wie das Leistungsvermögen

ist und ob evtl. nun berufliche Maßnahmen nötig und möglich sind und Erfolgsaussichten

bestehen. Viele Kliniken machen schon zum Abschluss der Reha Belastungserprobungen und

bieten Fachberater-Beratungen an. Denkbar wären auch Vermittlungshilfen (Einarbeitungs-

zuschuss etc.) und wenn Sie bei der Arbeitssuche erfolgreich waren auch Hilfsmittel (z.B.

höhenverstellbarer Schreibtisch etc. ) um einen Arbeitsplatz leidensgerecht zu gestalten.

Wie Sie sehen, bietet Ihnen ein Antrag bei der DRV viele Chancen und Perspektiven.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

KSCam 14.04.2011 | 18:09
Event. eine med. Reha Eventuell eine berufliche Maßnahme, die Einarbeitungszuschuss, Umschulung, Fortbildungskurs. Bewilligung von Hilfsmitteln heißen könnte. Eventuell wird eine Reha abgelehnt. Eventuell gibt es eine teilweise EM Rente. Vielleicht auch eine volle EM Rente Vielleicht finden Sie selbst eine leichtere passende Arbeit. Vielleicht werden Sie arbeitslos. Was nützen Ihnen Erfahrungen anderer? Wie konkret in Ihrem Fall entschieden wird und ob und was notwendig ist - wer im Forum soll das wissen?
Klemensam 14.04.2011 | 18:53
Sehe das exakt wie KSC. Wer soll ihnen da hier etwas konkret zu sagen ? Das ist aber wirklch etwas viel verlangt.... WAS Sie anstreben ( med. Reha, berufliche Reha oder EM-Rente oder sonst etwas) können letztlich nur SIE erntscheiden. Das können auch nicht ihre Ärzte für Sie oder sonst wer nur - SIE !
Elisabetham 14.04.2011 | 21:29
Ich sehe den Fall wie meine Vorredner auch als äußerst schwierig an. Man braucht einfach eine gescheite Begründung. Die kann ich leider nicht liefern, weil ohne die Tatsachenkenntnis alles die reine Spekulation ist.
Deutsche Rentenversicherung
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