Sie fragen, was Sie erwarten können. Wenn Sie nicht aktiv werden, können Sie erwarten,
dass bald das ALG 1 erschöpft ist und sie ALG 2 beantragen müssen - wenn Sie nicht
vorher freiwillig oder auf Aufforderung der Agentur einen Antrag bei der Rentenversicherung
stellen oder wieder arbeiten können.
Würden Sie bei der DRV den empfohlenen Rehantrag stellen, würden die beigelegten
med. Unterlagen einem Sozialmediziner vorgelegt. Der entscheidet, ob das Leistungsvermögen,
ein evtl.Rentenanspruch, die Reha-fähigkeit und die Erfolgsaussicht von Rehamaßnahmen
schon festgestellt werden kann, oder eine Begutachtung erforderlich ist.
Sie schreiben, dass Sie Probleme mit Leistungsfähigkeit, Konzentration und Sitzen haben.
Somit ist die Belastbarkeit für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme auch fraglich.
Sinnvoll wäre, wenn Sie auf dem Antrag medizinische und berufliche Maßnahmen ankreuzen.
Entweder würden Sie dann eine Bewilligung oder eine Ablehnung erhalten.
Sofern Rentenansprüche festgestellt werden würden, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag
und Sie müssen nur noch die Formulare nachreichen.
Zum Abschluss einer med. Maßnahme wird nochmals geprüft, wie das Leistungsvermögen
ist und ob evtl. nun berufliche Maßnahmen nötig und möglich sind und Erfolgsaussichten
bestehen. Viele Kliniken machen schon zum Abschluss der Reha Belastungserprobungen und
bieten Fachberater-Beratungen an. Denkbar wären auch Vermittlungshilfen (Einarbeitungs-
zuschuss etc.) und wenn Sie bei der Arbeitssuche erfolgreich waren auch Hilfsmittel (z.B.
höhenverstellbarer Schreibtisch etc. ) um einen Arbeitsplatz leidensgerecht zu gestalten.
Wie Sie sehen, bietet Ihnen ein Antrag bei der DRV viele Chancen und Perspektiven.