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Was kommt danach

von GÜNTER16.06.2008 | 15:15
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10 Antworten

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Hallo, Ich bin 60 Jahre alt. Im August 2008 endet mein ALG 1.Damit war ich 32 Monate arbeitslos. Da meine Ehefrau noch in einen Arbeitsverhältnis steht, bekomme ich kein ALG 2.Ich habe eine GdB von 40%. Gibt es eine Möglichkeit in Rente zu gehen? Mit besten Dank im vorraus Günter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo GÜNTER,

der Beitrag von Wolfgang (mit der Berichtigung auf das Lebensalter 62+XX anstelle 48+XX :-) ist ganz richtig.

Ich würde Ihnen auch empfehlen, sich persönlich in einer Beratungstelle der DRV beraten zu lassen (Adressen finden Sie in der linken Navigationsleiste).

9 Antworten

Wolfgangam 16.06.2008 | 15:41
Hallo Günter, 2 Möglichkeiten: 1. Altersrente wegen Schwerbehinderung 2. Erwerbsminderungsrente 1. Für die Altersrente an Schwerbehinderte benötigen Sie aber 50 % GdB. Dafür wäre ein 'Verschlimmerungsantrag' beim Versorgungsamt notwendig (Ausgang ungewiss, Bearbeitungsdauer wohl ca. 6 Monate). 2. EM - eigentlich die größere Hürde. Aber ein Versuch wäre es wert. Beim Rentenantrag beide Rentenarten ankreuzen (lassen) ...und abwarten. Ansonsten - wenn Sie weiter Alo gemeldet bleiben - würden Sie wohl mit 48 + xx (Jahrgang 1948) einen Anspruch auf Altersrente haben können, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Vielleicht auch erst Altersrente an langjährig Versicherte ab 63. Zu viele wenn und aber dabei. Grundsätzlich von einer Beratungsstelle die Möglichkeiten prüfen lassen. Gruß w.
Rosannaam 16.06.2008 | 17:17
Hallo Wolfgang, da hat sich wohl ein Schreibfehler eingeschlichen. >> ... wohl mit 48 + xx (Jahrgang 1948) einen Anspruch auf Altersrente haben können, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Vielleicht auch erst Altersrente an langjährig Versicherte ab 63.<< Würden Sie es für @Günter bitte berichtigen? Ich weiß in diesem Fall nicht, welches Alter Sie meinen. MfG Rosanna.
Mam 17.06.2008 | 09:08
Da der frühestmögliche Rentenbeginn einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bis einschließlich Jahrgang 1948 Richtung 63 angehoben wird, meinte Wolfgang mit Sicherheit 62 +xx. Das hätten sie aber wissen können ;-)
Rosannaam 17.06.2008 | 09:42
Okay, schaun wir mal, ob sich noch ein Plätzchen findet... :-))
Rosannaam 17.06.2008 | 09:33
Nee, in diesem Fall ausnahmsweise nicht, weil ich zu Hause keine Tabellen/Anlage 19 habe. Für langes Suchen war ich zu bequem. :-))
Wolfgangam 17.06.2008 | 09:38
Hallo Rosanna, für den Desktop, obere linke Ecke ...und das Suchen hat ein Ende (falls noch Platz ist ;-)) http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm Gruß w.
Wolfgangam 17.06.2008 | 09:35
Richtig (62 + xx) ...peinlich ;-) Gruß w.
Agnesam 17.06.2008 | 09:40
Hallo Rosanna, das überrascht mich aber das Sie zuhause keine Tabellen haben. Laden Sie sich doch einfach das SGB VI und SGB VI Anlagen von der DRV Bund herunter. Nützlich sind auch die Tabellen der bayr. DRV /Stand: 1.7.2008 Agnes
Rosannaam 17.06.2008 | 09:44
Sorry, aber ich weiß schon, wo die Tabellen zu finden sind! Ich stand gestern leider unter enormem Zeitdruck (alle paar Minuten Anrufe wegen einer Zeitungsannonce von mir), da hatte ich wirklich keinen Nerv dazu. Ich wollte ja auch nur, dass @Günter eine Antwort erhält. Sonst nix. :-)
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