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Was kommt danach auf mich zu ?

von EM- Rentner24.08.2010 | 20:35
2565 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine befristete EM- Rente endet am 15.09.10 Falls die EM- Rente nicht weiter bewilligt werden sollte, welche Möglichkeiten gibt es, dass ich nicht finanziell leer ausgehe ??? wieder Krankengeld beantragen oder erst ALG1 beantragen ? Vielen Dank für die Antworten

8 Antworten

???am 24.08.2010 | 21:51
Ihre Angaben zum Rentenende können so nicht stimmen. Eine befristete Rente endet immer zum Monatsende. Stellen Sie also zuerst das korrekte Rentenende fest, besprechen Sie dann mit Ihrer Krankenkasse, inwieweit noch ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Vergessen Sie dabei aber nicht, dass Sie dafür auch ein Arzt krankschreiben muss.
Angelikaam 24.08.2010 | 21:47
Wenn Sie noch Anspruch auf ALG 1 haben , dann würde ich das beantragen. Denn Krankengeld bekommen Sie nur wenn Sie vor Ihrer Rente nicht schon ausgesteuert waren. Aber warum meinen Sie denn das Ihre Rente nicht verlängert wird ? Hat sich Ihr Gesundheitszustand denn verbessert ? MFG
W*lfgangam 24.08.2010 | 22:02
> Meine befristete EM- Rente endet am 15.09.10 Hallo EM-Renter, eine gesetzliche Rente endet immer zum Monatsende - das macht Ihre Situation aber nicht besser. Der Weitergewährungsantrag ist hoffentlich schon ein halbes Jahr vorher gestellt worden (med. Dienste zur Neu/Weiterbeurteilung malen schon mal sehr langsam). Manche Rententräger zahlen dann erst mal Monat für Monat weiter, wenn die bisherige/alte Aktenlage für eine Weiterbewilligung sprechen könnte (Anrufen und Nachfragen !!!) ...andere wohl nicht, es gibt da leider keine einheitlichen Arbeitsrichtlinien. Andere Ansprüche - schwer zu deuten, Sie könnten ja noch in einem nicht gekündigtem Arbeitsverhältnis stehen. Dann heißt's ab 01.10. wieder Antreten oder via Krankmeldung in Krankengeld (sofern noch Restanspruch) oder ALG (sofern nicht vor der Rente schon vollständig abgeschöpft) zu gehen. Sozialamt ist der letzte Anker (die werden Sie aber gleich zur ARGE / ALG 2 schicken). Rat: Suchen Sie morgen die nächste Beratungsstelle der DRV/oder Rathaus auf. Die schauen, wo Sie stehen, was geht. Gruß w.
-_-am 25.08.2010 | 00:38
Das stimmt so nicht und wird nach meiner Kenntnis auch bei den Regionalträgern nicht praktiziert. Lesen Sie mal den Tätigkeitsbericht 2009 des Bundesversicherungsamtes zu dieser "merkwürdigen" Verfahrensweise. Die der DRV Bund vom Bundesversicherungsamt "nahegelegte" Änderung der Verfahrensweise wird so bei den Regionalträgern bereits praktiziert, wobei der Wegfall zum Ende der Zeitrente automatisch maschinell erfolgt. In meinen 35 Jahren DRV habe ich noch keine Weiterzahlung ohne Bescheid "einfach so" vorgenommen, auch nicht für einen Monat. http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1046108/DE/Publi… Seite 58/59: "Unter Abwägung der Interessen aller Beitragszahler und des einzelnen Versicherten ist eine vorläufige Weitergewährung von befristeten Erwerbsminderungsrenten (d.h. ohne abschließende medizinische Sachverhaltswürdigung) nur in engen Grenzen zu tolerieren. Bereits im Jahr 2004 hatte das Bundesversicherungsamt diese Verfahrensweise geprüft und eine zu großzügige Praxis beanstandet. In Nachschau zu dieser Prüfung wurden erneut Bearbeitungsmängel festgestellt. Das Bundesversicherungsamt hat den Rentenversicherungsträger daher aufgefordert die 2004 getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Hierzu gehört, dass die vorläufige Weitergewährung frühestens im Monat des Endes der Befristung erfolgen darf und auf einen Monat beschränkt sein muss. Zur Beschleunigung des Antragsverfahrens auf Weitergewährung von Erwerbsminderungsrenten wird der Rentenversicherungsträger im Übrigen darauf hinwirken, dass bereits dem Weitergewährungsantrag ein aktueller Befundbericht des behandelnden Arztes beigefügt wird. Entsprechende Formularvordrucke erhalten die Rentner künftig zusammen mit dem sog. „Vorwarnschreiben“, mit dem im fünften Monat vor Ablauf der Befristung auf den zukünftigen Wegfall der Rente hingewiesen und ein frühzeitiger Weitergewährungsantrag empfohlen wird. Ziel bleibt es, die vorläufige Weitergewährung unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren."
Angelikaam 25.08.2010 | 06:03
Zitat von -_- anzeigenausblenden
Manche Rententräger zahlen dann erst mal Monat für Monat weiter, wenn die bisherige/alte Aktenlage für eine Weiterbewilligung sprechen könnte (Anrufen und Nachfragen !!!) ...andere wohl nicht, es gibt da leider keine einheitlichen Arbeitsrichtlinien.
Das stimmt so nicht und wird nach meiner Kenntnis auch bei den Regionalträgern nicht praktiziert. Lesen Sie mal den Tätigkeitsbericht 2009 des Bundesversicherungsamtes zu dieser "merkwürdigen" Verfahrensweise. Die der DRV Bund vom Bundesversicherungsamt "nahegelegte" Änderung der Verfahrensweise wird so bei den Regionalträgern bereits praktiziert, wobei der Wegfall zum Ende der Zeitrente automatisch maschinell erfolgt. In meinen 35 Jahren DRV habe ich noch keine Weiterzahlung ohne Bescheid "einfach so" vorgenommen, auch nicht für einen Monat. http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1046108/DE/Publi… Seite 58/59: "Unter Abwägung der Interessen aller Beitragszahler und des einzelnen Versicherten ist eine vorläufige Weitergewährung von befristeten Erwerbsminderungsrenten (d.h. ohne abschließende medizinische Sachverhaltswürdigung) nur in engen Grenzen zu tolerieren. Bereits im Jahr 2004 hatte das Bundesversicherungsamt diese Verfahrensweise geprüft und eine zu großzügige Praxis beanstandet. In Nachschau zu dieser Prüfung wurden erneut Bearbeitungsmängel festgestellt. Das Bundesversicherungsamt hat den Rentenversicherungsträger daher aufgefordert die 2004 getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Hierzu gehört, dass die vorläufige Weitergewährung frühestens im Monat des Endes der Befristung erfolgen darf und auf einen Monat beschränkt sein muss. Zur Beschleunigung des Antragsverfahrens auf Weitergewährung von Erwerbsminderungsrenten wird der Rentenversicherungsträger im Übrigen darauf hinwirken, dass bereits dem Weitergewährungsantrag ein aktueller Befundbericht des behandelnden Arztes beigefügt wird. Entsprechende Formularvordrucke erhalten die Rentner künftig zusammen mit dem sog. „Vorwarnschreiben“, mit dem im fünften Monat vor Ablauf der Befristung auf den zukünftigen Wegfall der Rente hingewiesen und ein frühzeitiger Weitergewährungsantrag empfohlen wird. Ziel bleibt es, die vorläufige Weitergewährung unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren." Also das kann so gar nicht stimmen. Bei meinen insgesamt 3 Verlängerungen wurde die Rente jedesmal ersteinmal " über den Wegfallmonat 3 Monate weitergezahlt weil die medizischen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind ".Und das alles trotz rechtzeitigen Verlängerungsantrag ( 5 Monate vor Ablauf ). Also haben Sie in Ihren 35 Jahren bei der DRV noch nicht alles erlebt ............. MFG
Klopsam 25.08.2010 | 12:20
Auch die Möglichkeit der Jobsuche besteht.
-_-am 25.08.2010 | 19:00
Zitat von Angelika anzeigenausblenden
Angelika schrieb

Manche Rententräger zahlen dann erst mal Monat für Monat weiter, wenn die bisherige/alte Aktenlage für eine Weiterbewilligung sprechen könnte (Anrufen und Nachfragen !!!) ...andere wohl nicht, es gibt da leider keine einheitlichen Arbeitsrichtlinien.

[/quote]

Das stimmt so nicht und wird nach meiner Kenntnis auch bei den Regionalträgern nicht praktiziert. Lesen Sie mal den Tätigkeitsbericht 2009 des Bundesversicherungsamtes zu dieser "merkwürdigen" Verfahrensweise. Die der DRV Bund vom Bundesversicherungsamt "nahegelegte" Änderung der Verfahrensweise wird so bei den Regionalträgern bereits praktiziert, wobei der Wegfall zum Ende der Zeitrente automatisch maschinell erfolgt. In meinen 35 Jahren DRV habe ich noch keine Weiterzahlung ohne Bescheid "einfach so" vorgenommen, auch nicht für einen Monat.

http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1046108/DE/Publikationen/Taetigkeitsbericht/TB__2009,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/TB_2009.pdf

Seite 58/59: "Unter Abwägung der Interessen aller Beitragszahler und des einzelnen Versicherten ist eine vorläufige Weitergewährung von befristeten Erwerbsminderungsrenten (d.h. ohne abschließende medizinische Sachverhaltswürdigung) nur in engen Grenzen zu tolerieren. Bereits im Jahr 2004 hatte das Bundesversicherungsamt diese Verfahrensweise geprüft und eine zu großzügige Praxis beanstandet. In Nachschau zu dieser Prüfung wurden erneut Bearbeitungsmängel festgestellt.

Das Bundesversicherungsamt hat den Rentenversicherungsträger daher aufgefordert die 2004 getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Hierzu gehört, dass die vorläufige Weitergewährung frühestens im Monat des Endes der Befristung erfolgen darf und auf einen Monat beschränkt sein muss.

Zur Beschleunigung des Antragsverfahrens auf Weitergewährung von Erwerbsminderungsrenten wird der Rentenversicherungsträger im Übrigen darauf hinwirken, dass bereits dem Weitergewährungsantrag ein aktueller Befundbericht des behandelnden Arztes beigefügt wird. Entsprechende Formularvordrucke erhalten die Rentner künftig zusammen mit dem sog. „Vorwarnschreiben“, mit dem im fünften Monat vor Ablauf der Befristung auf den zukünftigen Wegfall der Rente hingewiesen und ein frühzeitiger Weitergewährungsantrag empfohlen wird. Ziel bleibt es, die vorläufige Weitergewährung unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren."

Also das kann so gar nicht stimmen. Bei meinen insgesamt 3 Verlängerungen wurde die Rente jedesmal ersteinmal " über den Wegfallmonat 3 Monate weitergezahlt weil die medizischen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind ".Und das alles trotz rechtzeitigen Verlängerungsantrag ( 5 Monate vor Ablauf ).

Also haben Sie in Ihren 35 Jahren bei der DRV noch nicht alles erlebt .............

MFG

Was soll denn nicht stimmen? Ich habe doch den Link angegeben, wo man das direkt schwarz auf weiß nachlesen kann. Jo, zum Glück nicht. Ich bin nämlich nicht Mitarbeiter der DRV Bund. Schon traurig, dass sich ein Leistungsträger zum wiederhoilten Mal solche Bearbeitungsmängel ausdrücklich bescheinigen lassen muss, während es bei anderen Trägern bis vor nicht all zu langer Zeit sogar möglich war, bei einer Vorlaufszeit von nur 3 Monaten (jetzt 5 Monate) weit überwiegend rechtzeitig vor Wegfall der befristeten Rente mit dem Bescheid zu Potte zu kommen.
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