Hallo antontschechow,
ich verweise auf die zutreffenden Ausführungen von „W*lfgang“.
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Hallo antontschechow,
ich verweise auf die zutreffenden Ausführungen von „W*lfgang“.
Da mußt Du keine Sorge haben, das Herzchen hat den "Jagdschein", der darf das.Höchste Vorsicht ist jedoch geboten, da die Krankenkassen z.T. einen Betrugsversuch unternehmen. Mir ging es mal so.Höchste Vorsicht ist auch geboten, wenn man jemanden öffentlich einer Straftat beschuldigt. Und da das Internet kein rechtsfreier Raum ist, riskiert der Urheber solcher fragwürdigen Texte sehr schnell eine Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html !!!!!!
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