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Experten-Antwort

Was kommt nach der Pflicht-Reha?

von antontschechow13.01.2017 | 18:33
1647 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich weiß im Moment nicht weiter. Bin 62 Jahre alt seit 9/16 krankgeschrieben (Burnout) und werde von der KK aufgefordert, eine Reha zu beantragen. Habe den Rehaantrag nun gestellt, da mir ansonsten mit der Kürzung des KTG gedroht wurde. Aber eigentlich weiß ich schon jetzt, dass ich auch nach der Reha nicht mehr die Kraft haben werde, in meinem stressigen Job zu arbeiten. Was soll ich machen? Ich werde im Juni 2017 63. Habe 39 Jahre voll gearbeitet. Mit 63 könnte ich ja in Rente gehen, wenn auch mit Abzügen. Aber wenn nach der Reha festgestellt wird, dass ich nicht mehr arbeitsfähig bin, bekomme ich dann noch Krankentagegeld oder nicht? Steht es mir noch zu oder werde ich dann zwangsverrentet? Vielen Dank für Ihre Meinung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2017 | 09:50

Hallo antontschechow,

ich verweise auf die zutreffenden Ausführungen von „W*lfgang“.

5 Antworten

W*lfgangam 13.01.2017 | 18:49
...irgendwie häufen sich dieselben Fragen in den letzten 20 Anfragen - bitte hier mal rückwärts die Fragen/Antworten nachlesen, da sind schon alle Antworten enthalten. In arger Kurzform: Reha antreten, ggf. nach Ablehnung 'zwangsweise' Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Und, da der Abschlag deutlich geringer ist, als bei einer vorgezogenen Altersrente mit 63., ist das auch für sicher kein Problem ...zumal dann die KK weiter am längeren Drücker ist /Ihnen keine andere Wahl lässt. > Aber wenn nach der Reha festgestellt wird, dass ich nicht mehr arbeitsfähig bin, bekomme ich dann noch Krankentagegeld oder nicht? Ja und nein ...das kommt auf die Umstände der Erkrankung an. Krebs ist heilungsfähig, appe Beine wachsen nicht mehr nach. Gruß w.
Frisöram 14.01.2017 | 16:57
@Herz1952 Ich hatte mal einen Frisör. Der hat mich während des Harreschneidens immer vollgesülzt. Ich habe jetzt einen anderen Frisör. :-)
Herz1952am 14.01.2017 | 16:15
Wenn Sie nach der Reha für Ihre bisherige Tätigkeit nicht arbeitsfähig sind und noch in ungekündigter Stellung sind und auch noch nicht ausgesteuert sind (KG), muss die KK weiter Krankengeld bezahlen. Höchste Vorsicht ist jedoch geboten, da die Krankenkassen z.T. einen Betrugsversuch unternehmen. Mir ging es mal so. Ein entsprechendes Urteil gegen die Krankenkassen existierte bereits und wenn Sie sich einen fähigen Anwalt, oder auch einen freien Renten- und Versicherungsberater nehmen, der das Urteil der KK "unter die Nase hält", erhalten Sie weiterhin Krankengeld und die Kosten für den Berater trägt die Krankenkasse. Der Berater fordert sogar das Geld hierfür direkt von der Kasse. Leider kennt dieses Urteil kaum ein Versicherter und deshalb werden die Betrugsversuche fortgesetzt.
GroKoam 14.01.2017 | 20:05
Zitat von §§ 186, 187 Strafgesetzbuch (StGB) anzeigen
Höchste Vorsicht ist jedoch geboten, da die Krankenkassen z.T. einen Betrugsversuch unternehmen. Mir ging es mal so.
Höchste Vorsicht ist auch geboten, wenn man jemanden öffentlich einer Straftat beschuldigt. Und da das Internet kein rechtsfreier Raum ist, riskiert der Urheber solcher fragwürdigen Texte sehr schnell eine Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html !!!!!!
Da mußt Du keine Sorge haben, das Herzchen hat den "Jagdschein", der darf das.
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