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Experten-Antwort

Was kommt nach der Vollen EM Rente?

von Mercedes01.07.2020 | 19:05
83 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich bin Jahrgang Mai 1958, und bin nach einer Krebserkrankung und einer schweren Depression auf Volle EM Rente eingestuft. Allerdings ist diese zeitlich begrenzt bis Mai 2021. Das wäre dann mein 63 Geburtstag. Was passiert danach?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mercedes,

wie Ihnen schon mitgeteilt wurde, können Sie eine Verlängerung der Erwerbsminderungsrente beantragen.

Alternativ können Sie auch direkt in die Altersrente wechseln, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (siehe Antwort von @Siehe hier). Erkundigen Sie sich ggf. bezüglich der Erfüllung der Wartezeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Studentam 01.07.2020 | 19:50
A) Antrag auf Weiterbewilligung und positiv B) Antrag auf Weiterbewilligung und negativ - ggf Widerspruch Klage dann Positiv und EM Rente oder negativ und arbeiten / arbeitslos C) Ggf SBA und Antrag auf vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte D) Kein Weiterbewilligungsantrag und arbeiten arbeitslos etc
Siehe hieram 01.07.2020 | 20:57
Sofern Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Rente für langjährig Versicherte erfüllen, ist Ihr frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) ab 6/2021 (63 Jahre). Somit wäre es nicht notwendig, wie von @Student vorgeschlagen, eine Verlängerung der EM-Rente notfalls einzuklagen oder eine vorzeitige Rente mit SBA zu beantragen. Da Sie dann direkt aus der EM-Rente in eine vorzeitige Altersrente wechseln würden, kann diese nicht niedriger werden als die bis zu diesem Zeitpunkt bezahlte EM-Rente (Bestandschutz). Auch an einem möglichen Hinzuverdienst im Rahmen der 6.300,00 EUR ändert sich (bis zum Erreichen der Regalaltersrente) nichts. Sie hätten aber hierfür nicht mehr die Einschränkung auf unter drei Stunden tägliche Arbeitszeit wie bei der vorliegenden EM-Rente, und könnten somit - wenn gesundheitlich überhaupt möglich - zeitlich uneingeschränkt diesen Betrag hinzuverdienen. Eine Verlängerung der EM-Rente sollte ca. 5-6 Monate vor Ablauf der Bewilligung beantragt werden. Lassen Sie sich dann zu diesem Zeitpunkt einen Termin für eine persönliche Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger geben. Dort werden Sie dann nochmals ausführlich beraten und können sich auch dann noch für die "Rente mit 63" entscheiden. Alles Gute!
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