Hallo helftmirbitte,
sollten Sie wirklich nach dem erneuten Klinikaufenthalt nicht wieder arbeiten können gibt es mehrere Möglichkeiten:
Wenn es medizinisch erforderlich ist, kann erneut eine medizinische Rehabilitation durchgeführt werden. Zum anderen gibt es ja die Möglichkeit eine Leistung zur Teilhaben am Arbeitsleben, also eine berufliche Reha durchzuführen. Da gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, z.B. eine Umschulung, also das Lernen eines neuen Berufes, der gesundheitsgerecht für Sie ist. Hierfür müssten Sie sich nochmal mit Ihrem Reha-Sachbearbeiter der Rentenversicherung in Verbindung setzen.
Des weiteren gelten Sie auch als arbeitslos, wenn Sie dauerhaft arbeitsunfähig sind, Sie keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben und somit das Arbeitsverhältnis faktisch nicht mehr besteht. In diesem Fall hätten Sie ggf. doch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.