31 Antworten
sokratesam 06.12.2007 | 19:51
danke für die antwort. bin jetzt etwas beruhigt. eine schöne adventszeit noch für 3 fragezeichen.
???am 06.12.2007 | 19:28
Solange sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert, wird Ihnen die Rente nicht entzogen. Die Überprüfungen sind zwar nervig, versuchen Sie sich trotzdem keine Sorgen zu machen.
Realistam 06.12.2007 | 20:29
.............haben Sie etwa eine andere Antwort erwartet ? Rentenüberprüfungen können übrigens JEDERZEIT veranlasst werden. Mit welchem Ergebnis, wissen nur die Sterne.
sokratesam 06.12.2007 | 20:48
diese antwort hätten sie sich lieber sparen können.
Realistam 06.12.2007 | 21:12
.........warum ? Das ist nunmal die Wahrheit. Mit Schönreden ist niemandem gedient.
Renten auf Dauer werden übrigens, statistisch gesehen, nur äußerst selten entzogen. Vorkommen tut es aber trotzdem hin und wieder. Dafür kann ich aber nichts !
sokratesam 06.12.2007 | 22:01
hat auch keiner behauptet. im fernsehen sind gute sendungen zur nachtlektüre
Jörnam 06.12.2007 | 23:10
Leider ist das Fortbestehen der Krankheit oder sogar deren Verschlechterung kein Garant für die Rentenweiterzahlung: Es müssen sich nur Gutachter finden, die der Meinung sind, es bestünde doch eine Leistungsfähigkeit. Das kann sogar dazu führen, dass ein Gutachter im Wiederholungsgutachten eine verschlechterung des Gesundheitszustandes bescheinigt, aber in Bezug auf die Leistungsfähigkeit sich selber widerspricht.
Eine Sicherheit gibt es nicht!
Realistam 07.12.2007 | 01:04
Jensam 07.12.2007 | 06:58
bin jetzt wohl gleich der böse aber krankheit ist immer subjektiv, das nimmt man selbst ja immer anders wahr, und wenn festgestellt wird sie sind nicht mehr so krank wie es bei rentengewährung war, mag das persönlich zwar ein rückschlag sein (Einkommen), sie sind dafür aber gesünder, es will doch niemand wirklich krank sein nur um rente zu bekommen, oder?
WAS JETZT KEINE UNTERSTELLUNG IST, DASS SIE NICHT KRANK SIND ODER NUR SO TUN ALS OB!
Mam 07.12.2007 | 07:37
Lassen sie sich bitte nicht verunsichern.
Zum einen ist, nachdem sie ja bereits letztes jahr überprüft wurden, eine erneute Überprüfung in diesem Jahr meines Erachtens "eher unwahrscheinlich" und zum anderen wird Ihnen die Rentenversicherung bei unverändertem Krankheitszustand (bzw. sogar einer Verschlechterung) kaum die Ihnen zustehende Rente entziehen.
Ist leicht gesagt, aber machen sie sich nicht selbst verrückt/bzw lassen sie sich nicht verrückt machen :-)
Jörnam 07.12.2007 | 09:13
Nee,nee, nicht der Böse....
Man kann es sich wirklich schwer Vorstellen, aber :
- die verschlimmerung des Krankheitszustandes ist vom Gutachter und den behandelnden Fachärzten bestätigt!
- Rückschlag Einkommen ist hier Unfug: die Rente war niedriger als Harz4, so dass Sozialgeld bezogen werden musste!
- wenn ein Gutachter einen Rentenanspruch befürwortet ("unter 3 Std..."), nach der von ihm selbst bestätigten nicht-verbesserung, sondern verschlimmerung eine Erwerbsfähigkeit über 6 Std feststellt, muss eines seiner Gutachten doch unrichtig sein. Das erste wurde aber durch weitere Gutachten bestätigt...
-Natürlich fand sich auch ein Gutachter, der alle (nicht ihrem Fachgebiet zugehörigen) Diagnosen in ignorierte, die gesamte Schmerzproblematik als Übertreibung feststellte, die wuchernden Operationsnarben nicht sah und sich im Gutachten noch selbst wiedersprach: Er bestätigte einmal eine Leistungsfähigkeit über 6 Std und einmal von unter 3Std, beides auf dem allg. Arbeitsmarkt.
Nee, nee Jens wenn Sie dies für genauso absurd und in einem Rechtsstaat für unmöglich und nicht denkbar halten wie ich sind sie nicht der Böse
Jörnam 07.12.2007 | 09:36
LieberM, lieber Experte
Was ist, wenn ich mit meinen Schilderungen nichts als die Warheit in zumindest diesem einen Fall geschrieben habe?
Glauben Sie nicht?
Ich würde es auch nicht glauben wollen, ist aber nichts als die Warheit!
Was dann?
Ich finde es Falsch, "sokrates" in Sicherheit wiegen zu lassen.
Lieber Sokrates, begleiten Sie jeden Vorgang, jede eventuelle Begutachtung mit größtmöglicher Skepsis, ich würde sogar Mißtrauen sagen. Es gibt Fälle, wo an der Krankheit vorbei eine Leistungsfähigkeit konstruiert wird, um Rentenmittel einzusparen.
sabam 07.12.2007 | 09:52
"ich würde sogar Mißtrauen sagen. Es gibt Fälle, wo an der Krankheit vorbei eine Leistungsfähigkeit konstruiert wird, um Rentenmittel einzusparen.
"
Sorry, aber das ist für mich eine böswillige Unterstellung. Natürlich können in Einzelfällen Fehler passieren, auch gravierende, aber glauben Sie, wir arbeiten nur, um die Versicherten zu schikanieren?
Auch Sachbearbeiter in der Rentenversicherung sind Menschen und sehen auch ihre Versicherten als solche!!!!!
Irstam 07.12.2007 | 10:03
"Ungerechte" Einzelfälle gibt es überall dort, wo der Faktor Mensch mitspielt.
Natürlich sind diese nicht erfreulich, aber sie sollten auch kein Anlass für Verschwörungstheorien sein.
Jörnam 07.12.2007 | 10:03
Ich kann Ihnen versichern, hier einen absolut realen Fall geschildert zu haben. Natürlich werde ich in einem öffentlichen Forum keine Namen, Adressen oder Mitarbeiter der DRV nennen.
Mitarbeiter der DRV habe ich sehr nette gesprochen, nur was sollen diese tun, wenn ein Arzt im med.Dienst der DRV einfach die Krankheit nicht kennt (kennen will?) und statt dieser mit allen Mitteln den Beweis erbringen will, dass statt der bösartigen organischen "nur" eine Essstörung vorliegt.
Nun ja, trotz der Meinung dieses internen Arztes wurde vor eineinhalb Jahren die Rente nach Widerspruch bewilligt. Aber diesmal ????
Sollten Sie sich immer noch pers. Beleidigt fühlen tut es mir leid.
Irstam 07.12.2007 | 10:17
Gut, Richtig, vollkommenste Übereinstimmung-
hilft nur in diesem Einzelfall nicht weiter
und sollte zur Wachsamkeit aufrufen
jörnam 07.12.2007 | 10:19
Sorry, durch "Klickfehler" hat sich der Nickname nicht nur bei "Betreff*"eingeschlichen
Rosannaam 07.12.2007 | 10:07
Hallo sab,
dem kann ich nur beipflichten.
Außerdem ist ja eine Krankheit und auch eine Schwerbehinderung nicht unbedingt gleich einer LEISTUNGSUNFÄHIGKEIT (sprich Erwerbsminderung) gleichzusetzen, was aber leider auch viele Versicherte meinen.
Dass man z.B. mit einem Bandscheibenvorfall nicht mehr als Maurer arbeiten kann, ist ja wohl verständlich. Aber es gibt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt viele andere Tätigkeiten, die man - auch mit diesem sehr unangenehmen Leiden - ausüben kann. Also wird dann die Leistungsfähigkeit bei mehr als 6 Stunden liegen.
Es wird immer Fälle geben, die ungerecht entschieden wurden. Dafür hat der Einzelne ja dann auch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Aus MEINER Erfahrung heraus kann ich nur sagen, dass bisher bei Zahlung einer Dauerrente wegen voller EM nur SEHR wenige entzogen wurden. Dies lag dann aber auch teilweise daran, dass diese Versicherten wieder eine Beschäftigung von mehr als 6 Stunden aufgenommen haben. Wenn dies möglich ist, kann wohl auch offensichtlich keine volle EM mehr vorliegen!
Fakt ist, dass in der Regel anläßlich einer Kontrolle sich sehr selten eine andere Beurteilung ergibt, wenn sich der Gesundheitszustand nicht gebessert oder sogar noch verschlechtert hat. Also bei aller WAHRHEIT: Panikmache aus einem eigenen Empfinden heraus ist nicht angesagt.
Also, sokrates, nicht verrückt machen lassen!!!
MfG Rosanna
Schadeam 07.12.2007 | 10:33
und was soll die ganze ausufernde Diskussion?
Es ist doch alles gesagt, Sokrates muss abwarten, was bei Iihm im Einzelfall entschieden wird.
Alles andere kann zwar passieren, hilft ihm aber nicht weiter.
jörnam 07.12.2007 | 10:30
Also damit ich nicht fehlverstanden werde (oder wurde?):
Ich habe nicht die Absicht, jemanden "verrückt zu machen" oder jemanden zu beleidigen. Sollte das so aufgefasst werden meine volle Entschuldigung, ehrlich.
Aber der geschilderte Fall ist REAL, leider.
Wie soll eine Erwerbsfähigkeit bei Ruheschmerz, bei Bewegungsschmerz, bei Lähmungserscheinungen nach auch minimalen Fehlbewegungen, bei ständiger Übermüdung durch schmerzbedingten Schlafmangel, bei extremer Kälteempfidlichkeit und Mangeldurchblutung bei leichtester Kälte und fast täglicher med. Behandlungsnotwendigkeit denn aussehen.
Jede Tätigkeit, nicht nur Erwerbstätigkeit, geht zu lasten der Gesundheit.
Also, sokrates, nicht verrückt machen lassen, aber wachsam bleiben !!
Annaam 07.12.2007 | 10:49
Wir haben Sie denke ich alle verstanden!
Sie aber die andern leider nicht!
Es gibt Einzelfälle, die nicht nachvollziehbar sind, deswegen muss aber nicht jede Begutachtung genauso ablaufen!
Der Gegner der Gutachteram 07.12.2007 | 13:51
" und da müssen sich nur Gutachter finden lassen "
Ja, kann ich bestätigen.
Diese Gutachter hat die Rentenversicherung aber reichlich bereits gefunden.
Diese Gutachter handeln nach dem Motto :
Des Brot ich esse, dessen Lied ich singe
wissenderam 07.12.2007 | 15:21
.........es gibt noch viel mehr Simulanten als korrupte Gutachter !
Wo kämen wir wohl hin, wenn künftig die eigenen Hausärzte über die Erwerbsfähigkeit ihrer Patienten entscheiden dürften.
Singen die vielleicht nicht das Lied ihrer Patienten ?
Wenn es tatsächlich so viele "faule" Gutachter gäbe, wo kommen dann nur diese vielen, vielen Frührentner her ?
ich!am 07.12.2007 | 15:52
Probleme lösen sich nicht durch Schönreden!
wissenderam 07.12.2007 | 15:59
Können Sie auch nur einen einzigen Gutachter, der NACHWEISBAR VORSÄTZLICH falsch geurteilt hat, nur um seinen "Brötchengeber" nicht zu verärgern, namentlich benennen ?
Fall ja, dann zeigen Sie Ihn an und falls nein, dann unterlassen Sie gefälligst Ihre unqualifizierten Behauptungen !
betroffeneram 07.12.2007 | 15:54
Warum werden durch mehrere Gutachter dann, wenn wirklich alles in Ordnung ist, die Diagnosen der behandelnden Ärzte ignoriert und in Frage gestellt??
Haben wir also dass größere Problem, dass behandelnde Ärzte fast alle falsch Diagnostizieren, falsch behandeln, unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen und somit durch Sie ein Riesenskandal in der medizinischen Versorgung aufgedeckt wurde??
wissenderam 07.12.2007 | 16:06
Wie ich bereits erwähnte, singen die Hausärzte die Lieder ihrer Patienten, bzw. geldbringenden Kunden und sind somit befangen.
(Möchte dass irgendjemand bestreiten ?)
betroffeneram 07.12.2007 | 16:53
Ja, genau das will ich bestreiten!
Bei ernsthaften (!) Erkrankungen kann der behandelnde Arzt nur objektiv sein und seine Objektivität mit unbestreibaren Untersuchungen belegen. Er ist für Behandlungsfehler verantwortlich! Bei schweren Erkrankungen, um die es hier geht, sind meist mehrere Fachärzte beteiligt - und es gibt eine medizinische Lehrmeinung (kann man sogar im Internet erfahren).
Ein Gutachter kann alle diese Diagnosen anders sehen, Blutbilder etc. ignorieren, er muss die Behandlung nicht zum Erfolg führen, ja er muss sich nicht mal um Lehrmeinungen halten!
Diese Diskussion werde ich aber hier nicht weiterführen, wenn Sie interesse daran haben müssten wir eine Diskussionsrunde organisieren.
Es gäbe bestimmt einige Teilnehmer!
MfG
betroffeneram 07.12.2007 | 17:09
Ja ich kann einen benennen und der ist verklagt.
Den Namen dieses und einiger Weiterer werde ich hier nicht öffentlich machen.
Deshalb mein Gesprächsangebot: dann mit Namen, Adressen, Diagnosen,Gutachten medizinischer Fachliteratur e.t.c.
Ihre Behauptungen über die behandelnden Ärzte sind wohl noch etwas schärfer ! und mindestens von gleicher Qualität: ich versuche aber nicht Ihnen das Wort zu verbieten!
Wie gesagt: klären läßt sich dies hier nicht, es würde den Rahmen sprengen-
MfG!
Wissenderam 07.12.2007 | 22:07
"Können Sie auch nur einen einzigen Gutachter, der NACHWEISBAR VORSÄTZLICH falsch geurteilt hat, nur um seinen "Brötchengeber" nicht zu verärgern, namentlich benennen ?"
Das Problem besteht in diesem Bereich den Vorsatz auch nachweisen zu können. Das ist im Prinzip unmöglich, es sei denn der Gutachter ist geständig.
Die Gefälligkeit der Gutachter und deren Neigung das Lied der DRV zu singen, läßt sich daran ablesen, daß die Ärzte bereit sind ihre Klienten zu verraten und die ärztliche Schweigepflicht nicht einzuhalten.
Und nun wird es wieder einen Arzt erwischen, der den Fehler begangen hat, seine Pflichten nach § 203 StGB einzuhalten. Es ist übrigens ein leitender Arzt, dem jetzt hoffentlich ein Berufsverbot erteilt werden wird.
Und die bedauernswerte Volljuristin der DRV, die trotz vielfältiger Ermahnungen und zweier Strafverfahren immer noch nicht schlauer wurde muß dafür auch noch ihren Kopf hinhalten und wird demnächst hoffentlich Hartz IV beziehen.
Die Kriminalität in diesem Bereich ist nicht unerheblich, denn eine Überwachung findet nicht statt.
Maureram 08.12.2007 | 18:40
sokrates,
nach der kurzen zeit, schon wieder eine überfrüfung,
liegt es doch nahe, dass das
letztemal nochmals so
durchgerutscht sind!
ich könnte mir vorstellen,dass
sie wieder Arbeitsfähig sind!
Herzlichen Glückwunsch!
es geht aufwärts.. schön für
Dich. endlich mal wieder
Geld Ver die nen!
da wird das Weihnachtsfest
nochmals so schön...
Schönes Geschenk für dich....
Ach wäre ich auch schon soweit
Maurer