2. Erfragt die Rentenversicherung von sich aus den Durchschnitt meiner letzten 3 Gehälter um meine Rente zu berechnen?
Das ist nur bei Beamten so üblich.
Für pflichtversicherte Arbeitnehmer zählt die gesamte Erwerbsbiografie inklusive Azubi-Vergütungen und Mindestlöhne.
MfG
Hallo Schorsch,
ich hoffe, Sie hatten einen schönen Tag, waren aber offensichtlich doch zu lange der Sonne ohne Capi ausgesetzt ;-)
Hallo Maria,
1. die Bestätigung hat hier keine Bedeutung. Die dokumentiert nur, dass Sie einen Antrag/Absichtserklärung für einen Rentenantrag zum Tag X abgegeben haben. Die Abmeldung nimmt der AG mit Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses/Kündigung vor.
2. Die DRV rechnet Ihre Rente aus den letzten 12 Monaten vor den letzten 3 Monaten bis Rentenbeginn hoch. Dazu erhält der AG/ggf. involvierter Steuerberater, eine (elektronische) Abfrage in sein Abrechnungsprogramm, um _sofort_ die Entgeltmeldung ab Januar bis Monat 4 vor Rentenbeginn zurückzumelden.
3. Natürlich können Sie sich auf die Aussage verlassen, dass die Rente zum Tag x möglich ist und kein Rentenantrag einfach so ins Blaue hinein aufgenommen wird - das kleine Einmaleins der Rentenansprüche eben, auch wenn Sie ihre ihnen mehrfach erteilte Rentenauskunft nicht selbst nachlesen können - die DRV weiß das Bescheid :-)
Gruß
w.
PS: Daneben noch der Hinweis - falls Ihr AG so spontan keine Ersatzkraft einstellen kann - dass für Sie die Möglichkeit besteht, ggf. überbrückend auch bei voller Weiterbeschäftigung NEBEN der Rente die Rente in voller oder teilweiser Höhe parallel erhalten zu können (Stichwort: 'Flexirente'). Entsprechende Informationen dazu erhalten Sie in der Sie bisher beratenden Rentenstelle.