Hallo Arbeitsloser,
es wäre hilfreich, wenn Sie uns zwecks Ermittlung des frühestmöglichen Rentenbeginns Ihr genaues Geburtsdatum verraten würden.
Soviel vorab. Sie haben Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld für 18 Monate. Sobald Sie von Ihrer Arbeitslosigkeit Kenntnis erhalten haben, was ja nunmehr bereits geschehen ist, müssen Sie sich UNVERZÜGLICH bei der Arbeitsagentur melden, sonst werden Ihre Ansprüche erbarmungslos zusammengestrichen.
Bei dieser Gelegenheit fragen Sie am Besten nach Münteferings Zauberprogramm “50 Plus” und testen dieses erst mal auf Herz und Nieren.
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Presse/nachrichten,did=1…
Wenn sich - was ich befürchte - dieses Programm als Luftnummer erweist, haben Sie die Möglichkeit, sich zu beschweren bei:
!.
Bundesministerium für Arbeit www.bmas.de
2.
Abgeordnete Ihres Wahlkreises
3.
Petitionsausschuss des Bundestages
4.
Fahren Sie zu einer 1. Mai-Kundgebung und machen Sie von Ihrem im Grundgesetz verbrieften Demonstrationsrecht Gebrauch. Es reicht eben nicht aus, die Altersgrenzen hochzusetzen, aber im gleichen Atemzug leider nicht dafür zu sorgen, dass für die “alten Eisen” auch genug Arbeit da ist. Auch ist es von gut versorgten Ministern nicht ausreichend, mit rotem Schal um den Hals und mit Tränen in den Augen “Brüder, zur Freiheit, zur Sonne” zu singen. Da sollte schon etwas mehr drin sein?
Sollten Müntes Zaubertricks nicht helfen, lassen rechtzeitig vor dem Auslaufen des Arbeitslosengeldanspruchs prüfen, ob ein Anspruch auf ALG II besteht.
Überschreiten Sie die (RELATIV gesehen) großzügigen Vermögensfreigrenzen, machen Sie noch WÄHREND des Bezuges von Arbeitslosengeld ( I ) sinnvolle Anschaffungen (z.B. einen umweltgerechten Kleinwagen mit Hybridantrieb), sonst belohnt man Ihre Lebensarbeitsleistung damit, dass Sie nach Ablauf der 18 Monate keinen Cent erhalten!
Kaufen Sie sich für wenige Euro einen Ratgeber in Sachen Hartz IV und studieren schon jetzt, was auf Sie zukommt und machen das Beste aus Ihrer Situation. Studieren Sie gründlich folgende Seite!
www.tacheles-sozialhilfe.de
Sind Sie vor dem Jahr 1950 geboren, kann man Sie nicht dazu zwingen, eine vorzeitige Altersrente mit den “freundlichen” Abschlägen zu beantragen, um damit die ALG II - Stelle zu entlasten, Sie aber auf Dauer zum Kostgänger des Staates zu machen, in dem man Sie in die Sozialhilfe und später in die Grundsicherung drängt. Lesen Sie hierzu folgende Ausführungen zur 58er Regelung:
“Regelung nach § 428 SGB III – Bezug von Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit unter erleichterten Voraussetzungen, die so genannte 58-er Regelung.
Gilt diese Regelung auch für ALG II-Empfänger?
Eindeutig ja, denn § 65 Abs. 4 Satz 3 SGB II besagt, dass § 428 SGB III entsprechend gilt.
Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, sind Hilfebedürftige, die die Regelung des § 428 SGB III nicht unterschrieben haben, das 58. Lebensjahr jedoch vollendet haben, ebenfalls nur dann aufzufordern einen Rentenantrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen für eine ungeminderte Rente vorliegen.
Die Regelung des § 65 Abs. 4 SGB II war ursprünglich auf Ansprüche befristet, die vor dem 01.01.2006 entstanden sind und Personen, die das 58. Lebensjahr vor diesem Zeitpunkt vollendet haben. Sie wurde jedoch mit dem „5.Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze“ bis 31.12.2007 verlängert.
Kurzfassung:
Erleichterte Bedingungen beim Bezug von Arbeitslosengeld gelten für die Jahrgänge bis 1949. Alle anderen müssen arbeitsbereit sein und meistens auch Rentenabschläge hinnehmen.
Sonderregelungen für Arbeitslose, die bereits 58 Jahre alt sind oder werden, gibt es sowohl beim regulären Arbeitslosengeld als auch beim Arbeitslosengeld II. Diese sollten ursprünglich nur bis Ende 2005 gelten. Sie sind jedoch bis Ende 2007 verlängert worden.“
Die angebliche Hartz IV-Sicherheit von den meisten Riesterprodukten ist schlicht und ergreifend - beinahe wäre mir herausgerutscht - eine Volksverdummung.
Wenn Sie nämlich 60 Jahre alt werden und ALG II beziehen sollten, wird die nette Arbeitsagentur Sie dazu zwingen, sich 30 % des Kapitals auszahlen zu lassen, um danach genauso freundlich die Leistung einzustellen. Ferner wird die Arbeitsagentur darauf achten, dass Sie ja sparsam mit den Mitteln umgehen, da Sie bei Wiedereinsetzen des ALG II -nach vorherigem Vermögensverzehr- wiederum sehr freundliche Sanktionen verhängen würde.
Die Riesterrente müssten Sie ebenfalls schon vorzeitig in Anspruch nehmen, damit ja hübsch der laufende ALG II-Anspruch genau um diesen Betrag gekürzt werden kann.
Verabschieden Sie sich von der Vorstellung, dass der Staat Ihnen mit den Zulagen etwas schenken würde.
Alles Gute wünscht Ihnen
Amadé