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Was passiert bei einem negativen Gutachten?

von Fragesteller03.02.2024 | 17:38
216 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, ich hatte am vergangenen Dienstag ein von der Knappschaft beauftragtes Gutachten, um im Auftrag des Sozialamtes die medizinische Voraussetzung (Erwerbsfähigkeit) für Leistungen nach dem SGB XII prüfen zu lassen. Der Termin verlief meines Erachtens gut. Im Nachhinein ist mir jedoch eingefallen, dass ich manches habe vergessen zu erzählen (was womöglich Relevanz hätte). Ich war leider ziemlich angespannt beim Termin. Was könnte im schlimmsten Fall passieren, falls das Gutachten negativ ausfällt? Es kommt ja nicht selten vor, dass Gutachten "beschönigt" und im Endeffekt daraus falsche Schlüsse gezogen werden. Falls mir das passieren sollte, habe ich genug Zeit, um Widerspruch einzulegen, oder bin ich sofort zurück beim SGB II bzw. Bürgergeld? Ich hatte dort ernsthafte Probleme mit meinem ehemaligen Sachbearbeiter, die ich hier jetzt nicht schildern möchte, aber es hat mich fast zum Suizid gebracht. Ich fürchte, dass ich nach ein Jahr im SGB XII Bezug ("Wegfall der Erwerbsfähigkeit") wieder zurück zu ihm komme und er dann grüne Karte haben wird.

3 Antworten

Das Wort zum Sonntagam 03.02.2024 | 19:40
Wenn man so einen Stuss liest, ist man auch suizid gefährdet.
KSCam 03.02.2024 | 19:43
Ob SGB 2 oder SGB 12, für beides ist die DRV nicht zuständig und ärztliche Ergebnisse können hier nicht bewertet werden.
Fragestelleram 03.02.2024 | 19:47
Ich bitte freundlich um Löschung meines Beitrags. Vielen Dank.
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