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Experten-Antwort

Was passiert mit dem Versorgungsausgleich VOR Renteneintritt des Ex-Partners?

von Clarissa 16.11.2022 | 11:51
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13 Antworten

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Hallo, meine Eltern sind seit geraumer Zeit geschieden. Mein Vater ist nun seit drei Jahren in Rente. Ihm werden monatlich 300€ Versorgungsausgleich von der Rente abgezogen. Wie ich inzwischen verstanden habe, bekommt meine Mutter diese 300€ erst wenn sie selbst in Rente ist. Mir stellt sich nun folgende Frage: Was passiert mit den 300€, die meinem Vater bereits jetzt von der Rente abgezogen werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Clarissa

Die passenden Antworten sind schon gegeben worden.

Zusammenfassung:

-> Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der in der Ehezeit von beiden Partner erworbenen Rentenansprüche.

-> Mit dem Scheidungsurteil gibt es idR auch eine gerichtliche Aufteilung (50:50) der gemeinsamen Eheanwartschaften.

-> Die Verschiebung der Anwartschaften erfolgt bei den Beteiligten Institutionen (zB der Rentenversicherung)

-> MIt der Verschiebung werden Ansprüch bei einem abgezogen und beim andreren gutschrieben

-> Das Risiko, dass ggf der begünstigte Partner früher in Rente geht bzw länger im Rentenbezug ist, trägt die Versichertengemeinschaft. Die Ansprüche werden mit der Verschiebung zu eigenen Ansprüchen des begünstigten Partner. Und diese können nunmal erst beansprucht werden, wenn man selbst die entsprechende Altersleistung bekommmt.

Eine Doppelbegünstigung, also zB kein Abzug, wenn der abgebende Partner als erster in Rente geht, ist weder rechtlich noch logisch möglich/sinnvoll.

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12 Antworten

Heinzam 16.11.2022 | 12:03
Die 300 Euro behält die Rentenversicherung. Da diese die lfd. Einnahmen zur Finanzierung der lfd. zu zahlenden Geldleistungen wie Renten, Reha-Leistungen, Übergangsgeldern, eigene Verwaltungskosten benutzt, werden letztlich die genannten 300 Euro dafür verwandt.
Rentenschmiedam 16.11.2022 | 12:09
Sie haben den Versorgungsausgleich nicht ganz verstanden. Die 300 Euro werden nicht einbehalten. Diese Anwartschaften in der Ehe gehören der geschiedenen Ehefrau und wurden mit Rechtskraft des Beschlusses des Familiengerichts auf das Versicherungskonto der geschiedenen Ehefrau übertragen. Sie sind damit deren Eigentum geworden. Eigene Ansprüche kann man immer nur aufgrund der persönlichen Situation geltend machen. Diese 300 Euro haben also überhaupt nichts mehr mit dem Rentenanspruch des geschiedenen Ehemannes zu tun. Sollte der geschiedene Ehemann noch laufend Unterhalt an seine Ex-Frau zahlen und diese aus den im Versorgungsausgleich übertragenen Anwartschaften selbst noch keine Leistung beziehen, kann der geschiedene Ehemann für die Dauer der Unterhaltszahlung eine Aussetzung der Entscheidung prüfen lassen. Antrag ist hier beim Familiengericht zu stellen. Mit besten Grüßen
Larezam 16.11.2022 | 12:14
Volkstümlich ausgedrückt: Das bekommt Ihr Mutter dann, wenn der Vater schon längst Tod ist (und ihm nichts mehr abgezogen werden kann) rechtliche etwas konkreter: Mit dem Versorgungsausgleich ist das auf Ihre Mutter übergegangen. Sie bekommt es wenn SIE in Rente geht und solange SIE in Rente ist. Völlig unabhängig davon ob der Vater früher, später oder gar nicht in Rente geht.
Abschlägeam 16.11.2022 | 12:14
Hallo Clarissa, der Betrag, der beim Versorgungsausgleich festgelegt wird, wird zum Datum der Rechtskraft des Versorgungsausgleich in EP (Entgeltpunkte) umgerechnet und dann in dem Versicherungskonto des jeweils anderen Partners gutgeschrieben (Ihre Mutter musste ja ggfs. auch etwas 'abgeben'). Wenn Ihre Mutter dann selbst in Rente geht, werden diese (und alle Ihre anderen EP, z.B. auch knapp 2,5 - 3, je nach Ihrem Geburtsjahr nur alleine dafür, dass es SIE gibt) dann wieder in EUR umgerechnet zu dem dann gültigen Rentenwert. Aktuell beträgt dieser 36,02 EUR West und 35,52 EUR Ost. (Demnach musste Ihr Vater wohl so ca. 8 EP 'abgeben'). Und Ihre Mutter bekommt die dann später, und dann aber je nachdem wann Sie in Rente geht und welche Rentenanpassungen es bis dahin gibt, etwas mehr als 300 EUR. Und die Beträge, die Ihrem Vater jetzt schon abgezogen werden, fließen so lange in den großen Topf 'Rentenversicherungssystem'. Hoffe, es ist nun für Sie etwas verständlicher. Und wenn Sie noch Geschwister haben: pro Kind vor 1992 geb. gibt es 30 Monate beitragsfreie EP und nach 1992 geb. 36 Monate (das also sind die o.a. ca. 2,5 - 3) Und auch diese 'wachsen' bis zum Rentenbeginn Ihrer Mutter im Wert dann noch mit. Eine schöne Restwoche und alles Gute!
VAGam 16.11.2022 | 12:18
Zitat von Rentenschmied anzeigen
Na das kann man aber auch anders sehen. Die 300 Euro werden der Ausgleichsberechtigten erst gezahlt, wenn diese ihre Rente in Anspruch nimmt. Von der Rente des Ausgleichsverpflichteten werden die 300 € aber schon direkt abgezogen. Dieses Geld steht also im Raum wenn der Ausgleichsverpflichtete seine Rentenzahlung zuerst in Anspruch nimmt, dort abgezogen wird, aber aufgrund eines späteren Rentenbeginns der Ausgleichsberechtigten noch nicht ausgezahlt wird. Daran ändern auch leere Worthülsen nichts. Allerdings ist dies rechtskonform.
konsequentam 16.11.2022 | 13:14
"Na das kann man aber auch anders sehen. Die 300 Euro werden der Ausgleichsberechtigten erst gezahlt, wenn diese ihre Rente in Anspruch nimmt. Von der Rente des Ausgleichsverpflichteten werden die 300 € aber schon direkt abgezogen. Dieses Geld steht also im Raum wenn der Ausgleichsverpflichtete seine Rentenzahlung zuerst in Anspruch nimmt, dort abgezogen wird, aber aufgrund eines späteren Rentenbeginns der Ausgleichsberechtigten noch nicht ausgezahlt wird. Daran ändern auch leere Worthülsen nichts. Allerdings ist dies rechtskonform." Es beschwert sich doch auch keiner, wenn die Ehefrau insgesamt wesentlich länger diese 300 € aus dem VAG bezieht, als der Ex-Mann lebt. Da ist es plötzlich ganz klar, dass es ihr eigener Anspruch ist. Warum sollte man das denn nicht konsequent auf den Beginn der Zahlung anwenden?
Alwinam 16.11.2022 | 16:43
Also bei mir war das nicht so, meine EM-Rente wurde nicht gekürzt, weil das sogenannte Rentnerprivileg wohl galt. Da habe ich wohl Glück gehabt?!
Alwinam 16.11.2022 | 19:17
Also bei mir war das nicht so,h meine EM-Rente wurde nicht gekürzt, weil das sogenannte Rentnerprivileg wohl galt. Da habe ich wohl Glück gehabt?!
Gesetze ändern sich und das Rentnerprivileg sind „olle Kamelle“.
Ja sicher muss sich das Gesetz geändert haben, sonst wäre das ja auch nicht so. Aber so"olle"können die Kamellen auch wieder nicht sein, denn so alt bin ich nun auch wieder nicht :-)
VAGam 17.11.2022 | 07:28
Aber so"olle"können die Kamellen auch wieder nicht sein
seit 2009 Gruß w.
Und damit „olle Kamelle“!
Chrisam 20.06.2024 | 10:43
? Bin in einer ähnlichen Position, dass mir meine Rente nicht in voller Höhe ausgezahlt wird. ...wo ist dann das Gleichheitsprinzip, wenn einige wenige mit ihren rechtmäßig erworbenen Rentenpunkten (Geldern) die Verwaltungskosten und anderes mehr bezahlen müssen? Meines Wissens ist das Gesetz 2011 unter der Merkel Regierung geändert worden. Wer kann mir hierzu den § nennen. MfG Chris
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