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Was passiert mit der einbehaltenen summe des VAG

von Gysimo16.02.2009 | 23:53
1408 Ansichten
9 Antworten
hallo ; kann mich bitte jemand aufklären ?? mein Exmann ist bereits seit 6 jahren in Rente und bekommt jeden monat den VAG für mich abgezogen. bekomme ich diese einbehaltene summe ausbezahlt wenn ich selbst in rente gehe ? die RV erklärte mir ; das diese einbehaltene summe meines mannes bis zum antritt meiner rente praktisch " futsch" ist und ich das mir zustehend erst ab dem monat meiner rente mit ausbezahlt bekäme !! was passiert mit dem angesparten geld ??? stehen mir diese 6 jahre nich auch zu ??

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.02.2009 | 12:06

Mit der Übertragung werden die im Versorgungsausgleich übertragenen Ausgleichsbeträge zu Ihren eigenen Rentenanwartschaften. Sie sind also grundsätzlich von Versorgungsschicksal Ihres geschiedenen Ehegatten getrennt.

Die Rentenversicherung zahlt ja auch im Gegenteil den Bonaus zu Ihrer Rente, wenn die Rente vor dem Rentenbeginn des Ehegatten zu leisten ist.

Die Rechtsfolge, dass die Rentenversicherung von dieser Fallgestaltung profitiert, ist immer wieder beanstandet worden. Aber auch das Bundesverfassungsgericht hat das Ergebnis dieser Rechtslage bereits im Jahre 1980 und 1989 bestätigt.

8 Antworten

piepam 17.02.2009 | 07:02
wieso sollte die einbehaltenen summe ausgezahlt werden? der vag wirkt sich erst ab rentenbeginn zu ihren gunsten aus - also dann, wenn der "versorgungsfall" eintritt.
Nixam 17.02.2009 | 07:18
Der Malus wird beim Ehemann ganz normal einbehalten. Das ist korrekt. Erst wenn Sie Rente bekommen, erhalten Sie einen Bonus auf Ihre Rente. Der bei Ihrem Ex-Mann einbehaltene Malus-Betrag für die 6 Jahre hat nichts zu tun mit IHNEN. Der Betrag wird von der RV nicht angesammelt und dann bei Ihnen ausgezahlt. So war das mit dem VAG nicht gemeint. Der Versorgungsausgleich wirkt sich bei Ihnen als Ex-Frau erst bei Ihrem Rentenbeginn aus. Einen Vorteil hat der RV-Träger durch die Einbehaltung des Malus-Betrages beim Ehemann nicht. Mit den Rentenbeiträgen von heute werden auch die Renten von heute bedient, so dass der Betrag "monatlich X-Euro mal Anzahl der Monate bis zu IHREM REntenbeginn" schon längst von der Versichertengemeinschaft ausgegeben wurde; wenn Sie so wollen. Nix
Zustandam 17.02.2009 | 06:59
Na klar - der VA wird bei Rentenbeginn mit ausbezahlt.
Gysimoam 17.02.2009 | 18:00
danke für eure ausführliche information. also habe ich das hoffentlich richtig verstanden : ich bekomme nicht seine abgezogene hausnummer 250 zusätzlich zu meiner nummer 250 ; sondern von seiner nummer nur einen gewissen %satz zu meiner dazu !!??
Gysimoam 17.02.2009 | 22:27
hallo wolfgang ; vorerst mal vielen dank für die info !!! was ich in meinem letzten beitrag angeführt hatte ; war nur die wiedergabe dessen ; was mir bei der RV telefonisch erkärt wurde. dennoch nochmals vielen dank ; ich werde es in ein paar monaten selbst sehen ; denn dann bekomme ich das erste mal meine rente !! VlG. Gysimo
Wolfgangam 17.02.2009 | 22:35
Hallo Gysimo, wenn Sie den Bescheid haben, Nachfragen dazu ...ab damit in die nächste Beratungsstelle. Die werden Ihnen alles nochmal genau aufschlüsseln können - auch wie und wo der Versorgungsausgleich sich darin wiederfindet. Evtl. folgt aber danach auch eine 'Neuausrichtung' des Unterhalts des Ex ...sofern er noch zahlen sollte. Wenn nicht, hat sich das auch erledigt (und die Vergangenheit ruht endlich) Gruß w.
Wolfgangam 17.02.2009 | 22:24
Hallo Gysimo, machen Sie es nicht so kompliziert ;-) ...Sie haben aus dem Versorgungsausgleich ein Zuwachs an Rente bekommen - der sich eben dann auswirkt (wie alle Werte, die Sie erworben haben/noch erwerben werden), wenn Sie selbst einen eigenen Rentenanspruch haben. Bis dahin passiert gar nichts. Ob und wie der EX bis dahin mit seiner Rente auszukommen hat (ist vielleicht interessant), aber geht Sie/Ihr Rentenkonto nichts an. Das, was mal im Rahmen des Versorgungsausgleich auf Ihr Rentenkonto übertragen worden ist (im Urteil des Familiengerichts steht ein DM/EUR Betrag) ist natürlich dynamisch. Heißt, bei Ihrem Rentenbeginn ist auch diese Übertragung/der alte DM/EUR Betrag an die dann gültigen Rentenwerte angepasst. So gesehen bekommen Sie dann einen realistischen Gegenwert (und 'er' einen dynamisierten Abschlag - schmeckt ihm auch nicht ;-) Gruß w.
Gysimoam 17.02.2009 | 22:46
ich habe von ihm nie unterhalt bekommen da dies in seinen nachfolgenden 4 ehen finanz. nicht möglich war !! aber wenn ich den bescheid bekomme ; werde ich wohl ein paar tage bei meinen kindern in BRD urlaub machen und mir das bei einer ansässigen rentenstelle ausführlich erklären lassen . nochmals vielen dank für ihre mühe . MfG Gysimo aus wien
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