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Experten-Antwort

Was passiert mit der Erwerbsminderungsrente bei Erreichen des Rentenalters

von Erika28.03.2016 | 18:24
2335 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage für einen Freund. Dieser ist seit einiger Zeit krank geschrieben und soll jetzt zur Reha. Er ist bereits 62 Jahre alt. Ihm wurde nun geraten Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dieses möchte er nicht, weil die Erwerbsminderungsrente niedriger ist als die Altersrente und er meint, wenn er dann das Alter für die Altersrente erreicht, bekommt er weiterhin nur die niedrigere Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Ist das richtig oder bekommt er bei Erreichen des Rentenalters dann den Betrag für die Altersrente bezahlt? Vielen Dank Renate

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Erika,

Ihren Worten entnehme ich, dass Ihrem Freund eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation seitens der Rentenversicherung bereits bewilligt wurde.

Sollte dies der Fall sein, sollte er zunächst diese Rehabilitationsmaßnahme antreten. Denn in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“.

Sollte diese Rehabilitationsmaßnahme nicht erfolgreich sein und das Leistungsvermögens Ihres Freundes weiterhin eingeschränkt sein, könnte die Erwerbsminderungsrente zum Thema werden.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt vom verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:

- dem individuellen Versicherungsverlauf

- dem Alter bei Eintritt des Leistungsfalls bzw. bei Rentenbeginn

- dem Umfang der Erwerbsminderung (volle oder teilweise Erwerbminderung)

- dem Vorliegen eines Hinzuverdienstes neben der Rente.

Normalerweise werden Renten wegen Erwerbsminderung nur auf Zeit gezahlt. Die sogenannten Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre.

Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann jedoch nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden.

Spätestens dann müsste sie in eine sogenannte Regelaltersrente umgewandelt werden.

Ob und inwieweit eine Rente wegen Alters im Falle Ihres Freundes eine echte Alternative zur Rente wegen Erwerbsminderung darstellt, ist auch wiederum von verschiedenen Faktoren abhängig:

- seinem Alter

- Ist ein Grad der Behinderung seitens des Versorgungsamtes festgestellt?

- Welche Mindestversicherungszeit/ Wartzeit ist erfüllt (5 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre)?

- Ist ein anderer Leistungsträger, wie z.B. die Krankenkasse, mit in die Entscheidung involviert, weil von dort beispielsweise zum Antrag auf Rehabilitationsleistung aufgefordert wurde?

- Gibt es Ansprüche auf betrieblichen Altersabsicherung?

Um Antworten auf diese komplexen Fragen zu erhalten, sollte Ihr Freund das Angebot für ein persönliches Beratungsgespräch in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung nutzen:

LINK zur Beratungsstellen-Suche:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ =//=

Vielen Dank für die ergänzenden Hinweise!

Trotzdem wird weiterhin ermpfohlen, dass der Freund von Erika das persönliche Beratungsgespräch suchen sollte.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

@ R.Schnorr

Vielen Dank für den Hinweis!

Aus diesem Grund wurde bereits in der ersten Experten-Antwort folgender Hinweis gegeben:

"...Ob und inwieweit eine Rente wegen Alters im Falle Ihres Freundes eine echte Alternative zur Rente wegen Erwerbsminderung darstellt, ist auch wiederum von verschiedenen Faktoren abhängig:

...

- Ist ein anderer Leistungsträger, wie z.B. die Krankenkasse, mit in die Entscheidung involviert, weil von dort beispielsweise zum Antrag auf Rehabilitationsleistung aufgefordert wurde?

..."

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

R. Schnorram 28.03.2016 | 18:50
Ihr Bekannter sollte die längere Rentenbezugsdauer nicht unberücksichtigt lassen. Die Abschläge die eventuell greifen werden, sind nur ein winziger Bruchteil dessen, was er insgesamt an Erwerbsminderungsrente vor seiner Altersrente bekommt. Unterm Strich kommt wahrscheinlich ein Plus raus. Wenn Ihr Bekannter aber auf einen EM-Rentenantrag verzichten will, dann ist er offenbar gar nicht erwerbsgemindert. Denn wer wirklich einen EM-Rentenanspruch hat, der hat gar keine andere Wahl als eine entsprechende Rente zu beantragen, da in diesem Fall weder Anspruch auf Krankengeld noch auf Arbeitslosengeld besteht.
Erikaam 29.03.2016 | 10:24
Danke für die Antwort. Allerdings finde ich die durchklingende Unterstellung nicht nett, denn mein Bekannter ist nicht krank geschrieben, weil es ihm so gut geht. Allerdings hat er noch einige Zeit Anspruch auf Krankengeld. Aber ich denke, viele kennen es, die Krankenkasse möchte ihn jetzt in die Rente schieben, da er ja eh schon so alt ist und sie nicht mehr zahlen möchten. Er hat fast 45 Jahre gearbeitet und dass er jetzt sozusagen "in den letzten Zügen seines Arbeitslebens" Angst hat, dass er wegen seiner Krankheit noch große Abstriche machen muss und evtl. Probleme hat, im Alter genug Geld zu haben, finde ich ehrlich gesagt sehr verständlich und auch gerechtfertigt.
=//=am 29.03.2016 | 13:24
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, weshalb die Erwerbsminderungsrente ZUM JETZIGEN ZEITPUNKT niedriger ist als die Altersrente. Da Ihr Bekannter bereits 62 Jahre alt ist, entfällt bei der EM-Rente die Zurechnungszeit. D.h., die Renten müßten zur Zeit gleich hoch sein. Natürlich wird eine Altersrente zu einem späteren Zeitpunkt dann höher sein als die EM-Rente, weil/wenn noch weitere Beitragszeiten hinzukommen. Bei Umwandlung der EM-Rente in eine Altersrente (spätestens die Regelaltersrente) werden alle nach Eintritt des Leistungsfalles der EM vorhandenen Beitragszeiten (auch z.B. wegen KG-Bezug) berücksichtigt. Wenn Ihr Bekannter aber nicht mehr arbeitet, ändert sich nichts daran, ob EM-Rente oder AR gezahlt wird.
R. Schnorram 29.03.2016 | 14:25
Bei festgestellter Rentenberechtigung aber nicht mehr. Und sobald die Krankenkasse davon erfahren hat, darf sie selbstverständlich die Krankengeldzahlungen einstellen. Warum sollte die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten Krankengeld bezahlen, wenn ein Rentenanspruch besteht? Wer einen Hausratschaden hat, meldet diesen doch auch nicht seiner Kfz-Haftpflichtversicherung sondern seiner Hausratversicherung, oder?
Erikaam 30.03.2016 | 11:25
Vielen Dank für die Antworten. Der Antrag auf eine Reha läuft, ist aber noch nicht bewilligt. Er hat einfach Sorge davor, dass ihm die Reha nicht hilft und ihm dann erneut geraten wird Erwerbsminderungsrente zu beantragen (so wie in einer Reha vor einigen Jahren). @R. Schnorr Ihr Einwand mit den Krankenkassen in allen Ehren, ich finde allerdings eher die Frage gerechtfertigt, warum ein kranker Mensch, dem es nicht gut geht, sich jetzt auch noch damit auseinandersetzen muss, dass die Krankenkasse ihm gegenüber sehr deutlich macht, dass sie ihm das ihm zustehende Krankengeld nicht zahlen möchte. Ich selber war vor einigen Jahren über ein Jahr krank geschrieben und kann ein Lied davon singen, wie sehr man sich in dieser Situation unter Druck gesetzt fühlt. Es geht hier schließlich nicht darum, sich Leistungen zu erschleichen, sondern darum, das jemand, der immer nach Kräften gearbeitet hat, jetzt nicht mehr dazu in der Lage ist und im Moment ist es eben so, dass die Krankenkasse verpflichtet ist, ihm Krankengeld zu zahlen. Darum sollte er nicht auch noch kämpfen müssen in seiner Verfassung.
Schorscham 30.03.2016 | 14:00
Sollen die Krankenkassen denn Leistungen erbringen, die den Versicherten u.U. überhaupt nicht zustehen, nur weil diese (aus welchen Gründen auch immer) ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen können? Diese Frage ist meines Erachtens ebenfalls gerechtfertigt. Gegebenenfalls muss man sich eben professionelle Hilfe besorgen, wenn man selbst überfordert ist. Auch ich war schon mal "dauerkrank" und weiß durchaus wovon ich rede. MfG
Erikaam 30.03.2016 | 16:21
Ich hatte bereits geschrieben, dass ihm zur Zeit Krankengeld zusteht.... Sorry, was ist das hier? Ein Forum, in dem Hilfesuchende Antworten bekommen oder ein Forum, in dem man sich rechtfertigen muss, dass man krank ist??? Ich weiß schon, warum ich meinem Bekannten nicht gesagt habe, er soll hier selber fragen..... Wie er selber mit solchen Antworten umgehen sollte, möchte ich mich lieber nicht fragen. Ich danke dem Experten und auch ansonsten für die Auskünfte. Ich werde ihm raten, zu einer Beratungsstelle zu gehen. Denen, die hier offensichtlich einfach gerne den Menschen was unterstellen, würde ich gerne ein konstruktiveres Hobby nahelegen, wo man andere nicht verletzt.
Schorscham 30.03.2016 | 19:15
Das bestreitet auch niemand. Wenn es allerdings Anhaltspunkte für eine renterelevante Erwerbsminderung gibt, dann sind die Krankenkassen selbstverständlich dazu berechtigt, entsprechende Mitwirkungen von ihren Versicherten zu verlangen, da ein Anspruch auf Krankengeld nur bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit besteht aber nicht bei einer rentenrelevanten Erwerbsminderung. Sie verwechseln hier offenbar den maximalen Krankengeldanspruch mit dem tatsächlichen Anspruch. Vielleicht sollten Sie sich noch einmal den Bewilligungsbescheid der Krankenkasse durchlesen. MfG
Erikaam 30.03.2016 | 21:13
Zu dem Verhalten der Krankenkassen möchte ich mich nicht weiter äußern, meine eigenen Erfahrungen widersprechen Ihren Ausführungen. Ich werde mich allerdings Ihrem Hobby hier nicht anschließen
W*lfgangam 30.03.2016 | 22:11
Hallo Erika, nur kurz ergänzend: auch die KK-MitarbeiterInnen stehen unter _internem_ Druck, der ihnen Arbeitspensum wie max. mögliche Ergebnisse für die eigene KK 'vorschreibt' ...da ist das vielen scheißegal, wie lange 'Sie' fleißig KK-Beiträge gezahlt haben (zuwenig, sonst gäbe es keine kassenindividuellen Zusatzbeiträge ;-)) und der eigenen Kasse Jahrzehnte lang treu geblieben sind - was zählt ist das Ergebnis/das eigene Budget ...und dafür gibt es eben aus KK-Sicht die zulässigen gesetzlichen Optionen. Überlegen Sie mal: würden Sie Ihren Arbeitnehmerpflichten nicht nachkommen, können Sie sich morgen nach einem neuen Job umsehen ...Punkt aus, so ist es - auch wenn es im Einzelfall weh tut; wg. Erikas Freund schmeißt keiner seinen Job hin. Gruß w.
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