Guten Tag Erika,
Ihren Worten entnehme ich, dass Ihrem Freund eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation seitens der Rentenversicherung bereits bewilligt wurde.
Sollte dies der Fall sein, sollte er zunächst diese Rehabilitationsmaßnahme antreten. Denn in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“.
Sollte diese Rehabilitationsmaßnahme nicht erfolgreich sein und das Leistungsvermögens Ihres Freundes weiterhin eingeschränkt sein, könnte die Erwerbsminderungsrente zum Thema werden.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt vom verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:
- dem individuellen Versicherungsverlauf
- dem Alter bei Eintritt des Leistungsfalls bzw. bei Rentenbeginn
- dem Umfang der Erwerbsminderung (volle oder teilweise Erwerbminderung)
- dem Vorliegen eines Hinzuverdienstes neben der Rente.
Normalerweise werden Renten wegen Erwerbsminderung nur auf Zeit gezahlt. Die sogenannten Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann jedoch nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden.
Spätestens dann müsste sie in eine sogenannte Regelaltersrente umgewandelt werden.
Ob und inwieweit eine Rente wegen Alters im Falle Ihres Freundes eine echte Alternative zur Rente wegen Erwerbsminderung darstellt, ist auch wiederum von verschiedenen Faktoren abhängig:
- seinem Alter
- Ist ein Grad der Behinderung seitens des Versorgungsamtes festgestellt?
- Welche Mindestversicherungszeit/ Wartzeit ist erfüllt (5 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre)?
- Ist ein anderer Leistungsträger, wie z.B. die Krankenkasse, mit in die Entscheidung involviert, weil von dort beispielsweise zum Antrag auf Rehabilitationsleistung aufgefordert wurde?
- Gibt es Ansprüche auf betrieblichen Altersabsicherung?
Um Antworten auf diese komplexen Fragen zu erhalten, sollte Ihr Freund das Angebot für ein persönliches Beratungsgespräch in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung nutzen:
LINK zur Beratungsstellen-Suche:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html