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Was passiert mit meiner Rente wenn ich mich Slebständig mache?

von Ich16.06.2010 | 21:47
1756 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe mich Selbständig gemacht. Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge zahlen sollte. Verliere ich meinen bisherigen Rentenschutz gegen Altersrente oder Erwerbsminderung wenn ich nicht freiwillig weiterzahle? Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Ich,

eine freiwillige Beitragszahlung während der Selbständigkeit macht nur dann Sinn, wenn Sie bereits vor 1984 die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erfüllen und ab dem 01.01.1984 jeden Kalendermonat mit einem Beitrag oder einer anderen rentenrechtlichen Zeit belegt haben.

Nur dann wäre der Erwerbsminderungsrentenschutz gewährleistet.

Ansonsten besteht nur dann Erwerbsminderungsrentenschutz wenn die allgemeine Wartezeit erfüllt ist und in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge zurückgelegt wurden.

Für Selbständige besteht die Möglichkeit einer Antragspflichtversicherung, die innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragt werden kann. Allerdings ist die Beitragshöhe nicht frei wählbar. Außerdem kann die Beitragszahlung nur dann eingestellt werden, wenn die selbständige Tätigkeit aufgegeben wird.

Wir empfehlen Ihnen, sich individuell in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.

1 Antworten

Steffiam 17.06.2010 | 06:28
Hallo Ich, man muss erst mal prüfen, ob Sie aufgrund Ihre Selbstständigkeit unter die Versicherungspflicht Fall. Sollten Sie unter diese fallen dürfen Sie keine freiwilligen Beiträge zahlen. Der Schutz kann nur mit freiwilligen Beiträgen aufrechterhalten werden, wenn Sie vor dem 31.12.1983 mindestens 5 Jahre an Beitragszeiten gezahlt haben und ab 01.01.1984 ein lückenloses Beitragskonto haben. Ich geb Ihnen den Tip gehen sie einfach zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle und klären alles bzgl. Versicherungspflicht und freiwilligen Beiträgen. lG Steffi
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