1. Nach Ablauf der Rente wegen Erwerbsminderung müssen Sie
z w i n g e n d dafür Sorge tragen, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung erhalten bleiben für einen ggfls. zukünftigen Erwerbsminderungsrentenanspruch.
1.1 Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie u.a. aufrecht durch die Meldung als Arbeitsloser bei der Agentur für Arbeit oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld II. Sie müssen sich jedoch unverzüglich nach Ablauf des Monats der Rentenzahlung bei der Agentur für Arbeit melden. D.h. es darf keine Lücke von einem Kalendermonat nach Beendigung der Rentenlzahlung entstehen.
1.2 Ob durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aufrecht erhalten bleiben können, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abklären.
2. Durch die Arbeitslosmeldung erhöhen Sie nicht Ihren zukünftigen Rentenanspruch, jedoch bleiben hierdurch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.