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Experten-Antwort

Was passiert nach zweiter Reha im AGL 1 Bezug

von Ich60120.02.2025 | 20:31
204 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe in kurzer Zeit zwei psychische Reha´s hinter mir. Beide zeigen, dass ich nicht mehr zurück an meinen Arbeitsplatz darf, da kontraindiziert, wegen psychischer Überforderung. Es steht im letzten Rehabericht, dass ich meine ganze Leistungsfähigkeit nur beurteilt werden kann, wenn die starken Schmerzen auch mit berücksichtigt werden. Es bedarf eine gesonderte Begutachtung durch entsprechende Fachärzte. Da aber in zwei Monaten mein AGL1 ausläuft, mache ich mir langsam Sorgen. Wie soll ich mich verhalten/bzw. was soll ich unternehmen? Wird die Rentenversicherung die Begutachtung der Fachärzte selbstständig veranlassen? Oder soll ich bei der Agentur für Arbeit nachfragen, wie es weitergeht. Bitte um Hilfe. Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

Sollten Leistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld I auslaufen und Sie weiterhin arbeitsunfähig sein, besteht die Möglichkeit Bürgergeld bzw. Grundsicherung wegen Erwerbsminderung zu beantragen.

Es steht Ihnen jederzeit frei, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dies sollten Sie jedoch zuvor mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen.

Zudem empfiehlt es sich, direkten Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen, um individuelle Fragen zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

EMam 20.02.2025 | 20:38
Sprechen Sie mit Ihren Ärzten und stellen Sie ggf. einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Bis zu einer Entscheidung, das kann unter Umständen 6 Monate und länger dauern, werden Sie dann Bürgergeld beantragen müssen.
Möglichkeitenam 20.02.2025 | 20:41
Wenn sonstige Sozialleistungen wie Krankengeld und/oder ALG1 auslaufen und Sie weiterhin arbeitsunfäig sind, bleibt bei finanzieller Bedürftigkeit das Bürgergeld bzw. die Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Sie können auch jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Das sollten Sie aber mit Ihren Ärzten besprechen. Natürlich können Sie sich auch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Wenn kein Anspruch auf ALG 1 mehr besteht, kann Ihnen die Arbeitsagentur vermutlich nicht merh viel helfen, aber Nachfragen schadet nie. Generelle Beratung und Hilfe finden Sei bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD.
Ich601am 20.02.2025 | 21:02
Danke für die schnellen Antworten. Ich werde einen Beratungstermin beim VDK anfragen. Auch wenn ich einen Rentenantrag gestellt habe, läuft das ALG1 aus, oder? Habe gelesen, dass das ALG1 so lange läuft bis eine Entscheidung über den Rentenantrag gefallen ist, stimmt das? Danke!
.am 21.02.2025 | 01:04
Trotzdem verlängert sich die Anspruchsdauer nicht, auch wenn der Rentenantrag noch nicht genehmigt wurde.
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