Hallo Everlast,
zunächst einmal können wir hier im Forum nicht beurteilen, welche Maßnahme für Sie aus medizinischer Sicht sinnvoll wäre.
Da die Maßnahme am 01.03.21 beginnen soll, vermute ich, dass es noch nicht allzu lange her ist, dass Ihnen der Bescheid mit der Bewilligung dieser Maßnahme erteilt wurde. Wenn die Widerspruchsfrist des Bescheides noch nicht abgelaufen ist (ein Monat nach Zustellung des Bescheides), können Sie Widerspruch einlegen und zur Begründung die von Ihnen geschilderten Bedenken angeben. Sollte die Widerspruchsfrist abgelaufen sein, können Sie mit derselben Begründung einen Überprüfungsantrag zu dem Bescheid stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung