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Experten-Antwort

Was passiert wenn die berufliche Reha krank macht???

von Everlast04.02.2021 | 15:19
467 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was passiert wenn die berufliche Reha mich krank macht??? Ich soll / kann eine Weiterbildung machen (Beginn 01.03.21). Basierend auf meinen Ausbildungsberuf als Bürokaufmann (mit gerade so eben bestandene Prüfung im Jahr 1995). Ausgeübt habe ich den Beruf danach nicht, weil er für mich schlichtweg langweilig, öde war und ich war körperlich unterfordert. Nach 25 Jahren soll ich wieder da rein??? Mir stehen die Haare zu Berge. Das wird nicht gut gehen. Da steige ich lieber wieder in den 40 Tonner. Aber das geht irgendwie auch nicht, weil die DRV sich da quer stellt. Eine Umschulung für mich gibt es nicht, was noch interessant gewesen wäre. Finanziell wird das sowieso eine Katastrophe. Aber ernsthaft. Wie würde es aussehen wenn die berufliche Reha mich krank macht?! Den ganzen Tag rumsitzen, irgendetwas im PC tippen, was ich eh nicht verstehe, geschlossen Räume, Klassenzimmer, Langeweile, zu viele Menschen, Telefon.... das ist für mich psychisch zu belastend. Leider wird das nicht berücksichtig. Weder von der DRV noch von der AfA. Andere brauchen dringend so eine Weiterbildung und bekommen keine (so wie ich jetzt schon des öfteren gelesen habe). Mir wird sowas in den A..... gesteckt nur weil ich ein paar unwesentliche Probleme mit den Gelenken habe (1 Gelenk). Nur auf Grund meiner Aussage habe ich die berufliche Reha bekommen. Ärztliche Atteste oder sowas musste ich gar nicht vorweisen. Eine medizinische Reha wäre angebracht gewesen. In diesem Sinne, schöne Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Everlast,

zunächst einmal können wir hier im Forum nicht beurteilen, welche Maßnahme für Sie aus medizinischer Sicht sinnvoll wäre.

Da die Maßnahme am 01.03.21 beginnen soll, vermute ich, dass es noch nicht allzu lange her ist, dass Ihnen der Bescheid mit der Bewilligung dieser Maßnahme erteilt wurde. Wenn die Widerspruchsfrist des Bescheides noch nicht abgelaufen ist (ein Monat nach Zustellung des Bescheides), können Sie Widerspruch einlegen und zur Begründung die von Ihnen geschilderten Bedenken angeben. Sollte die Widerspruchsfrist abgelaufen sein, können Sie mit derselben Begründung einen Überprüfungsantrag zu dem Bescheid stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Siehe hieram 04.02.2021 | 15:40
Sie haben die Möglichkeit, diese Maßnahme danken abzulehnen, sich eine Stellung (wieder im 40Tonner?) zu suchen und damit ist Ihr Problem dann gelöst. Was soll man Ihnen hier im Forum sonst dazu raten? Sie haben einen für Sie persönlich zuständigen 'Rehafachberater', der Sie und Ihre gesundheitlichen Probleme kennt, deshalb sollten Sie mögliche Alternativen direkt mit dem besprechen. Viel Erfolg und alles Gute!
Janaam 04.02.2021 | 16:51
Arbeiten Sie doch einfach da weiter, wo es Ihnen besser geht. Verstehe Ihr Problem nicht. Zwingt einen ja niemand, wenn man den anderen Beruf körperlich noch schafft. Wobei Ihre Vorurteile schon heftig sind. Bürojob ist nicht gleich Bürojob. Und ausserdem oft die einzige Alternative, wenn der Körper nicht mehr so mitspielt.
Biniam 04.02.2021 | 19:51
Zitat von Jana anzeigenausblenden
Ich schließe mich meiner Vorrednerin an. Sie wissen jetzt schon, was sie krank machen wird. Sie Armer. Es muß einen jeder Schüler leidtun, der ein Jahrzehnt und vllt. länger zur Schule gehen muß.
Credoam 04.02.2021 | 21:12
Arbeiten Sie doch einfach da weiter, wo es Ihnen besser geht. Verstehe Ihr Problem nicht. Zwingt einen ja niemand, wenn man den anderen Beruf körperlich noch schafft. Wobei Ihre Vorurteile schon heftig sind. Bürojob ist nicht gleich Bürojob. Und ausserdem oft die einzige Alternative, wenn der Körper nicht mehr so mitspielt.
Ich schließe mich meiner Vorrednerin an. Sie wissen jetzt schon, was sie krank machen wird. Sie Armer. Es muß einen jeder Schüler leidtun, der ein Jahrzehnt und vllt. länger zur Schule gehen muß.
So ungewöhnlich ist das nicht. Ich habe vor 37 Jahren auch einen Beruf erlernt, weil es der Gesundheit zuträglich war. Den habe ich mit Grausen sechs Jahre lang ausgeübt und dann etwas ganz neues gelernt, was seit über 30 Jahren gut läuft. Wenn ich zurück in den Alt-Beruf müsste, würde ich auch durchdrehen,die letzte Sch... e! Schmierige Arbeitsklamotten, Werkstattmief, Prolokollegen, Lärm, Dreck, Verletzungsgefahr, den ganzen Tag stehen. Gegen Aversionen kann man nicht an. Wer sich zu so etwas zwingt, wird nicht glücklich und wenn es zehnmal den Broterwerb sichert. Ich wünsche Ihnen, dass Sie etwas finden, was seinen Mann ernährt und zudem auch Freude an der Arbeit macht.
Janaam 04.02.2021 | 21:23
Aber es gibt eben nicht nur den Büroberuf. Da gibt es x Möglichkeiten und das heißt auch nicht nur telefonieren, tippen ...... Wenn der Körper nicht mehr mitspielt, muss man umdenken.
Schadeam 04.02.2021 | 21:26
Niemand wird zu einer Maßnahme gezwungen, es gibt für alles Alternativen. Nur wird halt nicht alles finanziert.
eigene Entscheidungam 05.02.2021 | 09:01
Die DRV hat LTA bewilligt, weil Sie als Fahrer nicht mehr (auf Dauer) arbeiten können/sollten. Deshalb kann Sie eine Arbeitsaufnahme in diesem Beruf nicht mehr fördern. Sie kann sie Ihnen aber auch nicht verbieten. Es liegt also bei Ihnen, ob sie wieder als Fahrer arbeiten. Genauso wie Sie mit möglichen Konsequenzen für Ihre Gesundheit leben müssen. Nicht ganz für mich nachvollziehbar ist, warum Sie überhaupt LTA beantragt haben, wenn die gesundheitlichen Probleme so minimal sind. Dass ein Beruf einem nicht gefällt, führt nicht zwangsläufig dazu, dass man davon krank wird. Auch bei ursprünglichen Traumberufen stellt sich im Alltag gerne mal die Ernüchterung ein. Und gerade "Büro" ist ein sehr weit gefasster Bereich. Von Großraumbüro bis Einzelkämpfer, isoliert bis ständigem (Kunden-)Kontakt, flexible Arbeitsweisen bis stures Abarbeiten nach Schema F wird da alles geboten. Nur um Computer werden Sie nicht herumkommen. Aber auch hier gilt: Niemand kann Sie dazu zwingen. Was die DRV allerdings nicht darf, ist, Ihnen eine teure Umschulung in einen Wunschberuf zu zahlen, wenn die Wissensauffrischung als Kaufmann möglich und günstiger ist.
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