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Experten-Antwort

Was passiert, wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird

von M-Müller21.11.2018 | 17:47
139 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, folgende Ausgangslage: Ich, 41 Jahre jung, verheiratet und Mutter einer 4-jährigen Tochter, erhalte bis August 2019 die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund einer Krebserkrankung. Nach Fortschreitung meiner Krankheit (Metastasen) werde ich einen Antrag auf Verlängerung bei der DRV einreichen. GdB beträgt mittlerweile 100 %. Was passiert, wenn mir diese Verlängerung abgelehnt wird? Ich muss dazu sagen, dass ich keinerlei Anspruch auf Krankengeld etc. habe, da ich während meiner Elternzeit erkrankt bin. Arbeitslosengeld bekomme ich, wenn überhaupt, nur für paar Monate, da ich während meiner arbeitssuchenden Zeit schwanger wurde. Arbeitslos war ich lediglich, da ich meinen Arbeitsplatz aufgrund eines Wohnortswechsels meines Mannes (vorher Baden-Württemberg/jetzt NRW) aufgegeben habe. Kurzum: Wenn mir die Verlängerung abgelehnt wird und ich Einspruch einlege bzw. einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreiche (weil der Einspruch z.B. abgelehnt wurde), gilt dann trotzdem der Leitsatz: "In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung haben Sie mindestens drei Jahre eingezahlt"? Wenn ja, habe ich die Möglichkeit dem Vorzubeugen und eine Rentenzahlung zu leisten? Allerdings ist mir auch nicht bekannt, ob Schwangerschaft/Elternzeit als Renteneinzahlungszeit berücksichtigt wird. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M-Müller,

KSC hat Ihre Fragen bereits ausführlich beantwortet.

Es bleibt insbesondere die weitere Entwicklung Ihrer Erkrankung und die damit verbundene Entscheidung über die Verlängerung Ihrer Rente abzuwarten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 21.11.2018 | 18:37
Zunächst mal wären Sie im Fall der Fälle schon dadurch abgesichert weil Sie ein Kind unter 10 Jahren haben. Somit sollten Sie rentenrechtlich bis zum Tag vor dem 10. Geburtstag des Kindes die Berücksichtigung wegen Kindererziehung angerechnet bekommen - dadurch entsteht keine Lücke im Rentenverlauf. Selbst wenn die Rente nicht verlängert würde - was hier keiner beurteilen kann - würde auf jeden Fall der Versicherungsschutz noch etwa 6 Jahre weiterbestehen bis das Kind 10 ist. Wenn in dieser Zeit erneut EM eintreten würde, wären auch dann noch die "Mindestzeiten" erfüllt. Solange Sie weder Rente, noch KG noch ALG bekommen müssten Sie vom Einkommen des Partners leben, bzw. wenn das nicht reichen würde Sozialhilfe und Co beantragen.
M-Mülleram 22.11.2018 | 14:27
Vielen Dank für Ihre schnelle und verständliche Antwort!!!
M-Mülleram 22.11.2018 | 14:27
Vielen Dank für Ihre schnelle und verständliche Antwort!!!
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