Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Was passiert, wenn EMR nicht verlängert wird?

von Stefanb02.08.2021 | 19:02
873 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich weiß, hier ist ein Rentenforum. Doch hängt meine Frage teilweise auch mit ALG zusammen. Und diese Frage wurde sicherlich schon gestellt, bzw haben "Kollegen" genau dies schon erlebt. Ich erhalte seit Jahren eine EMR als Arbeitsmarktrente. Vor der Rente habe ich 20 Jahre vollzeit gearbeitet. Direkt vor der Rente, war ich in Krankengeld. Also ausgesteuert. Anspruch auf ALG 1 hatte ich also vor Eintritt in die EMR. Jetzt steht bald die nächste Verlängerung an. Da ich aktuell durch einen Minijob (halte alle Regeln ein!) meine Arbeitsleistung teste, muß ich damit rechnen, das meine EMR (trotz Atteste wie bisher) nicht verlängert wird. Wird in einem solchen Fall die volle EMR Arbeitsmarkt automatisch gestrichen? Weil ja nicht verlängert? Oder in eine teilw. EMR gekürzt? Also eine halbe wieder befristet? Wie läuft Sowas ab, wenn eine volle Arbeitsmarkt EMR nicht verlängert wird? Muß ich dann zum Arbeitsamt? Habe ich weiterhin dann Anspruch auf alg1? Kann ich dort jetzt schon fragen? Es kommt doch oft vor, dass eine volle EMR Arbeitsmarktrente nicht verlängert wird. Klar x ich könnte Einspruch einlegen....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefanb,

aus Ihrer Anfrage entnehmen wir, dass Sie neben Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine (geringfügige) Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von weniger als 3 Stunden täglich ausüben. Diese steht der arbeitsmarktbedingten Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht entgegen.

Nur bei Aufnahme bzw. Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich besteht - bei einem unveränderten Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich - nur noch ein Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Kunoam 02.08.2021 | 19:52
Sie schreiben seit Jahren, da kann es möglich sein, dass die teilweise Rente den Status "dauerhaft" hat und nur noch die Arbeitsmarktrente verlängert werden muss, diese ist ja immer befristet. Zu meiner befristeten Rentenzeit war es Usus, sich drei Monate vor Ablauf der Rente auch bei der Agentur für Arbeit zu melden,denn wenn Sie vor der Rente versicherungspflichtig beschäftigt waren oder Alg 1 bezogen, besteht meist wieder Anspruch. Nur wenn eine Dauerrente futsch ist, gerät man gleich ins Alg 2. Bei teilweiser Rente ist auch die Kombination Rente+Alg 1 möglich.
W°lfgangam 02.08.2021 | 20:13
Hallo Stefanb, zunächst, eine "Arbeitsmarktrente" ist immer voll, es gibt keine 'halbe'. Sofern Sie den Antrag auf Weiterzahlung rechtzeitig - grundsätzlich 6 Monate vorher stellen/aber das Procedere kennen Sie ja nun fast 2 Jahrzehnte lang - wird auch wieder rechtzeitig eine Entscheidung vorliegen. Sollte keine rechtzeitige Entscheidung vorliegen *) und Sie damit wieder/immerhin (noch) als teilerwerbsgemindert gelten, steht Ihnen die halbe EMRT zu. Damit sind sie wieder 'fit' für den ersten Arbeitsmarkt und müssen sich ggf. ergänzende Leistungen vom Jobcenter (ALG2) holen, ein ALG(1)-Anspruch ist längst verfallen. *) weil der med. Dienst der DRV in aktueller Situation überlastet ist, können überbrückend 1-2 Monate weitergezahlt werden ...das hinterfragen Sie dann aber im Monat des Rentenauslaufs/wenn es so kommt, direkt bei Ihrer DRV-Sachbearbeitung. Warum nun diese 'Panik'/Nachfrage, wenn es seit fast 20 Jahren reibungslos von einer Verlängerung in die andere läuft? Wie alt sind Sie inzwischen? <- wegen möglichen Altersrentenansprüchen. Gruß w.
KSCam 02.08.2021 | 20:25
Widerspruch können Sie gegen jeden ablehnenden Bescheid einlegen, das mal vorweg. Eine Arbeitsmarktrente bekommt derjenige der 3-6 Stunden täglich arbeiten kann, eigentlich nur teilweise erwerbsgemindert ist, aber dennoch die volle Rente bekommt weil es keine Teilzeitarbeitsplätze gibt. Er dürfte vom Gesundheitszustand her betrachtet nicht die volle sondern nur die halbe Rente bekommen. das bedeutet Arbeitsmarktrente. Stellt sich heraus dass der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen ist, weil es jede Menge Teilzeitjobs gibt, würde er nur noch die halbe Rente bekommen. Würde beim Verlängerungsantrag festgestellt dass er 6 Stunden und mehr täglich arbeiten kann, ist er kein Rentenfall mehr. Sobald es die volle Rente nicht mehr gäbe, ginge es darum einen Job zu finden oder staatliche Leistungen bei Arbeitlosigkeit oder Bedürftigkeit zu bekommen. Würde der Arbeitsmarktrentner eine 4 Stundenjob finden, auch dann wäre die halbe Rente weg, weil für diesen Menschen der Arbeitsmarkt nicht verschlossen ist; er hat ja entsprende Arbeit in Teilzeit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026