Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Was sind Zurechnungszeiten?

von no name24.08.2009 | 21:16
1779 Ansichten
5 Antworten
Hallo Forumteilnehmer, was sicherlich für viele hier klar ist, so möchte ich doch eine, vielleicht naive, Frage stellen. Fallen Sie deshalb bitte nicht über mich her und zerfleischen mich. Also, ein Berater der DRV empfahl mir, meine EU-Rente (volle EUR) überprüfen zu lassen. Er sagte sinngemäß, dass sich bei den Zurechnungszeiten etwas positives (Rentenhöhe?) ändern könnte. Er meinte dazu nicht die Überprüfung der EU-Rente, die für diejenigen in Frage kommt, deren EUR mehrmals auf Zeit gewährt wurde und jetzt überprüft werden kann. Wer kann mir sagen was Zurechnungszeiten sind? Schöne Grüße und danke schon mal! no name

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.08.2009 | 06:39

Zur ersten Frage siehe Beitrag von "zelda".

Zur zweiten: Bei der EM-RT wurde von den Ärzten ein Leistungsfall (i.d.R. Tag der EM) festgelegt. Alle Beiträge nach diesem Tag werden erst beim nächsten Rentenfall berücksichtigt. Da die 6 Monate Weiterzahlung wahrscheinlich nach dem EM-Leistungsfall gezahlt wurden, werden sie bei der nächsten Rente als Pflichtbeitragszeiten gewertet.

4 Antworten

ZZam 24.08.2009 | 22:21
hallo no name, ihre frage ist doch hier genau richtig. ist schon schade das normale user hier überlegen ob sie ihre frage stellen, nur weil einige wenige es einfach nicht verstehen wollen, das dies hier kein steuerforum ist. die frage nach der zz,zurechnungszeit, ist hier jedenfalls genau richtig, sie sind ja in einem forum der rentenversicherung. die zurechnungszeit ist die zeit bis zum 60. lebensjahr, die ihnen gewährt wird bei einer rente wg erwerbsminderung vor vollendung des 60.lebensjahres.sie werden sozusagen "hochgerechnet", so als hätten sie bis zum 60.lebensjahr weiter beiträge gezahlt.die zurechnungszeit ist auch als ausgleich zu den rentenabschlägen, die man in kauf nehmen muss, eingeführt. eine zurechnungszeit zählt ebenfalls mit zur erfüllung der wartezeit von 35 jahren, was interessant ist, da man ja aufgrund einer evtl krankheit, diese nicht nur pflichtbeiträge aus einer beschäftigung erfüllen kann.
zeldaam 24.08.2009 | 21:32
Hallo no name also eine Zurechnungszeit ist im § 59 SGB VI folgendermaßen definiert : "Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Rente wegen Todes hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat." Durch die Anerkennung eine solchen Zeit werden Sie bei der Berechnung Ihrer Rente so gestellt, als hätten Sie bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet. Der Berater meint aber etwas anderes: Bei befristeten Renten wurden die RV-Träger durch das BSG- Urteil 4 RA 31/96 verpflichtet, eine befristete Rente derartig neu zu berechnen, das sich mit jeder Weitergewährung ein neuer Rentenbeginn ergibt. Dies geschieht jedoch entweder nur auf Antrag oder wenn der RV- Träger z.B. im Weitergewährungsbescheid darauf hingwiesen hat. Also: Stellen Sie bitte einen Antrag auf Neuberechnung Ihrer Rente, sofern sie mindestens einmal vor dem 01.05.2007 weitergewährt wurde. Das geht auch formlos als kurzes Schreiben. Interessant ist im Forum hier z.B. der folgende Artikel: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. (Das ist der letzte, den ich auf die Schnelle gefunden habe.) Im Internet finden Sie weitere Infos und vorformulierte Anträge z.B. hier: http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de19884… (ohne Werbung für den VdK machen zu wollen - ich bin nicht mit diesem Verband in irgend einer Weise "verbandelt"). MfG zelda
no nameam 24.08.2009 | 22:52
@ zelda @ ZZ Danke! Sie sind aber nett! Hab´ das soweit verstanden. Wie wird denn dann folgendes berechnet: Ein Rentenantrag (EU-Rente) ist gestellt und dem ist auch auf Zeit (2 Jahre) entsprochen worden. Es ist jedoch das Gehalt (Lohn) für 6 Monate weitergezahlt (durch den Arbeitgeber). Wie wird das bei der Rente berechnet, ich meine, als welche "Zeit" (Pflichtbeitrag, beitragsgemindert)? Danke, für Antworten! no name
no nameam 25.08.2009 | 18:53
Danke Experte. So ist es mit der Weiterzahlung nicht. 1.) Es wurde eine Zeitrente wegen voller EM beantragt. 2.) Noch während der Entscheidung (EM-Rente ja oder nein) wurde für 6 Monate das Gehalt (Lohn) weiter gezahlt. 3.) Im siebten Monat (nach Antragstellung) wurde die volle EM-Rente gezahlt. Nach Ablauf von zwei Jahren ist diese um den gleichen Zeitraum verlängert worden. Zählt nun der Tag der ersten Antragstellung oder wird der Betrag aus der Weiterzahlg. beim Folgeantrag mitberechnet; wenn ja, in welcher Form? Oder kommt das erst bei der Altersrente zumTragen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026