Hallo no name
also eine Zurechnungszeit ist im § 59 SGB VI folgendermaßen definiert :
"Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Rente wegen Todes hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."
Durch die Anerkennung eine solchen Zeit werden Sie bei der Berechnung Ihrer Rente so gestellt, als hätten Sie bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet.
Der Berater meint aber etwas anderes:
Bei befristeten Renten wurden die RV-Träger durch das BSG- Urteil 4 RA 31/96 verpflichtet, eine befristete Rente derartig neu zu berechnen, das sich mit jeder Weitergewährung ein neuer Rentenbeginn ergibt. Dies geschieht jedoch entweder nur auf Antrag oder wenn der RV- Träger z.B. im Weitergewährungsbescheid darauf hingwiesen hat.
Also: Stellen Sie bitte einen Antrag auf Neuberechnung Ihrer Rente, sofern sie mindestens einmal vor dem 01.05.2007 weitergewährt wurde. Das geht auch formlos als kurzes Schreiben.
Interessant ist im Forum hier z.B. der folgende Artikel:
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(Das ist der letzte, den ich auf die Schnelle gefunden habe.)
Im Internet finden Sie weitere Infos und vorformulierte Anträge z.B. hier:
http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de19884
(ohne Werbung für den VdK machen zu wollen - ich bin nicht mit diesem Verband in irgend einer Weise "verbandelt").
MfG
zelda