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Experten-Antwort

was soll ich machen

von heike04.11.2022 | 11:42
94 Ansichten
4 Antworten
Hallo, 1961 geb.weibl.49 Jahre ununterbrochen im arbeitsverhältniss,durch schweren Schiksalsschlag krank,jetzt ausgesteuert. Rechtzeitig arbeitslos gemeldet,trotz bestehendem Arbeitsverhältniss.Reha von der Rentenversicherung genehmigt,jetz kommt unverhofft eine Krebsoperation dazwischen,und genau zum Rehabeginn. Heute Aufforderung des Arbeitamtes Erwerbsminderungsrente zu beantragen! In 2 Jahren könnte ich mit Abschklägen in Rente Hat Arbeitsamtaufforderung überhaupt Entscheidung über Erwerbsminderungsrente oder soll ich erst noch warten,bis die Rentenversicherung sich meldet. Für alle,vielen Dank. Ich weiß einfach nicht ,wie ic mich verhalten soll.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.11.2022 | 13:15

Hallo Heike,

Sie sollten schnellstmöglich einen Termin für eine individuelle Beratung vereinbaren. Je nach aktuellem Gesundheitszustand empfiehlt sich vielleicht die Verschiebung des Reha-Beginns oder die Rücknahme des jetzigen Antrags, wenn nach erfolgter OP eine andere Klinik empfehlenswerter wäre. Das geht allerdings nur, wenn Sie nicht von einem Sozialleistungsträger zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden. Ohne Kenntnis aller Fakten ist eine Aussage hier im Forum leider nicht möglich.

Allerdings verwundert mich die Aufforderung des Arbeitsamtes zur Rentenantragstellung. mangels Vorschrift, die eine solche Aufforderung ermöglicht. Sie sollten hier noch einmal genau prüfen, ob es sich um eine Empfehlung des Arbeitsamtes handelt oder tatsächlich Konsequenzen angedroht werden, wenn Sie keinen Rentenantrag stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

was ist wichtig?am 04.11.2022 | 12:04
Die Frage ist, was ist Ihnen wichtig? Es gibt Menschen, die wollen die Rente solange es geht vermeiden, da die vorher zustehenden Leistungen höher sind, sie immer noch der Meinung sind, das wird schon wieder usw.. Andere wollen lieber sobald es geht einen Rentenbescheid, einfach um Klarheit, ihre Ruhe ... zu haben. Mein erster Schritt wäre schnellstmöglich eine Rentenberatung zu machen. Durch die lange Zurechnungszeit ist es nämlich gut möglich dass die EM-Rente höher ist als die Altersrente in 2 Jahren. Übrigens finde ich es seltsam, dass die AfA zur Rentenantragstellung auffordert. § 145 SGB III sieht das nicht vor. Meines Wissens darf die AfA nur wie die Krankenkassen zur Reha auffordern und der Betroffene muss dann eine von der DRV angebotene EM-Rente beantragen.
Schadeam 04.11.2022 | 12:21
Was wollen Sie denn? Die Reha weil Sie sich eine Verbesserung versprechen? Momentan keine Reha weil eine "Krankheit dazwischenkam"? Dann müssen Sie dies der DRV halt mitteilen. Oder eine Rente wegen Erwerbsminderung, weil für Sie arbeiten nicht vorstellbar ist? Dann halt den Antrag stellen. Oder halt abwarten, weil das ALG höher ist als die zu erwartende Rente? Alles Fragen die vor Ort bei einer Beratung persönlich oder auch telefonisch geklärt werden sollten.
Peter T. am 04.11.2022 | 13:48
Nur so als Zudatzinfo, die vielleicht auch neue Möglichkeiten eröffnet... Mit einer yktebserkrsnkung gibt es zumeist im Rahmen der Heilungsbewährung eine Schwerbehinderung zugesprochen. Dies ermöglicht Ihnen eine um 2 Jahren frühere Rente. Also die neuen Befunde zum Versorgungsamt, dabei wird Sie die Sozualstatiin des Krankenhauses sicher auch gern beraten und unterstützen. Viel Erfolg, auch bei der Krankheitsbewältigung...
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