Hallo Anna,
ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente liegt vor, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen eine Aufnahme der Arbeitstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nicht zulassen. Eine Beschäftigung während des Bezuges der Erwerbsminderungsrente unterhalb dieser Grenze hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf eine eventuelle Weitergewährung der Rente.