Wenn Sie vor Ablehnung der Verlängerung Ihrer Zeitrente noch einmal ärztlich untersucht worden sind, dann kann davon ausgegangen werden, dass aus der Sicht Ihres Rentenversicherungsträgers Ihr aktueller Gesundheitszustand berücksichtigt wurde.
Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung, der fristgemäß eingelegt werden muss, ist an keine bestimmte Form gebunden. Zur Begründung können Sie eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes beifügen, falls dieser Ihren Gesundheitszustand so beurteilt wie Sie selbst. Zwingend ist dies aber nicht. Es reicht auch aus, wenn Sie mit Ihren eigenen Worten darlegen, aus welchen Gründen Sie mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind und welche Leiden ggf. nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Ob sich der Rentenversicherungsträger aufgrund Ihres Widerspruchs veranlasst sehen muss, von Amts wegen medizinisch weiter zu ermiteln, müssen sie dann abwarten.
Gegen eine evtl. Zurückweisung des Widerspruchs haben sie das Rechtsmittel der Klage.
Hinsichtlich eines evtl. Anspruchs auf Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Agentur für Arbeit.