Wenn keine Einverständniserklärung vom Versicherten vorliegt, wird die DRV trotzdem den Entlassungsbericht nicht versenden.
Und hier hat die KK ja bei der Rehaklinik den Bericht angefordert.
Rehakliniken sind angehalten Anfragen der Krankenkassen auf Entlassungsberichte dem RV-Träger weiterzuleiten, da die Kliniken nicht das Recht haben diesen zu übersenden.
So kenne ich das zumindest.
Richtig, und jetzt?
Es ist egal ob die Rehaklinik oder die DRV den E-Bericht versandt hat, wenn die KK reinschreibt "Einverständniserklärung liegt vor", wird das nicht nochmal nachgefragt.
Von daher an den Datenschutzbeauftragen der KK wenden und da Stunk machen. Die Klinik oder die RV trifft hier mMn keine Schuld.