Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Was tun, beim Datenmissbrauch durch die KK?

von jandrek17.03.2015 | 14:25
1327 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, euch allen! Was tu ich, wenn die KK, ohne meine Zustimmung den RehaEntlassungsbericht- unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, bei der Rehaklinik den Entlassungsbericht anfordert und bekommt. (Die KK behauptete schriftlich der Klinik gegenüber, dass meine schriftliche Zustimmung vorliegen würde) Im Ergebnis, erhalte ich kein Krankengeld mehr. Was empfehlt ihr mir?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jandrek,

bei Unstimmigkeiten mit dem Datenschutz sollten Sie sich zunächst an den internen Datenschutzbeauftragten des betreffenden Sozialleistungsträgers (hier also der Krankenkasse) wenden. Sollte sich das Problem auf diesem Wege nicht klären lassen, können Sie sich darüber hinaus auch an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

GroKoam 17.03.2015 | 14:51
Geh arbeiten.
Achillam 17.03.2015 | 16:00
Normalerweise werden Entlassungsbericht nur von den RV-Trägern an die Krankenkassen übersandt. Und hier haben Sie schlecht Karten, da die RV-Träger, sowie die Krankenkassen auch gesetzlich verpflichtet sind Amtshilfe zu leisten.
W*lfgangam 17.03.2015 | 19:54
Hallo jandrek, fordern Sie die Krankenkasse auf, Ihre schriftliche Zustimmung zur Datenweitergabe mit Unterlagen zu belegen - bzw. um Benennung der gesetzlichen Grundlagen, diese ohne Zustimmung anzufordern/erhalten zu können. Fordern Sie die Rentenversicherung, das Auskunftsersuchen der KK vorzulegen/Ihre schriftliche Zustimmung dazu und ggf. um Übersendung der gesetzlichen Vorschriften, das ohne Ihre Einwilligung tun zu dürfen. Wenden Sie sich an die Datenschutzbeauftragten der KK, der DRV, den Bundesdatenschutzbeauftragten. NUR, was soll das alles bezwecken - die Nichtzahlung des KG alleine kann es nicht sein, da liegen andere Gründe vor, dass die KK das Krankengeld eingestellt hat. Vielleicht nicht dem Hinweis der DRV gefolgt, dass das Dispositionsrecht zur Nicht-EM-Rentenantragstellung eingeschränkt ist ...? Eben weil die KK mit im Boot sitzt und ein 'berechtigtes' Interesse daran hat, die Erwerbsfähigkeit/-minderung feststellen zu lassen und Sie evtl. Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind. Alles nur Spekulation, da niemand hier die Schriftwechsel/die Sachverhalte kennt. Die stärkste Position Ihnen gegenüber hat zz. die KK – die zahlt nicht, nun müssen Sie das lösen ... Gruß w.
HotRodam 17.03.2015 | 20:24
1. Dienstauffsichtsbeschwerde mit Klageandrohung 2. Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten 3. Information des Bundesministeriums für Gesundheit Das menschenverachtende und auf Erniedrigung der Versicherten ausgerichtete Vorgehen der GKVen hat Methode und gehört angeprangert !
HotRodam 18.03.2015 | 02:24
Mit welcher Begründung ? Warum die KG-Zahlungen eingestellt wurden, hat der Fragesteller bisher unterschlagen !
W*lfgangam 17.03.2015 | 21:51
...Sie sollten mal 'ne neue Formel in Ihren Textbaustein einwerfen/Sie werden langweilig - (über)fordert Sie das etwas? ...oder meinen Sie vulgo: wer früher stirbt, ist kürzer arm?! Dann lassen Sie das raus - oder was im Detail kratzt Sie an? Los, hier haben Sie alle Möglichkeiten des (relativ) sachlichen Miteinanders/Outing ...so lange Sie nicht vor Sachargumenten/statt Nebelkerzen zurückscheuen - oder zucken Sie vor (legislativem) Weihwasser zurück ;-) Gruß w.
Herz1952am 17.03.2015 | 22:33
Hallo W*lfgang, in diesem Fall stimme ich ausnahmsweise mit HotRod mit der Dienstaufsichtsbeschwerde überein. Allerdings löst das nicht das ganze Problem. Erstens ko..en mich die Krankenkassen mit Ihren Vorgehensweise in mehrfacher Hinsicht an. Ich habe das mehrfach selbst erlebt. Außerdem stehen die REHA-Ärzte so unter Erfolgszwang, dass sie aus dieser Situation heraus auch ihre Ausbildung vergessen und von vornherein - insbesondere die Psychologen voller Vorurteile sind. Ein Kardiologe hatte bei mir anscheinend seine Ausbildung als Arzt (innere Medizin) total vergessen und dachte auch ich würde wieder voll leistungsfähig (zumindest fast). Da wäre eine Wunderheilung notwendig gewesen. Ich wusste das auch durch einen Kardiologen der Universitätsklinik, das dies nicht mehr möglich war. Er hatte recht, dass ich nur noch ca. 50 % Gesamtherzleistung nach einer Bypas OP erreichen konnte. So war es denn auch. So konnte ich getrost sagen, dass ich wieder arbeiten wollte, falls die "Vorhersagen/Vermutungen" des Reha-Arztes eintreffen. So wurde ich arbeitsunfähig (zunächst) entlassen. Nach KG bekam ich umgehend Arbeitsmarktrente und anschließend volle EM-Rente auf unbestimmte Dauer. @Jandrek, Der "Datenschutz" bringt Sie auch nicht weiter. Legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid der KK ein und lassen Sie sich von Ihrem Arzt arbeitsunfähig schreiben, falls Sie das noch sind aus der Sicht Ihres Arztes. Fordern Sie die Weiterzahlung des Krankengeldes (notfalls unter "Androhung" weiterer Massnahmen, wie z.B. Klage. Lesen Sie Ihren Reha-Bericht und nehmen Sie sich notfalls einen freien Sozialberater. Einen anderen Rat kann ich Ihnen nicht geben. Es sei denn, Sie sind aus Ihrer Sicht ebenfalls arbeitsfähig, dann können Sie arbeiten gehen. Wenn dieser Versuch scheitert, dann gehen Sie wieder zum Arzt. Herz1952
Useram 18.03.2015 | 06:30
Wenn keine Einverständniserklärung vom Versicherten vorliegt, wird die DRV trotzdem den Entlassungsbericht nicht versenden. Und hier hat die KK ja bei der Rehaklinik den Bericht angefordert.
Achillam 18.03.2015 | 08:30
Normalerweise werden Entlassungsbericht nur von den RV-Trägern an die Krankenkassen übersandt. Und hier haben Sie schlecht Karten, da die RV-Träger, sowie die Krankenkassen auch gesetzlich verpflichtet sind Amtshilfe zu leisten.
Wenn keine Einverständniserklärung vom Versicherten vorliegt, wird die DRV trotzdem den Entlassungsbericht nicht versenden. Und hier hat die KK ja bei der Rehaklinik den Bericht angefordert.
Rehakliniken sind angehalten Anfragen der Krankenkassen auf Entlassungsberichte dem RV-Träger weiterzuleiten, da die Kliniken nicht das Recht haben diesen zu übersenden. So kenne ich das zumindest.
Useram 18.03.2015 | 10:33
Wenn keine Einverständniserklärung vom Versicherten vorliegt, wird die DRV trotzdem den Entlassungsbericht nicht versenden. Und hier hat die KK ja bei der Rehaklinik den Bericht angefordert.
Rehakliniken sind angehalten Anfragen der Krankenkassen auf Entlassungsberichte dem RV-Träger weiterzuleiten, da die Kliniken nicht das Recht haben diesen zu übersenden. So kenne ich das zumindest.
Richtig, und jetzt? Es ist egal ob die Rehaklinik oder die DRV den E-Bericht versandt hat, wenn die KK reinschreibt "Einverständniserklärung liegt vor", wird das nicht nochmal nachgefragt. Von daher an den Datenschutzbeauftragen der KK wenden und da Stunk machen. Die Klinik oder die RV trifft hier mMn keine Schuld.
HotRotam 18.03.2015 | 11:48
hallo HotRot, die Krankenkassen geben zunächst keine Begründung. Denen geht es nur um Krankengeld zu sparen, notfalls auch rechtswidrig. Wer sich das gefallen lässt ist ohnehin der Dumme. Bei mir hat sogar der Gutachter des MDK darauf hingewiesen, dass die KK eine sog. Verweisungstätigkeit prüfen sollte. Das hat die KK nicht getan und sofort die KG-Zahlung eingestellt. Dies war rechtswidrig - zumindest in meinem Fall. Ich hatte einen freien Renten- und Sozialberater. Dieser schrieb einen Brief an die Krankenkasse diesbezüglich und die KK wurde mit den Kosten (400,-- € zuzüglich MwSt) belastet und das KG weitergezahlt. Aber merke: Wo kein Kläger, da kein Richter. Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Die KK hat das Krankengeld deshalb nicht weitergezahlt, weil lt. Gutachten keine AU mehr vorliegt. Entweder man läßt es, oder erhebt Widerspruch. Dieser kann innerhalb eines Monats noch näher begründet werden. Herz1952
Achillam 18.03.2015 | 12:23
Zitat von User anzeigenausblenden
Normalerweise werden Entlassungsbericht nur von den RV-Trägern an die Krankenkassen übersandt. Und hier haben Sie schlecht Karten, da die RV-Träger, sowie die Krankenkassen auch gesetzlich verpflichtet sind Amtshilfe zu leisten.
Wenn keine Einverständniserklärung vom Versicherten vorliegt, wird die DRV trotzdem den Entlassungsbericht nicht versenden. Und hier hat die KK ja bei der Rehaklinik den Bericht angefordert.
Rehakliniken sind angehalten Anfragen der Krankenkassen auf Entlassungsberichte dem RV-Träger weiterzuleiten, da die Kliniken nicht das Recht haben diesen zu übersenden. So kenne ich das zumindest.
Richtig, und jetzt? Es ist egal ob die Rehaklinik oder die DRV den E-Bericht versandt hat, wenn die KK reinschreibt "Einverständniserklärung liegt vor", wird das nicht nochmal nachgefragt. Von daher an den Datenschutzbeauftragen der KK wenden und da Stunk machen. Die Klinik oder die RV trifft hier mMn keine Schuld.
Auch ohne Einverständnis des Vers. muss die RV den Krankenkassen auskunft geben, damit diese Ihren gesetzl. Pflichten nachkommen können. Das die KK gelogen hat was das Einverständnis angeht ist eine andere Sache. Vielleicht hat der Themenersteller auch unwissend in einem Antrag sein Einverständnis gegeben. Kann man nie wissen.
Hunteram 18.03.2015 | 14:01
Das menschenverachtende und auf Erniedrigung der Versicherten ausgerichtete Vorgehen
...Sie sollten mal 'ne neue Formel in Ihren Textbaustein einwerfen/Sie werden langweilig - (über)fordert Sie das etwas? ...oder meinen Sie vulgo: wer früher stirbt, ist kürzer arm?! Dann lassen Sie das raus - oder was im Detail kratzt Sie an? Los, hier haben Sie alle Möglichkeiten des (relativ) sachlichen Miteinanders/Outing ...so lange Sie nicht vor Sachargumenten/statt Nebelkerzen zurückscheuen - oder zucken Sie vor (legislativem) Weihwasser zurück ;-) Gruß w.
Das soll sachlich sein ??? Das ist unverständliches krudes unsachliches Kauderwelsch. Bevor Sie anderen gute Ratschläge erteilen, sollten Sie doch selbst einmal mit gutem Beispiel vorangehen. Aber -- ich befürchte, er kann es nicht.
Schorscham 18.03.2015 | 14:31
Heißen Sie "HotRot" oder "Herz1952"? Dass die Krankenkassen Krankengeld sparen wollen, ist in der Tat so. Trotzdem wird keine Krankengeldzahlung ohne Begründung eingestellt. Dass diese Begründung eventuell unzulässig sein könnte, steht auf einem anderen Blatt.
HotRodam 18.03.2015 | 20:23
Danke Hunter ! Der User Wolfgang ist mir schon öfter wegen seiner Unsachlichkeit aufgefallen !
W*lfgangam 18.03.2015 | 22:09
...ohne Euer privates Techtelmechtel unterbrechen zu wollen, aber schaut doch mal bitte in die Forenrichtlinien ... Nebenbei, wer ist Wolfgang? Ich finde keinen Beitrag von diesem User ... Gruß w. An Red., da kein Beitrag zu Sache, bitte gerne beim Morgenkaffee löschen :-)
Amüsierter Mitleseram 19.03.2015 | 02:06
Und warum fühlen Sie sich dann angesprochen?
Amüsierter Mitleseram 19.03.2015 | 01:57
Danke Hunter ! Nebenbei, wer ist Wolfgang? Ich finde keinen Beitrag von diesem User ...
Und warum fühlen Sie sich dann angesprochen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026