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Experten-Antwort

Was tun, beim Datenmissbrauch durch die KK? Teil 2

von jandrek24.03.2015 | 10:50
2160 Ansichten
20 Antworten

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Ich möchte mich nochmal an Euch wenden, da ich nicht wußte das meine Frage so schnell Abgeschossen wird. Zu meiner Gleichlautenden o.g. Frage, folgende Ergänzung zum Sachverhalt: HotRod, stellte die Frage, warum ich den kein Krankengeld mehr bekomme? Dazu folgendes; Am selben Tag als ich von der Klinik entlassen wurde, ging ich zu meinem Facharzt der mich im Ergebnis der Untersuchung weiterhin Arbeitsunfähig schieb. Sechs Tage später erhielt ich von der KK ein Schreiben in dem sie sagt; " das ich Arbeitsunfähig von der Klinik entlassen wurde. Und, ich möge bitte die beiliegende Einverständniserklärung unterschrieben zurückschicken." Das habe ich nicht getan. Interssant ist jedoch, dass die KK mit gleichen Poststempel die Klinik anschrieb, wo sie behauptet; " ..die Einverständniserklärung über die Entbindung der Schweigepflicht von mir würde ihr bereits vorliegen. Und die Vorgaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz werden eingehalten." Im Ergebnis, schrieb mir die KK; "... Der MDK hat in seiner sozialmedizinischen Stellungnahme Neu beurteilt und Arbeitsfähigkeit festgestellt. Die KG-Zahlung würde darauhin eingestellt. Was hat man von einer KK zu halten, die sich vorsätzlich auf rechtswidrigem Weg Patientendaten beschafft, um diesem das Krankengeld zu verweigern? Welche Empfehlung habt Ihr mir da? Für Eure ernstgemeinten Beiträge, bedanke ich mich im Voraus! jandrek

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jandrek,

bitte wenden Sie sich an die Geschäftsleitung Ihrer Krankenkasse und bitten um schriftliche Aufklärung des Sachverhaltes (mit der Bitte um Übersendung einer Kopie der Einverständniserklärung).

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19 Antworten

ottonormalVerbraucheram 24.03.2015 | 11:12
Ich hatte genau das gleiche Problem mit einer BG, scheint so üblich zu sein! Ist aber definitiv nicht Gesetzes konform! Ich telefonierte mit dem NDS Datenschutzbeauftragten, der sagte mir was ich überhaupt wolle? Wenn ich was von der BG wolle müsse ich das unterschreiben! Ich sagte das wolle ich unter diesen Umständen aber nicht Wörtliche Antwort ER KÖNNE UND WOLLE SICH UM SO WAS NICHT KÜMMERN ! Noch Fragen? Ich halte diese ganze Datenschutz Geschichte für einen Witz und die Herren sitzen nur auf ihrem Stuhl um Kohle abzugreifen. Hinter unserm Rücken Lachen die uns aus.
Useram 24.03.2015 | 11:24
Waren sie denn schon bei ihrer KK und haben sich die Einverständniserklärung mal zeigen lassen? Da sollte ja dann mal rauskommen wer hier falsch liegt.
jandrekam 24.03.2015 | 11:28
Ich werde nicht das Handtuch werfen. Notfalls erde ich die Angelegenheit mit Namen u. Fakten über Funk u. Fernsehen, öffentlich machen. jandrek
jandrekam 24.03.2015 | 11:35
an; von User Die Erklärung kann mir ja von der Kasse nicht vorgelegt werden, da ich diese nie unterschrieben zurückgeschickt habe. Und die Klinik hat auch keine Kopie bekommen als die KK dort den Entlassungsbericht angefordert hat. Die klinik hat auf Treu u. Glauben, die Entlassungsunterlagen der KK zugschikt. jandrek
Useram 24.03.2015 | 11:50
Hat die KK ihnen das gesagt? Es wäre halt interessant zu wissen, wie die KK dann darauf reagiert, wenn sie die Einwilligung sehen wollen ;-)
schadeam 24.03.2015 | 11:50
Dann machen Sie es doch öffentlich oder verklagen die Kasse. Aber lassen Sie das Rentenforum in Frieden.
Nachfrageram 24.03.2015 | 12:25
Sind Sie sicher, dass nicht in irgendeinem Papier der Krankenkasse, dass Sie unterschrieben haben, eine Schweigepflichtentbindung beinhaltet war? Braucht ja nur in einem Nebensatz im Kleingedruckten stehen.
ottonormalVerbraucheram 24.03.2015 | 12:34
Hallo Ich bin der Meinung das, das Krankenhaus einen Bock geschossen hat, weil die ohne Schweigepflicht Entbindung Persönliches Abgegeben haben!
jandrekam 24.03.2015 | 12:34
Ja, von Nachfrager, ich bin mir sicher. Ich habe in keinerlei Schriftstück diese Erklärung abgegeben. jandrek
Krankenkasseam 24.03.2015 | 12:44
Steht im Entlassungsbericht tatsächlich, dass sie AU entlassen wurden? Wenn ja, ist das Krankengeld wohl (indirekt) wegen fehlender Mitwirkung eingestellt worden. Der MDK darf ja dann den Entlassungsbericht (wegen Fehlens der Schweigepflichtentbindung) zur Entscheidungsfindung n i c h t heranziehen. Der MDK kann dann aber vermuten, dass sie arbeitsfähiig aus der Klinik entlassen wurde. Ergebnis: Bis zur Nachholung der Mitwirkung erhalten sie kein Krankengeld. Ergo: Sie sind selbst Schuld!
Herz1952am 24.03.2015 | 13:39
Das was der Experte vorgeschlagen ist zweitrangig. Das können Sie zwar tun, und wenn Sie genug Beweise gegen die KK haben, rate ich Ihnen eine Strafanzeige wegen Datenschutzverletzung zu stellen. Diese kostet nichts und wird bei der Polizei eingereicht. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann über die Zulassung der Anzeige - das muss sie tun, damit nicht jede Kleinigkeit zu einem Gerichtsfall wird. Das hat aber meines Erachtens nicht mit der Krankengeld Einstellung zu tun. Ich nehme an, dass Sie Ihre Einverständniserklärung mit den Aufnahmeformalitäten bei der REHA-Klinik so "nebenbei" gegeben haben. (Vielleicht auch schon mit dem Reha-Antrag. Ich weis allerdings auch nicht mehr, was ich da alles unterschrieben habe. Herz1952
Herz1952am 24.03.2015 | 13:26
Hallo Jandrek, Viel wichtiger als der Datenmissbrauch ist, dass Sie rechtzeitig Widerspruch gegen die Arbeitsfähigkeit eingereicht haben, um weiterhin Krankengeld zu bekommen. Als Begründung reicht schon eine erneute AU-Schreibung durch Ihren Hausarzt, die Sie nach oder auch mit dem Widerspruch einreichen können. Den Krankenkassen können Sie in solchen Fällen nie trauen, ich habe das auch schon mitgemacht. Es hilft nur noch ein knallhartes Vorgehen, nehmen oder besprechen Sie das mit einem Anwalt für Sozialrecht, oder - das ist allerdings genau so teuer, nehmen sie sich einen freien Renten- und Sozialberater, der bei einem Gericht zugelassen ist. Es geht zwar nicht um Rente, sondern um Sozialrecht. In solchen Sachen sind bei mir die Krankenkassen unten durch. Obwohl ich sehr viel mit Arbeitsrecht und auch Sozialrecht beruflich zu tun hatte, war ich nicht mehr fähig durch meine Krankheit die richtigen Schritte einzuleiten. Dazu muss man auch die Rechtsprechung genau kennen. Selbst wenn ein Gesetz nicht eindeutig ist, legen es die KKen zu ihren Gunsten aus. Sie versuchen auch, gegen ein Gesetz, das Ihnen nicht passt, erst einmal zu verstoßen. Denn Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Aber lesen Sie den Rehabericht nochmal durch, obwohl ich schon glauben kann, dass erst von AU die Rede ist, und der interne medizinische Dienst der Krankenkasse nicht mit dem MDK einig war. Schlimmstenfalls ist die Widerspruchsfrist nicht gewahrt worden. Herz1952
Achillam 24.03.2015 | 13:28
Einfach schriftl. anfordern. Wenn nichts kommt, können Sie Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
jandrekam 24.03.2015 | 13:49
Liebe "von Krankenkasse", Nein, im Entlassungsbericht, steht "Arbeitsfähig" entlassen. Daraus ergibt sich doch ein weiterer Verstoß gegen den Datenschutz- seitens des MDK, der sich den Beweis- nämlich meine unterzeichnete Erklärung, von der KK, nicht vorlegen lässt, bevor er eine Stellungnahme über mich an die KK abgibt. Dies war ja auch nicht möglich, da ich nie eine solche Unterzeichnet hatte. Sie schreiben doch selbst, dass der MDK den Entlassungsbericht- (wegen Fehlens der Schweigepflichtentbindung) zur Entscheidung nicht heranziehen darf. Dann währe doch die KK verpflichtet gewesen, mich erneut zur Begutachtung beim MDK einzuladen. Und mir nicht einfach die KG-Zahlung einstellen. Hier wird doch vielmehr die rechtswidrige Zusammenarbeit zwischen- KK, Klinik und MDK deutlich. Die Empfehlung des Experten der DRV, ist bestimmt Überlegenswert. Doch bin ich für weitere positive- Fach u. Sachgerechten, Anregungen sehr Dankbar. jandrek
Achillam 24.03.2015 | 13:59
Was möchten Sie denn noch Wissen? 1. Widerspruch gegen KG Ablehnung 2. Einverständnis von KK anfordern 3. Bei fehlender Einverständins Dienstaufsichtsbeschwerde gegen KK Mir ist auch nicht verständlich, warum die Klinik was Falsch gemacht haben soll? Die vertraut schließlich den Angaben der KK. Wenn Sie tatsächlich keine Unterlagen über Ihr Einverständnis bekommen, dann können Sie sich aufregen.
jandrekam 24.03.2015 | 14:12
Danke "Achill", für die freundliche Zusammenfassung! jandrek
HotRodam 24.03.2015 | 20:16
Dann war die Einstellung des KG völlig korrekt. Daran ändert auch deine Prinzipienreiterei nichts !
B´sonam 26.03.2015 | 14:21
Nein, im Entlassungsbericht, steht "Arbeitsfähig" entlassen.
Dann war die Einstellung des KG völlig korrekt. Daran ändert auch deine Prinzipienreiterei nichts !
Was sagt denn "Tacheles-Experte" Herr Z. dazu ? ;-)
Alexsandraam 26.03.2015 | 18:43
Dann war die Einstellung des KG völlig korrekt. Daran ändert auch deine Prinzipienreiterei nichts !
Was sagt denn "Tacheles-Experte" Herr Z. dazu ? ;-)
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