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Was tun während EU-Bearbeitungszeit?Sinnlos warten?arbeiten?

von herrmüller30.05.2009 | 11:25
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4 Antworten

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guten tag zusammen, wie so viele hier, bräuchte auch ich einen tip bzw. erfahrungswerte. vorgeschichte: ich werde in 2 monaten ausgesteuert. würde dann nahtlos ins alg1 (12monate anspruch) fallen. Job hab ich auf dem papier noch. doch diesen packe ich nicht mehr. habe rheuma, osteoporose und psychische probleme (ängste,depri). war mit 38 bereits 4x auf reha. in 12 monaten 2x eine wiedereingliederung abgebrochen. (abbruch immer bei 5h/pro tag). meine frage: ich werde nun kurz vor aussteuerung einen eu-antrag stellen. -aber was soll ich während der bearbeitungszeit tun? einfach "warten" und "hoffen", dass die eu-rente bewilligt wird? ich glaube eh nicht, dass diese bewilligt wird. max. eine "halbe" rente auf max. 1 jahr. da ja die bearbeitungszeit bis zu einem jahr (hab ich hier gelesen) dauern kann, überlege ich natürlich was ich in diese zeit tun kann (außer mich gesundheitlich auf den vordermann zu bringen). kurz: -was macht man in der regel während der bearbeitungszeit? -macht es sinn sich trotzdem für einen neuen job vermitteln zu lassen? -oder soll man sich fortbilden lassen? -darf man einen job annehmen, obwohl der antrag läuft? -"verbratet man während der reha-bearbeitungszeit sein alg1? wie sieht dies in der regel aus??? danke herrmüller

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie könnten mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen und abklären, ob und welche Arbeiten für Sie aus seiner Sicht noch in Betracht kommen. Danach sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und abklären, ob sie auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden könnten, den Sie bei Ihrer Krankheit noch verrichten könnten. Eventuell könnten Sie auch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Möglicherweise würde der Rentenversicherungsträger Ihnen einen Einarbeitungszuschuss zahlen, der es dem Arbeitgeber leichter machen würde Sie auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen. Sollte diese Möglichkeit nicht in Betracht kommen, da eine Umsetzungsmöglichkeit nicht besteht oder Arbeiten in nennenswertem Umfang nicht mehr möglich sein, dann sollten Sie natürlich einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes hätte dann tatsächlich die Agentur für Arbeit im Rahmen der "Nahtlosigkeitsregelung" Arbeitslosengeld, natürlich auch nur bis zur jeweiligen Höchstdauer, zu gewähren.

3 Antworten

Schadeam 30.05.2009 | 12:43
Na zuerst mal würde ich mich und meine Ärzte fragen, wie es tatsächlich aussieht. 2 Monate vor der Aussteuerung, d.h. Sie sind schon 16 Monate krank, sollte Ihr medizinisches Fachpersonal doch eigentlich einschätzen können, ob es um Rente geht, weil Sie (egal was) nichts mehr arbeiten können, oder um eine andere Arbeit. Je nach Erwartung verhalten Sie sich: a) Geht es um Rente, weil nichts mehr arbeitsmäßig geht, stellen Sie den Rentenantrag und melden sich ab Ablauf des KG parallel dazu arbeitslos. In diesen Fällen zahlt die Agentur das ALG bis über den RA entschieden ist, natürlich begrenzt auf Ihren zeitlichen Höchstanspruch. Und wenn es auf Rente rausläuft, wird ein Jobangebot oder eine Weiterbildung nicht sehr realistisch sein.;-)), bzw. Sie dokumentieren mit der Jobannahme, dass alles "doch nicht so schlimm" ist. b)Ist mit einer Rentenbewilligung nicht zu rechnen, sollten Sie sich ernsthaft um Jobalternativen bemühen (und könnten sich den Rentenantrag eigentlich auch schenken) Aber von außen ist das schwer zu beurteilen, letztendlich entscheidet das Rentengutachten.
Corlettoam 30.05.2009 | 19:11
Das ein EM-Antragsverfahren " 1 Jahr " dauert kann in seltenen Fällen vorkommen, ist aber sicher nicht die Regel ! Normal sind ca. 3-4 Monate ( manchmal länger - aber auch kürzer). Sollte es aber dennoch sich solange hinziehen, oder eben bis zur Entscheidung über ihren Antrag werden Sie ihren ALG I Anspruch tatsächlich " verbraten " müssen. Etwas anderes bleibt ihnen nicht übrig um Geld zu bekommen.. Und ob Sie eine teil - oder volle EM-Rente bekommen, wird ihnen im Voraus niemand sagen können. Daasselbe gilt für die Länge der Befristung. Bis zu 3 Jahren ist aber durchaus möglich. Oft wird bei Erstbewilligung erstmal relativ kurz bewilligt ( 1-1,5 Jahren ) um zu sehen wie sich die gesundheitliche Situation weiterentwickelt. Und natürlich können Sie auch während des laufnenden EM-Verfahrens jederzeit wieder eine Arbeit aufnehmen. Das dies ihren laufenden Rentenantrag und damit die Entscheidung der RV natürlich nicht postiv unterstützen wird dürfte klar sein. Das allerdings die Agentur für Arbeit Sie als EM-Antragsteller versucht in einen Job zu vermitteln, halte ich für realtiv ausgeschlossen.
mabuam 07.06.2009 | 15:25
Hallo, die Bearbeitungszeiten sind nervenaufreibend und unverschämt. Ich warte bereits seit meiner Rehaentlassung am 21.04. auf eine Nachricht der RV. Ich wurde damals arbeits- und leistungsunfähig (kleiner 3h arbeitsfähig) entlassen. Bei telef. Rückfragen, werde ich stets vertröstet. Obwohl ich zusätzl. zur Reha vor eininger Zeit meinen Entlassbericht an die RV gefaxt habe, liegt dort scheinbar nichts vor. Ich bin ratlos und wütend. Somit kann ich nur zuwarten !!
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