Sie könnten mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen und abklären, ob und welche Arbeiten für Sie aus seiner Sicht noch in Betracht kommen. Danach sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und abklären, ob sie auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden könnten, den Sie bei Ihrer Krankheit noch verrichten könnten. Eventuell könnten Sie auch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Möglicherweise würde der Rentenversicherungsträger Ihnen einen Einarbeitungszuschuss zahlen, der es dem Arbeitgeber leichter machen würde Sie auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen. Sollte diese Möglichkeit nicht in Betracht kommen, da eine Umsetzungsmöglichkeit nicht besteht oder Arbeiten in nennenswertem Umfang nicht mehr möglich sein, dann sollten Sie natürlich einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes hätte dann tatsächlich die Agentur für Arbeit im Rahmen der "Nahtlosigkeitsregelung" Arbeitslosengeld, natürlich auch nur bis zur jeweiligen Höchstdauer, zu gewähren.