Hallo liebe Anfragende,
die Gründe für die schwierige Kommunikation in Ihrem Fall können hier leider nicht zufriedenstellend geklärt werden.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein möglicher Weg. Ob Sie diesen beschreiten möchten, müssen Sie selbst entscheiden.
Rechtlich möglich wäre nach 6 Monaten auch die Erhebung einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Hierbei sollte aber beachtet werden, dass das Gericht im Regelfall erstmal die Akten beizieht.
Ggf. sinnvoll wäre daher in einem Schreiben Ihren nächsten Schritt anzukündigen und Frist zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung