Liebe Teilnehmende am Forum,
bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – aber auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.
Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin
Hallo In Rehaklinik - Klinik Leistungen nicht erbracht,
zunächst möchte ich sagen, dass es sehr schade ist, dass die Rehabilitationsleistung für Sie leider nicht optimal verläuft.
Üblicherweise ist es so, dass sich die verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation als multimodale Rehabilitation explizit an Versicherte mit länger andauernden Schmerzzuständen richtet, die oft verbunden sind mit psychischen Begleitsymptomatiken, wie beispielsweise Depressionen und Ängsten. Zum Einsatz kommen insbesondere Sport und physiotherapeutische, sozialtherapeutische, edukative und psychotherapeutische Maßnahmen. Die verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation wird dabei grundsätzlich nur in speziellen, eigens dafür zugelassenen Einrichtungen durchgeführt, die die entsprechenden Therapiekonzepte vorweisen können.
Vor diesem Hintergrund wäre es vielleicht einen Versuch wert, Ihre Vorstellungen an die Rehabilitationsleistung direkt mit Ihren behandelnden Therapeuten in der Reha-Einrichtung zu besprechen und dabei auch auf Ihre Wünsche nach einer verstärkten psychotherapeutischen Betreuung hinweisen, denn genau die Behandlung der psychischen Begleitsymptomatiken (z.B. Depressionen) ist ja eigentlich integraler Bestandteil der verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation.
Sofern ein Gespräch mit Ihren behandelnden Therapeuten keine Klärung bringen sollte und Sie sich weiterhin nicht ausreichend therapiert fühlen, haben Sie natürlich die Möglichkeit, die Rehabilitation abzubrechen. Da die Übergangsgeldzahlung durch die Rentenversicherung jedoch mit dem Abbruch der Leistung endet, sollten Sie zur Klärung der Frage der finanziellen Absicherung einen Abbruch im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse besprechen (zwecks Zahlung von Krankengeld).
Es ist gut, dass Sie sich bei der Krankenkasse wegen der weiteren Krankengeld-Leistungen erkundigt haben. Ich vermute daher, dass die Krankenkasse Ihnen das Dispositionsrecht nicht eingeschränkt hat.
Vonseiten der DRV könnte es bei abgebrochener med. Reha ggf. sein, dass - wenn Sie das planen - ein LTA-Antrag oder ein EMR-Antrag nicht sofort bewilligt wird, weil keine Leistungseinschätzung vorliegt und nicht klar ist, ob die med. Voraussetzungen erfüllt werden.
Auch bei dem Antrag auf eine andere Reha-Maßnahme sollten Sie sich durch Ihre Ärzte unterstützen lassen.
Hatten Sie sich schon mit dem Sozialdienst der Klinik, in der Sie sich aktuell befinden, über weitere Perspektiven ausgetauscht? Das ist deren Job und die können viel gezielter im Dialog mit Ihnen beraten.
Danke für die Antwort :) Ich bin auch viel verunsichert, in dem Punkt, dass ich denke, die RV ist doch als Träger dafür verantwortlich, dass ich in ein Haus komme, welches die Leistungen abdecken kann? ... Ich hatte gehofft, dass die sich selbst da etwas in der Pflicht sehen, mit aktiv zu werden. Aber die sagen nur, es sei meine Sache mit dem bekannten Folgen von Neubeantragung usw. Der Sozialdienst hier im Haus, hat nicht viel geholfen.Als ich verzweifelt aufzählte, welche Überlegungen ich beruflich bereits hatte und direkt feststellte dass diese nicht umzusetzen sind aus meiner Sicht... Das ich das Glas immer nur halb leer sehe und mir mal Gedanken machen soll, eine Liste schreiben soll, welchen Job ich ohne Hände machen könne..!? .. Heute hätten wir Visite gehabt, mit einer Vertretungsärztin, weil meine im Urlaub ist. Diese ist nun auch ausgefallen. Da wollte ich eig. Mal die Konfrontation gehen. Nun bin ich eine Etage höher gegangen und warte auf einen Termin beim Oberarzt. Meine Idee war nun, auf einen Kompromiss zu hoffen, dass man die Reha offiziell nur Verkürzt, statt abzubrechen. Dann würde ich fragen ob ich wieder 3 orthopädische Wochen statt 5 ortho-psycho machen kann, da Depressionen eh nicht behandelt werden im einzelnen und das der Ausschlag gebunden Punkt für die 5 Wochen war. Zusätzlich soll er mir sagen, was für meine Hand explizit noch an Therapie geplant ist. Wenn er da auch keinen Ansatz weiß, soll er mir das schriftlich geben, dass sie das nicht leisten können.... Das ist jetzt erstmal so der grobe Plan...Hallo, Ich bin etwas verzweifelt. Aktuell befinde ich mich, die 2te Woche in Reha. Genehmigt sind 5 Wochen Reha zur Verhaltensmedische-berufsorientierte Reha , aber mit dem Schwerpunkt Orthopäde. Da meine rechte Hand bereits mehrfach operiert wurde und seitdem Bewegungseinschränkungen und starke Belastungsschmerzen nach wie vor Probleme machen. Dazu in einer Handwerker Ausbildung. Plus Depressionen die mit Behandelt werden sollten, hier wurde die Reha von 3 auf 5 Wochen verlängert von Anfang an. Nun bin ich also hier und ich habe lediglich Ergotherapie für die Hand, welche ich daheim auch - und wesentlich intensiver hatte. Sie scheinen hier null Ansatz zu haben für meine Hand. Dazu wird meine Depressionen überhaupt nicht behandelt! Sondern nur Schmerzen im psychischen Bereich. Das wirft jetzt meine Frage auf, Ob ich das 5 Wochen durchziehen muss? Der Rentenversicherungsträger sagte nur , ja sie haben nur die Option zu bleiben oder zu gehen! Wirklich aufgeklärt, welchen Rattenschwanz das für mich geben könnte... Die Krankenkasse hat direkt zugesagt, dass ich weiter krankengeld kriegen würde, wenn ich verkürzen oder beende..... Was mache ich denn jetzt? PS. Ich beziehe seit 04/22 krankengeld und jetzt Übergangsgeld, welches zum Teil bereits gezahlt ist.Es ist gut, dass Sie sich bei der Krankenkasse wegen der weiteren Krankengeld-Leistungen erkundigt haben. Ich vermute daher, dass die Krankenkasse Ihnen das Dispositionsrecht nicht eingeschränkt hat. Vonseiten der DRV könnte es bei abgebrochener med. Reha ggf. sein, dass - wenn Sie das planen - ein LTA-Antrag oder ein EMR-Antrag nicht sofort bewilligt wird, weil keine Leistungseinschätzung vorliegt und nicht klar ist, ob die med. Voraussetzungen erfüllt werden. Auch bei dem Antrag auf eine andere Reha-Maßnahme sollten Sie sich durch Ihre Ärzte unterstützen lassen. Hatten Sie sich schon mit dem Sozialdienst der Klinik, in der Sie sich aktuell befinden, über weitere Perspektiven ausgetauscht? Das ist deren Job und die können viel gezielter im Dialog mit Ihnen beraten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.