Hallo,
um eine Leistung von der Deutschen Rentenversicherung erhalten zu können, ist eine Antragstellung unumgänglich.
Sie können jedoch jemanden bevollmächtigen diesen Antrag in Ihrem Namen stellen zu dürfen. Eine Vollmacht gilt für das laufende Verfahren. Sofern Sie jedoch für einen längeren Zeitraum immer die gleiche Person bestimmen möchten, müssten Sie eine Bevollmächtigung aussprechen.
Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich eigenständig.
Um eigenständig einen Antrag zu stellen haben Sie darüber hinaus noch folgende weitere Möglichkeiten:
- Antragstellung online: Über die Online-Services auf unserer Homepage können Sie den Antrag ganz in Ruhe an Ihrem PC stellen und maschinell an die Sachbearbeitung weiterleiten. Hier kommt der entsprechende Link dazu: https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?conversationId=145718
- Bitte fragen Sie in der für Sie zuständigen Beratungsstelle nach, ob dort der Antrag per Telefon aufgenommen werden kann. In diesem Fall werden Sie zum vereinbarten Zeitpunkt angerufen und können auch alle weiteren Fragen mit einem Berater besprechen.
- Eine Antragstellung per Video ist ebenfalls grundsätzlich möglich. Bitte fragen Sie diesbezüglich ebenfalls in ihrer Beratungsstelle nach.
Der Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung wird vom ärztlichen Dienst der Rentenversicherung vorgegeben. Dieser ist vom Eintritt des Leistungsfalls (in der Regel: der Eintritt der Erkrankung) und einer Antragstellung abhängig. Eine rückwirkende Rentenzahlung kann somit nur eintreten, wenn auch der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Zu 1) Dann suchen Sie sich jemanden, der das für Sie übernimmt, zum Beispiel bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD. Ggf. gibt es auch einen Familienangehörigen oder einen guten Freund, der das auf den Weg bringt. Auch Ihre Ärzte können da in gewissem Umfang Hilfe gebe. Vor allem brauchen sie Ihfre Krankheite(n) nicht selber im Detail beschreiben, dass machen Ihre Ärzte mit Befundberichten.
Auch eine DRV-Geschäftsstelle hilft bei dem Antrag.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann die Antragstellung auch für Sie übernehmen.
Ohne Antrag kann es aber keine Rente geben, das ist selbsterklärend.
Und wenn Sie hier online Fragen stellen können im Forum, können Sie wahrscheinlich auch das Formular R0100 (Rentenantrag) ausfüllen, Sie können sich das ja einteilen ohne Zeitnot.
zu 2) den Beginn (Leitungsfalldatum) der EM-Rente legt die DRV völlig unabhängig fest anhand der eingereichten bzw. eingeholten Befundberichte und ggf. Gutachter-Stellungnahmen, darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Der Beginn kann in der Vergangenheit liegen, oder z.B. auch auf das Datum des Rehantrages gelegt werden, darauf haben Sie selber kaum einen Einfluss.
Bitte nicht übertreiben. Diesen Text haben Sie auch hinbekommen. Suchen Sie sich Hilfe, statt sich selbst zu bemitleiden!
ähm, ich habe ja Zeitnot, wenn wie vom Experten gesagt, der Zeitpunkt der Antragstellung zählt. Und ich arbeite schon ein Jahr an dem Antrag. Und noch länger daran mich überhaupt kennenzulernen und meine Krankheit zu verstehen, auch um es aushalten zu können. Das kann mir leider niemand abnehmen.
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