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Experten-Antwort

Was wenn zu krank um Antrag zu stellen?

von Ich03.06.2024 | 11:43
391 Ansichten
10 Antworten
1. Was mache ich, wenn ich zu krank bin, um den Antrag zu stellen (erstens, weil es mir wegen Schlafmangel und Triggern/übererregtem Nervensystem zu schlecht geht und zweitens, weil die Krankheit zu komplex ist (KPTBS), um die Beschwerden in kurzer Zeit selbst wahrnehmen, verstehen und dann beschreiben zu können)? Und ich wegen den vielen starken Triggern, welche mich im Kontakt Menschen und schon davor handlungsunfähig machen und ich den Hochstress/die Anspannung/Unruhe davor und danach nicht aushalte, weshalb ich keine Termine wahrnehmen und keine weitere Therapie und ähnliches machen kann. 2. Stimmt es, dass die Rente nur ab Antragstellung rückwirkend gezahlt wird und nicht ab Eintritt Erwerbsminderung? Gibt es da Ausnahmen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.06.2024 | 14:03

Hallo,

 

um eine Leistung von der Deutschen Rentenversicherung erhalten zu können, ist eine Antragstellung unumgänglich.

Sie können jedoch jemanden bevollmächtigen diesen Antrag in Ihrem Namen stellen zu dürfen. Eine Vollmacht gilt für das laufende Verfahren. Sofern Sie jedoch für einen längeren Zeitraum immer die gleiche Person bestimmen möchten, müssten Sie eine Bevollmächtigung aussprechen.

Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich eigenständig.

 

Um eigenständig einen Antrag zu stellen haben Sie darüber hinaus noch folgende weitere Möglichkeiten:

- Antragstellung online: Über die Online-Services auf unserer Homepage können Sie den Antrag ganz in Ruhe an Ihrem PC stellen und maschinell an die Sachbearbeitung weiterleiten. Hier kommt der entsprechende Link dazu: https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?conversationId=145718

- Bitte fragen Sie in der für Sie zuständigen Beratungsstelle nach, ob dort der Antrag per Telefon aufgenommen werden kann. In diesem Fall werden Sie zum vereinbarten Zeitpunkt angerufen und können auch alle weiteren Fragen mit einem Berater besprechen.

- Eine Antragstellung per Video ist ebenfalls grundsätzlich möglich. Bitte fragen Sie diesbezüglich ebenfalls in ihrer Beratungsstelle nach.

 

 

Der Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung wird vom ärztlichen Dienst der Rentenversicherung vorgegeben. Dieser ist vom Eintritt des Leistungsfalls (in der Regel: der Eintritt der Erkrankung) und einer Antragstellung abhängig. Eine rückwirkende Rentenzahlung kann somit nur eintreten, wenn auch der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.

 

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung. 

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Voraussetzungenam 03.06.2024 | 12:00
Dann ist die Frage, ob Sie für Schriftdinge einen rechtlichen Betreuer brauchen, der/die Sie vertreten kann und Anträge für Sie stellen kann. Ob eine Entscheidung der DRV ohne Gutachten etc. möglich sein wird - wahrscheinlich auch abhängig von dem, was an Unterlagen beigefügt wird - können wir hier nicht entscheiden. Ebenso nicht das Beginn-Datum. Die Erwerbsminderung muss für die DRV eindeutig ab xx.xx.xxxx nachgewiesen sein.
Fliederam 03.06.2024 | 12:01
Ich antworte jetzt nur zu 1., da ich keine Expertin im Rentenrecht bin. Einen Antrag müssen Sie stellen, ob selbst oder durch eine bevollmächtigte Person. Ohne Antrag keine Leistung. Wenn Sie den Antrag online stellen, können Sie diesen immer zwischenspeichern und wann anders fortsetzen, falls Ihnen das hilft.
König am 03.06.2024 | 12:47
1. Können Sie sich Hilfe von einem Sozialverband oder einem Rechtsbeistand holen, dort wird alles für Sie erledigt 2. Die Frage ist nicht verständlich, natürlich muss eine Rente beantragt werden und das kann rückwirkend auch bis zum Eintritt der Erwerbsminderung datiert sein,erste Krankmeldung, erste OP etc.
Viele Möglichkeitenam 03.06.2024 | 12:52
Zu 1) Dann suchen Sie sich jemanden, der das für Sie übernimmt, zum Beispiel bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD. Ggf. gibt es auch einen Familienangehörigen oder einen guten Freund, der das auf den Weg bringt. Auch Ihre Ärzte können da in gewissem Umfang Hilfe gebe. Vor allem brauchen sie Ihfre Krankheite(n) nicht selber im Detail beschreiben, dass machen Ihre Ärzte mit Befundberichten. Auch eine DRV-Geschäftsstelle hilft bei dem Antrag. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann die Antragstellung auch für Sie übernehmen. Ohne Antrag kann es aber keine Rente geben, das ist selbsterklärend. Und wenn Sie hier online Fragen stellen können im Forum, können Sie wahrscheinlich auch das Formular R0100 (Rentenantrag) ausfüllen, Sie können sich das ja einteilen ohne Zeitnot. zu 2) den Beginn (Leitungsfalldatum) der EM-Rente legt die DRV völlig unabhängig fest anhand der eingereichten bzw. eingeholten Befundberichte und ggf. Gutachter-Stellungnahmen, darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Der Beginn kann in der Vergangenheit liegen, oder z.B. auch auf das Datum des Rehantrages gelegt werden, darauf haben Sie selber kaum einen Einfluss.
Duam 03.06.2024 | 13:10
Bitte nicht übertreiben. Diesen Text haben Sie auch hinbekommen. Suchen Sie sich Hilfe, statt sich selbst zu bemitleiden!
Icham 04.06.2024 | 12:19
Viele Möglichkeiten schrieb

Zu 1) Dann suchen Sie sich jemanden, der das für Sie übernimmt, zum Beispiel bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD. Ggf. gibt es auch einen Familienangehörigen oder einen guten Freund, der das auf den Weg bringt. Auch Ihre Ärzte können da in gewissem Umfang Hilfe gebe. Vor allem brauchen sie Ihfre Krankheite(n) nicht selber im Detail beschreiben, dass machen Ihre Ärzte mit Befundberichten.

Auch eine DRV-Geschäftsstelle hilft bei dem Antrag.

Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann die Antragstellung auch für Sie übernehmen.

Ohne Antrag kann es aber keine Rente geben, das ist selbsterklärend.

Und wenn Sie hier online Fragen stellen können im Forum, können Sie wahrscheinlich auch das Formular R0100 (Rentenantrag) ausfüllen, Sie können sich das ja einteilen ohne Zeitnot.

zu 2) den Beginn (Leitungsfalldatum) der EM-Rente legt die DRV völlig unabhängig fest anhand der eingereichten bzw. eingeholten Befundberichte und ggf. Gutachter-Stellungnahmen, darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Der Beginn kann in der Vergangenheit liegen, oder z.B. auch auf das Datum des Rehantrages gelegt werden, darauf haben Sie selber kaum einen Einfluss.

ähm, ich habe ja Zeitnot, wenn wie vom Experten gesagt, der Zeitpunkt der Antragstellung zählt. Und ich arbeite schon ein Jahr an dem Antrag. Und noch länger daran mich überhaupt kennenzulernen und meine Krankheit zu verstehen, auch um es aushalten zu können. Das kann mir leider niemand abnehmen.
Icham 04.06.2024 | 12:37
Du schrieb

Bitte nicht übertreiben. Diesen Text haben Sie auch hinbekommen. Suchen Sie sich Hilfe, statt sich selbst zu bemitleiden!

Ihnen gute Besserung! Ich war früher auch so hart und fordernd mir gegenüber und hab erwartet alles zu können und zu schaffen, weil es als Kind überlebenswichtig war. Und nicht wusste, dass ich schwer traumatisiert bin und das alles gar nicht können kann (siehe Eingangsfrage). Wir leben in einer hochtraumatisierten Gesellschaft in der Gewalt, Bewertungen, Bevormundung und sonstige Emphatielosigkeit normal ist. Da ist es schwer die seelischen Verletzungen der Kindheit zu sehen und Mitgefühl zu lernen. Deshalb gibt es auch kaum Hilfe.
KSCam 04.06.2024 | 15:55
Ich schrieb

ähm, ich habe ja Zeitnot, wenn wie vom Experten gesagt, der Zeitpunkt der Antragstellung zählt. Und ich arbeite schon ein Jahr an dem Antrag. Und noch länger daran mich überhaupt kennenzulernen und meine Krankheit zu verstehen, auch um es aushalten zu können. Das kann mir leider niemand abnehmen.

"Zeitnot" sehe ich da nicht wirklich, denn Sie werden es doch hoffentlich schaffen postalisch oder online per Formular S8003 folgenden Satz an die DRV zu senden: "Ich (Name, Vorname, Anschrift, Versicherungsnummer) beantrage hiermit formlos die Rente wegen Erwerbsminderung. Alles weiter werde ich demnächst nachreichen" Und für diesen im Juni wirksamen Antrag haben Sie noch 26 Tage Zeit (plus 6 Stunden heute noch), grins! Auf ans Werk!
KSC Ergänzungam 04.06.2024 | 16:04
Stellt sich bei allem auch die Frage ob Sie a) überhaupt erwerbsgemindert sind und seit wann (vielleicht schon immer?) b) 60 Beitragsmonate haben und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Pflichtbeiträge entrichtet haben Dieser Gedanke kommt mir deshalb, weil Sie scheinbar schon als Kind in dieser "schrecklichen Welt" schwer traumatisiert waren????? Aber das erkennen Sie ja in der jährlichen Renteninformation........
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