Es ist leider nicht bekannt, ob die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits durch den Rentenversicherungsträger bewilligt ist oder nicht ("Ich möchte ... absolvieren."). Das Rehabilitationsziel wird im Vorfeld ziwischen dem Versicherten und dem Rentenversicherungsträger (Rehabilitations-Fachberater) erarbeitet. Sie sollten daher dringend das Gespräch suchen und Ihre Bedenken, Wünsche und Vorstellungen äußern.