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Was zählt noch als Versicherungszeit?

von ohje17.03.2009 | 18:28
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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An Herrn Mozard, mit Dank: X hat bereits gekündigt, um Rente nach ATZ zu beantragen, bis dato nicht wissend, dass es möglich und günstiger ist, eine Altersrente als Schwerbehinderter zu beantragen. Es fehlen ihm in der jetzigen Situation 3 Monate zur Vollendung eines 35-jährigen, fortlaufenden Arbeitslebens. Allerdings hatte X in jungen Jahren einige Monate lang eine versicherungspflichtige, wennauch schlecht bezahlte Tägigkeit ausgeübt. Laut Rentenberater für den Versicherungsverlauf 'unerheblich', da X später eine Berufsausbildung machte. Können diese Monate nun zu den späteren knapp 35 Berufsjahren addiert werden? Dann käme X auf volle 35 Versicherungsjahre und könnte tatsächlich die Rente wegen schwerbehinderung beantragen? (!) Ist das richtig verstanden so?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo ohje,

den vorangegangenen Beiträgen kann ich mich nur anschließen.

6 Antworten

Paulam 17.03.2009 | 18:57
Ob schlecht bezahlt oder gut. Wenn es eine versicheurngspflichtige Beschäftigung war zählt diese natürlich als Beitragsmonat und erhöht die Wartezeitmonate.
ohjeam 17.03.2009 | 19:01
Wartezeiten? Versicherungsjahre? Wo gibt es den Rentenberater, dem man vertrauen kann?
Paulam 17.03.2009 | 19:15
Im Allgemeinen kann man denen vertrauen. Schwarze Schafe gibt es überall. Ich würde nur von sogenannten Anwälten für Sozialrecht abraten. War es denn ein Rentenberater oder Versichertenberater der DRV?
Wolfgangam 17.03.2009 | 20:19
Hallo ohje, ob Rechtsanwalt oder schwarze Scharfe oder SonstwerSGBVIguru - wenn es eine versicherte Tätigkeit gewesen ist, ist das Sache der DRV das zu berücksichtigen. Wenn dafür Nachweise vorliegen, ist das kein Problem. Ansonsten wird 'von Amts wegen' zu ermitteln sein - wo sich auch immer Nachweise finden lassen (Arbeitgeber, Krankenkassen, ggf. Zeugen). Ohje, sein Sie nicht so misstrauisch. Was sich belegen lässt, erhöht auch die Versicherungszeiten. Und wenn es nur um die 35 Jahre geht, gibt es auch die Möglichkeit, die fehlenden Monate durch freiwillige Beiträge zu ergänzen. Gruß w. ...einem staatlichen Rentenberater würde ich immer vertrauen. Der 'verdient' rein gar nicht an den Versicherten - manchmal sollte man aber 2 Meinungen einholen (und wird feststellen, dass sie sich sehr ähneln :-))
Chrisam 17.03.2009 | 20:57
Warum suchen Sie nicht einmal eine Beratungsstelle auf? Dort kann man Ihnen sicher am Besten Auskünft über Ihr Versicherungskonto geben.
Brilleam 18.03.2009 | 07:31
Hallo ohje, immer der Nähe nach - Ihre Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung sollte kompetentes Personal in Sachen 'Rente' beschäftigen! Kostenlose, neutrale Auskunft direkt vor der Haustür - was will man mehr?!
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