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Experten-Antwort

Was zählt, Rehabericht oder Gutachter?

von Onkel Franz09.03.2026 | 12:46
469 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Ich habe nach Reha, eine Empfehlung für eine EM Rente erhalten. Rentenantrag gestellt und nach 4 Monaten ein Schreiben Von der DRV bekommen, das ich zum Gutachter müsse. Gutachter teilte mir dann im , bzw. nach dem Besuch bei ihm mit, das er keine Rente befürworte. Das Ergebnis hat mich nicht überrascht, da mir meine behandelnde Fachärzte bereits im Vorfeld sagten, das die Gutachten meist ungünstig für den Patienten ausfallen. So war es ja dann auch. Ich bin übrigens 61 und kann eh in einem Jahr in Rente, da schwerbehindert. Also verstehen muss man das jetzt nicht….. Was zählt denn nun? Reha oder der externe Gutachter?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.03.2026 | 13:05
Flieder schrieb
Es zählt im Endeffekt die Gesamtheit der med. Unterlagen. Offenbar war der Reha-Entlassungsbericht nicht so aussagekräftig, dass man darauf aufbauend eine Entscheidung treffen konnte. Deshalb wurde noch ein Gutachten beauftragt. Weder die Rehaklinik noch der Gutachter treffen eine Entscheidung. Stattdessen werden die DRV-Ärzt*innen die Unterlagen auswerten und eine Stellungnahme abgeben. Auf Basis dieser Stellungnahme entscheidet dann eine Juristin/ein Jurist.

Hallo Onkel Franz,

 

"Flieder" hat die Situation bereits recht treffend geschildert. 

Unter Inbezugnahme aller vorliegenden medizinischen Unterlagen, wozu ebenfalls der Reha-Entlassungsbericht als auch das externe Gutachten zählt, wird vom ärztlichen Dienst Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers eine Entscheidung getroffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

4 Antworten

Fliederam 09.03.2026 | 12:58
Es zählt im Endeffekt die Gesamtheit der med. Unterlagen. Offenbar war der Reha-Entlassungsbericht nicht so aussagekräftig, dass man darauf aufbauend eine Entscheidung treffen konnte. Deshalb wurde noch ein Gutachten beauftragt. Weder die Rehaklinik noch der Gutachter treffen eine Entscheidung. Stattdessen werden die DRV-Ärzt*innen die Unterlagen auswerten und eine Stellungnahme abgeben. Auf Basis dieser Stellungnahme entscheidet dann eine Juristin/ein Jurist.
Onkel Franzam 09.03.2026 | 13:09
Zitat von Flieder anzeigen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie bereits geschrieben, kann ich eh in einigen Monaten in Rente für schwerbehinderte Menschen. Kann, oder sollte ich die Entscheidung der DRV abwarten, oder bereits einen Rentenantrag für schwerbehinderte Menschen stellen.?? Bis die DRV entscheidet, vergehen ja Monate. Einspruch werde ich eh bei Ablehnung nicht machen. Wer tut sich so etwas an, kurz vor der Rente? Mir sagten Fachärzte, das der Rehabericht ( es war übrigens eine DRV Klinik ) sehr detailliert und ausführlich geschrieben hätte. Man hätte es selbst nicht besser beschreiben können. Dies man dazu......
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