Hallo Onkel Franz,
"Flieder" hat die Situation bereits recht treffend geschildert.
Unter Inbezugnahme aller vorliegenden medizinischen Unterlagen, wozu ebenfalls der Reha-Entlassungsbericht als auch das externe Gutachten zählt, wird vom ärztlichen Dienst Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers eine Entscheidung getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam