Hallo Harry,
sind Sie der Ansicht, dass mit einer medizinischen Rehabilitation oder Leistung zur Teilhabe ihre Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann, sollte zunächst dieser Antrag gestellt werden.
Sind Sie der Auffassung, dass Ihnen eine Berufstätigkeit von 6 Stunden oder mehr pro Tag generell nicht mehr möglich ist und sich hieran auch nichts durch eine oben genannte Leistung ändern lässt, sollten Sie einen Rentenantrag stellen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann und Sie danach wieder in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Wenn das nicht möglich ist, wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung