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Experten-Antwort

Was zuerst?? Rentenantrag oder Rehaantrag

von Harry21.02.2024 | 09:38
177 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Fachleute Lt. Aussage meiner behandelnden Ärzte, soll ich ( 61 Jahre alt ) einen Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen. Allerdings habe ich ( noch ) keine Ahnung wie ich das machen soll. Mir wurde gesagt:" Anruf bei der DRV:" Reha vor Rente?. Der Sachbearbeiter war leicht abgenervt, da ich Null Ahnung hatte was ich tun muss. Zur Zeit gehe ich noch arbeiten ( Vollzeit ) Frage: Muss ich zuerst einen Rentenantrag ( Erwerbsminderungsrente ) stellen, oder muß ich zuerst einen Rehaantrag stellen?? Muss ich in dem Rehaantrag reinschreiben, das ich eine Erwerbsminderungsrente anstrebe?? Oder wird das von alleine in der Rehaklinik festgestellt? Oder fragt mich in der Reha einer was ich vorhabe?? Da ich noch nie eine Reha oä. hatte, habe ich da so gar keine Ahnung was und wie es nun weitergehen soll.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harry,

sind Sie der Ansicht, dass mit einer medizinischen Rehabilitation oder Leistung zur Teilhabe ihre Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann, sollte zunächst dieser Antrag gestellt werden.

 

Sind Sie der Auffassung, dass Ihnen eine Berufstätigkeit von 6 Stunden oder mehr pro Tag generell nicht mehr möglich ist und sich hieran auch nichts durch eine oben genannte Leistung ändern lässt, sollten Sie einen Rentenantrag stellen.

 

In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann und Sie danach wieder in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

 

Wenn das nicht möglich ist, wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Feliam 21.02.2024 | 09:48
Lieber Harry, die Frage ist: Was wollen Sie denn? Wenn Sie nicht mehr arbeiten können und verrentet werden möchten, sollten Sie einen Rentenantrag stellen. Wann, dazu lassen Sie sich beraten. Wenn Sie nur eine Reha brauchen, um wieder fit zu werden, weil Sie weiter arbeiten möchten, dann sollten Sie eine Reha beantragen. Können Sie direkt auf der Internetseite der DRV tun. Sie müssen für sich eine Entscheidung treffen, egal was die Ärzte oder irgendwer sagt.
Mikeam 21.02.2024 | 09:50
Gehen Sie zu einem Versichertenältesten oder einer Beratungsstelle der DRV. Stellen Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Wenn die DRV denkt, dass Sie vorher zur Reha müssen, dann werden sie darüber informiert.
gut überlegenam 21.02.2024 | 10:00
'Müssen' müssen Sie gar nichts. Sie dürfen auch einfach weiter arbeiten :-) Aber Sie sollten sich überlegen, was SIE denn anstreben. Einfach mal eine 'Reha', um sich für die letzten Berufsjahre noch etwas aufpäppeln zu lassen? Dann beantragen Sie eine Reha. Und da schreiben Sie dann rein, dass Ihr 'Ziel' ist, weiter erwerbsfähig zu bleiben. Oder Sie sind gesundheitlich bereits sehr angeschlagen und es gibt bereits massive medizinisch festgestellte gesundheitliche Einschränkungen und Sie selbst könnten sich auch damit 'anfreunden' zukünftig nur noch von einer EM-Rente zu leben und im Falle einer 'vollen EM-Rente' nur noch unter drei Stunden/Tag bzw. 15h/Woche arbeiten zu können, dann beantragen Sie eine EM-Rente. Auch bei diesem Antrag würde dann geprüft werden, ob 'erst' eine Reha absolviert werden sollte, um Ihr Leistungsvermögen besser einschätzen zu können, als es aus nur medizinischen schriftlichen Unterlagen hervorgeht. Es kann auch sein, dass nur anhand der Unterlagen sofort eine volle EM-Rente bewilligt wird, weil Sie 'sooo' krank sind, dass es dann eben so wäre. Aber es kann auch sein, dass eine EM-Rente und auch eine Reha vollkommen abgelehnt werden, weil das sozialmedizinische Gutachterteam der DRV das alles ganz anders sieht als Ihre Ärzte... Man kann es also nicht prognostizieren und Sie müssen also selbst überlegen, was Sie denn wohl zukünftig erreichen wollen. Lesen Sie sich noch ein bisschen ein: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis… und besprechen Sie das Ganze dann erst noch einmal mit Ihren Ärzten. Denn deren Unterstützung benötigen Sie in beiden Fällen.
Maxam 21.02.2024 | 10:57
Gehen Sie weiter arbeiten. Am Ende entscheiden Sie selbst. Und mal ehrlich, Sie gehen doch sowieso bald in Rente. Warum vorher dann schon die Solidargemeinschaft nutzen. Machen Sie eine Reha und dann mit vollen Tatendrang voran
gut überlegenam 21.02.2024 | 11:09
zur Antwort von @Max... : ganz im Gegenteil! Wenn Sie erst eine Reha beantragen und dort festgestellt werden sollte, dass Ihr Leistungsvermögen bereits erheblich eingeschränkt ist (unter sechs Stunden), beantragen Sie unbedingt (!) eine EM-Rente, denn die wäre immer höher als eine 'normale Altersrente' (wegen der Zurechnungszeiten) und es ist Ihr gutes Recht, auch das dann prüfen zu lassen.
Realitätam 21.02.2024 | 11:51
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
Ob diese Erwerbsminderungsrente dann allerdings auch gewährt wird? Einen Antrag können Sie immer stellen, bis zu einer Bewilligung kann es allerdings ein sehr langer, eventuell sogar erfolgloser Weg werden.
gut überlegenam 21.02.2024 | 13:09
Nein, Sie dürfen selbst aussuchen. Seit 01.07.2023 gibt es hierzu ein gesetzlich verbessertes Wunsch- und Wahlrecht. Sie suchen sich bis zu vier Kliniken aus, und die DRV muss Sie dann möglichst dort auch unterbringen. Wenn allerdings Klinik 2 schneller Zeit hätte sie aufzunehmen als Klinik 1, dann ist das vorrangig (weil die Reha ja zeitnah ermöglicht werden soll). In dieser Datenbank finden Sie alle Kliniken, die von der DRV belegt werden können und auch weitere Informationen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/portal-meine-r…
wirklich immer?am 21.02.2024 | 15:29
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
Es gibt doch aber auch EM-Rentner, wo der Abschlag die Zurechnungszeit "auffrisst", insbesondere wenn z.B. über 60Jährige plötzlich Erwerbsgemindert werden und deswegen eine EM-Rente beziehen (müssen). Abschlag 10,8%, aber die zusätzlichen EP aus der Zurechnungszeit sind nur sehr wenige weil diese sehr kurz ist, so das es eine Minusrechnung wird. Ich kenne (wenige) Fälle, wo das so ist. Gerne aufklären, danke.
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