Hallo Thomas,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf Antrag frewillige Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Hierbei stellt sich die Frage, ob bereits ein Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung durch bspw. eine vorherige Beschäftigung besteht.
Wir empfehlen Ihnen allerdings sich hierzu auch von Ihrem Versorgungswerk beraten zu lassen. Es kann nämlich sein, dass etwaige Rentenansprüche mit der Versorgung, die Ihnen später durch das Versorgungswerk gezahlt wird, verrechnet wird und sich vor diesem Hintergrund der Erwerb eines Rentenanspruches in der gesetzlichen Rentenversicherung gar nicht lohnt.
Umgekehrt können Sie sich nämlich grundsätzlich auch, die von Ihnen getragenen Beitragsanteile eventuell bereits in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlter Beiträge erstatten lassen, sofern Sie hier Beiträge im Umfang von weniger als 60 Kalendermonaten eingezahlt haben und die weiteren Voraussetzungen dafür vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam
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