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Wechsel aus Knappschaftlicher Rentenversicherung

von Juhebe24.02.2009 | 12:43
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, als Mitarbeiter in einem Bergbau-Unternehmen bin ich seit nun mehr 25 Jahren in der Knappschaftlichen Rentenversicherung. Nun soll durch Umstrukturierungen meines Arbeitgebers ein Wechsel aus der knappschaftlichen Rentenversicherungen in die "normale" Rentenversicherung unumgänglich sein. Fragen: 1. Unter welchen Bedingungen ist ein Fortbestand in der knappschaftlichen Rente nicht mehr möglich. 2. Welche Änderungen (Nachteile, Vorteile etc.) ergeben sich daraus für mich als Versicherten? Vielen Dank & viele Grüße Juhebe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Juhebe,

die Bundesknappschaft bleibt als Versicherungsträger auch weiterhin für Sie zuständig, weil bereits ein Knappschaftbeitrag genügt, um die Sonderzuständigkeit der Bundesknappschaft zu begründen.

Die Bewertung der in der Vergangenheit gezahlten Beiträge zur Bundesknappschaft ändert sich ebenfalls nicht,

diese bleiben selbstverständlich weiterhin Knappschaftsbeiträge. Lediglich die Beiträge, ab dem Zeitpunkt,

ab dem Ihr Arbeitgeber in die allgemeine Rentenversicherung überwechselt, werden dann der allgemeinen

Rentenversicherung zugerechnet. Ihre spätere Rente würde dann aus zwei Monatsteilbeträgen - einem

knappschaftlichen und einem allgemeinen - berechnet.

Die zukünftig gezahlten Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung erhalten bei der Rentenberechnung

nicht die besonderen knappschaftlichen Zuschläge. Sie zählen auch nicht mit bei der Erfüllung der Wartezeit

von 25 Jahren mit knappschaftlichen Beiträgen für eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte

Bergleute nach § 40 SGB VI und § 238 SGB VI und eine Knappschaftsausgleichsleistung nach § 239 SGB VI mit

und dienen auch nicht der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Rente für Bergleute nach §§ 45, 242 SGB VI.

Ob die Voraussetzungen für eine spezielle Leistung der Bundesknappschaft für Sie aufgrund der bisher gezahlten Knappschaftbeiträge gegeben wären und wir hoch eine eventuelle Rente wäre, erfahren Sie von der Bundesknappschaft.

9 Antworten

Knappiam 24.02.2009 | 13:00
hallo. ein fortbestand wäre nur möglich, wenn sie weiterhin in einem "knappschaftlichen betrieb" beschäftigt wären. für diese betriebe gelten bestimmte voraussetzungen um knappschaftlich zu sein. bei ihrem arbeitgeber ist vermutlich eine wesentliche voraussetzung weggefallen. nachteile haben sie darin, dass "normale" versicherungszeiten einen geringeren rentenartfaktor (1,0000) bei der späteren rentenberechnung erhalten. die knappschaftlich versicherten zeiten bekommen einen rentenartfaktor von 1,3333. vermutlich wird ihr arbeitgeber diese einbuße durch eine art betriebsrente abfangen.
Juhebeam 24.02.2009 | 13:31
Vielen Dank. Verstehe ich das also richtig, dass der einzige Nachteil für mich in der geringeren Rente (durch geringeren Rentenfaktor) besteht, dies aber durch eine betriebsrente durch den arbeitgeber ausgeglichen werden kann? Kann der Arbeitgeber auch durch einen "freiwilligen" höheren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung dies ausgleichen? Bestehen keine weiteren Nachteile für mich? Sind Ihnen Vorraussetzungen bekannt, die einen Betrieb "knappschaftlich" machen? Vielen Dank!
Knappiam 24.02.2009 | 13:45
die zahlung höherer beiträge ist soviel ich weiß nicht möglich. aber hier die voraussetzungen für knappschaftliche betriebe: § 134 1) Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten (1) Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, Betriebe der Industrie der Steine und Erden jedoch nur dann, wenn sie überwiegend unterirdisch betrieben werden. (2) Als knappschaftliche Betriebe gelten auch Versuchsgruben des Bergbaus. (3) Knappschaftliche Betriebe sind auch Betriebsanstalten oder Gewerbeanlagen, die als Nebenbetriebe eines knappschaftlichen Betriebs mit diesem räumlich und betrieblich zusammenhängen. (4) Knappschaftliche Arbeiten sind nachstehende Arbeiten, wenn sie räumlich und betrieblich mit einem Bergwerksbetrieb zusammenhängen, aber von einem anderen Unternehmer ausgeführt werden: 1. alle Arbeiten unter Tage mit Ausnahme von vorübergehenden Montagearbeiten, 2. Abraumarbeiten zum Aufschließen der Lagerstätte, 3. die Gewinnung oder das Verladen von Versatzmaterial innerhalb des Zechengeländes in Betrieb befindlicher Werke mit Ausnahme der Arbeiten an Baggern, 4. das Umarbeiten (Aufbereiten) von Bergehalden (Erzgruben) innerhalb des Zechengeländes in Betrieb befindlicher Werke, 5. laufende Unterhaltungsarbeiten an Grubenbahnen sowie Grubenanschlussbahnen innerhalb des Zechengeländes, 6. das Rangieren der Wagen auf den Grubenanlagen, 7. Arbeiten in den zur Zeche gehörenden Reparaturwerkstätten, 8. Arbeiten auf den Zechenholzplätzen, die nur dem Betrieb von Zechen dienen, soweit das Holz in das Eigentum der Zeche übergegangen ist, 9. Arbeiten in den Lampenstuben, 10. das Stapeln des Geförderten, das Verladen von gestürzten Produkten, das Aufhalden und das Abhalden von Produkten, von Bergen und von sonstigen Abfällen innerhalb des Zechengeländes, 11. Sanierungsarbeiten wie beispielsweise Aufräumungsarbeiten und Ebnungsarbeiten sowie das Laden von Schutt und dergleichen, wenn diese Arbeiten regelmäßig innerhalb des Zechengeländes ausgeführt werden.2)3) (5) Knappschaftliche Arbeiten stehen für die knappschaftliche Versicherung einem knappschaftlichen Betrieb gleich.3) (6) Montagearbeiten unter Tage sind knappschaftliche Arbeiten im Sinne von Absatz 4 Nr. 1, wenn sie die Dauer von drei Monaten überschreiten.3)
Knappiam 24.02.2009 | 14:13
huhu... die zuständigkeit der drv knappschaft-bahn-see stand doch gar nicht zur debatte. ging doch nur um die zuordnung der beiträge zum entsprechenden versicherungszweig. ps: DRV Knappschaft-Bahn-See (Bundesknappschaft gibts schon lange nicht mehr) ;-))
Kuriosam 27.02.2009 | 11:04
Sind Sie darüber von Ihrem Arbeitgeber nicht aufgeklärt worden??? Über die Auswirkungen??? Sehr sehr seltsam. Normalerweise klärt dieser einen über die Änderungen auf. Da sieht man mal wieder,es gibt nix was es nicht gibt.
Aufkläreram 27.02.2009 | 11:08
In meinem Fall ergab sich genau die gleiche Problematik. Wir sind aber von der Personalabteilung ausführlich darüber informiert worden. ( die Nachfrage hier war wahrscheinlich getreu nach dem Motto, hör ich mir das da nochmal an, ob man mir auch alles gesagt hat, solche Menschen gibt es ja zuhauf) Das der Arbeitgeber darüber nicht informiert,das gibt es nicht.VÖllig ausgeschlossen.
Juhebeam 27.02.2009 | 11:23
Hallo Aufklärer, ob es "völlig unmöglich" ist, dass der Arbeitgeber nicht aufklärt, mag sein. Deine Spekulation warum ich hier frage, halte ich für überflüssig. Stört Dich meine Frage, dann antworte doch einfach nicht! Ich beantworte sie aber dennoch: Eine Umstrukturierung meines Arbeitgebers steht unmittelbar bevor, Details gibt es im Moment nur wenige, Gerüchte, Spekulationen und Mutmaßungen gibt es dagegen viele. Meine Frage deshalb, weil ich mich nicht unvorbereitet zu einem "Aufklärungsgespräch" meines Arbeitgebers einlassen möchte. Die Antworten sollten mir einen ersten Eindruck liefern. Eine genaue Prüfung, sofern mir dies notwendig erscheinen sollte, lasse ich zu einer anderen Zeit an von einer anderen Stelle durchführen. Das mag der ein oder andere für Übertrieben halten. Aber ich habe jetzt 26 Jahre Erfahrung und jede Menge Umstrukturierungen meines Arbeitgebers erlebt und glaube mir, meine Skepsis ist durchaus berechtigt. Gruß Juhebe
Aufkläreram 27.02.2009 | 11:50
Es hat Sie überhaupt niemand angegriffen, daher ist Ihr Unmut völlig unverständlich. Ihr Verhalten bestätigt jedoch eindrucksvoll meine Aussagen. Daher vielen Dank :-)))
Ruhig Blutam 27.02.2009 | 11:55
Ganz ruhig Aufklärer. Diese Leute müssen immer direkt ausfallend werden, wer jeden Tag mit diesem Klientel ( RWE/Rheinbraun ) zu tun hat, weiss wovon er spricht. Diese Leute brauchen immer eine Sonderbehandlung, weil Sie was "besonderes sind". Seien Sie froh das Sie denen nur im Forum begegnen!!!!
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