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Experten-Antwort

Wechsel der laufenden LTA Maßnahme beantragen?

von Benny30.01.2022 | 09:20
411 Ansichten
3 Antworten
Hallo, wegen Depressionen wurde ich erst in eine medizinische Reha geschickt und bin aktuell in einer LTA Maßnahme. Die Maßnahme ist ein berufliches Training, welches mir überhaupt nichts bringt. Meinem Rehafachberater habe ich meinen Wunsch mitgeteilt, dass mir mit einer beruflichen Qualifizierung deutlich mehr geholfen wäre, da ich weiß was ich arbeiten möchte. Für meinen Wunschberuf wurde ich als voll leistungsfähig eingeschätzt. Ich bin staatlich geprüfter Betriebswirt mit dem Schwerpunkt Personal. Mein Bestreben ist es eine Anstellung als Lohnbuchhalter zu bekommen. Dafür fehlt mir aber die praktische Erfahrung sowie die Kenntnisse mit den Lohnprogrammen. Mein Rehaberater meinte lapidar, dass ich ja bereits in dem beruflichen Training angemeldet und qualifiziert genug sei. Entspricht nur nicht der Realität, bekomme eine Absage nach der anderen. Es macht wenig Sinn ein komplettes Jahr in diesem beruflichen Training zu sein. Ich brauche keine Hilfe wie eine Bewerbung geschrieben wird sondern eine Qualifikation, dass ich einen Job finden kann, der mich nicht krank macht. Diese Maßnahme ist im Übrigen keine Belastungserprobung o.ä..Ich soll nach Arbeit suchen. Kann ich irgendwo beantragen, dass ich die derzeitige Maßnahme beenden und stattdessen eine berufliche Qualifizierung möchte? Oder kann ich irgendwie einen neuen Rehaberater bekommen, der meine Belange dann eventuell ernst nimmt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2022 | 09:28

Hallo Benni,

dieses Forum wird Ihnen keine belastbaren Auskünfte zu Ihrem individuellen Einzelfall anbieten können.

Ansprechpartner ist und bleibt Ihr Rehafachberatungsdienst, wo Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen müssen (gerne auch verschriftlicht), was ja scenbar schon geschehen ist, allerdings bisher kein Gehör gefunden hat.

Eine Maßnahme beenden/abbrechen können Sie immer und jederzeit. Das bedeutet dann allerdings nicht automatisch, dass Sie andere Maßnahmen -insbesondere Ihre gewünschten Maßnahmen- bewilligt bekommen.

Einen anderen Ansprechpartner können Sie (ebenfalls schriftlich) gerne bei Ihrem Rententräger beantragen. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht, aber sofern entsprechende Rehafachberater verfügbar sind, wird man diese Möglichkeit prüfen können.

2 Antworten

LTAam 30.01.2022 | 14:36
Beantragen können Sie alles, ob das allerdings positiv für Sie beschieden wird, das steht auf einem anderen Blatt. Glauben Sie tatsächlich der Wechsel des Rehaberaters würde Ihnen etwas bringen?
kein Nutzenam 31.01.2022 | 08:41
Niemand zwingt Sie, an dieser Maßnahme teilzunehmen. Sie können Sie jederzeit abbrechen. Ich würde nochmals intensiv mit der Lehrgangsleitung besprechen, was Ihnen die Maßnahme bringen soll. Wenn da für Sie wirklich nichts dabei ist, hören sie auf und begründen sie das entsprechend. Dann sollten sie davon keine Nachteile haben. Sie wären aber nicht der Erste, der glaubt, dass seine Bewerbungen gut sind und sich da leider irrt. Werden im Verlauf der Maßnahme auch Praktika gemacht? Dann schauen Sie halt, ob Sie da in einer Lohnbuchhaltung unterkommen. Dann haben Sie schon mal Kontakt zu einem Arbeitgeber. Vielleicht bestätigt der Ihnen dann, dass Ihre Schulung zwingend nötig ist?
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