Hallo orchidee,
Sie können ab dem 61. Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, sofern Sie insgesamt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.
Ob Sie diese Mindestversicherungszeit erfüllt haben, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
Wegen der Besitzschutzregelungen kann die Rente auch nicht niedriger werden. Ob sie höher wird, läßt sich ohne eine Probeberechnung nicht sagen. Auch diese können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten.
Wie schon von Sozialröchler erwähnt würde spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze Ihre EM-Rente in die Regelaltersrente umgewandelt werden.
Genau
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