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Experten-Antwort

wechsel emr in altersrente

von orchidee13.11.2013 | 15:58
1765 Ansichten
5 Antworten
ich bin 55 jahre alt und beziehe eine volle emr, weiterhin liegt ein grad der behinderung von 50 vor. wann kann ich eine altersrente beantragen und wie wird diese ausfallen - höher, niedriger oder gleich. eine expertenantwort wäre nett. mfg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2013 | 09:48

Hallo orchidee,

Sie können ab dem 61. Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, sofern Sie insgesamt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.

Ob Sie diese Mindestversicherungszeit erfüllt haben, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

Wegen der Besitzschutzregelungen kann die Rente auch nicht niedriger werden. Ob sie höher wird, läßt sich ohne eine Probeberechnung nicht sagen. Auch diese können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten.

Wie schon von Sozialröchler erwähnt würde spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze Ihre EM-Rente in die Regelaltersrente umgewandelt werden.

4 Antworten

Heinericham 13.11.2013 | 16:09
Neben dem Grad der Behinderung und dem Alter gibt es noch weitere Voraussetzungen um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen zu können. Im Forum lässt sich auch nicht pauschal klären, ob die Rente höher oder niedriger wird. Wenden Sie sich an Ihren Retnenversicherungsträger unt bitten Sie diesen zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllen. Der Rententraäger kann zudem zu gegebener Zeit berechnen, wie hoch die Rente ausfallen würde (Probeberechnung). Dann können SIe überlegen, ob Sie diese Altersrente beziehen wollen.
Anonymusam 13.11.2013 | 16:31
Genau
Frisöram 13.11.2013 | 20:18
Anonymus schrieb

Genau

So eine intelligente Antwort habe ich Ihnen gar nicht zugetraut, nachdem was Sie bisher so abgesondert haben....
Sozialröchler?am 13.11.2013 | 22:29
Eine Folgerente kann nie niedriger ausfallen, da es einen Besitzschutz gibt. Sie wird aber auch nicht höher werden, wenn nicht weitere rentenrechtliche Zeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung hinzugekommen sind. Im Regelfall wird daher außer Spesen nichts gewesen sein. Die Altersrente würde dann in gleicher Höhe gezahlt, wie die bisherige Rente wegen EM. Die Regelaltersrente wird zum entsprechenden Zeitpunkt von Amts wegen gewährt. Lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle individuell beraten, ob eine vorherige Antragstellung möglich und sinnvoll ist.
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