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Experten-Antwort

Wechsel EMR in Schwerbeh.Rente

von Rentner Willi01.10.2021 | 18:33
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Guten Abend, ich bin im September 1960 geboren und habe eine Schwerbehinderung von 50 GdB. Zur Zeit bekome ich seit 9 Jahren eine volle, unbefristete Erwerbminderungsrente. Lt. meinem Versicherungsverlauf habe ich etwas mehr als 35 Jahre Beitragszeit (Pflichtbeiträge/ALG/Krankengeld). Wann kann ich in Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen, also wechseln von EMR in die o.g. Rente? Wann kann ich in die Rente für langjährig Versicherte gehen ? Was ist sinnvoller? Vorteile / Nachteile ? Das wäre für mich wichtig, da ich mit dem Bescheid für eine Altersrente meine Betriebl. AV beantragen kann. Dies ist für mich einfach sinnvoll, je eher desto besser mehr Geld. Ist es richtig, daß die Höhe der bisherigen EMR Rente bleibt und der Betrag nicht geringer werden kann ? Beste Grüße Willi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner Willi,

wie Ihnen schon mitgeteilt wurde, können Sie in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.02.2022 wechseln (bzw. schon ab 01.01.2022, falls Sie am 01.09. Geburtstag haben).

In die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie erst ab dem 63. Lebensjahr wechseln. Zudem hat diese Rente dann einen höheren Abschlag bei eventuell neu ermittelten Entgeltpunkten. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist also günstiger.

Es ist richtig, dass die Altersrente aufgrund der Besitzschutzregelungen nicht niedriger werden kann als die Rente wegen Erwerbsminderung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

KSCam 01.10.2021 | 18:47
Bei Jg 1960 ist die AR für Schwerbehinderte ab 60+4 Monaten möglich, dafür brauchen Sie 35 Jahre und mindestens GdB 50. Sie können somit ab Februar 2022 in Altersrente gehen. Zumindest wenn Sie als EM rentner nichts mehr eingezahlt haben, dürfte sich die Rente nicht erhöhne, wird aber auch nicht weniger. So gesehen ist es relativ egal ab wann Sie in Altersrente gehen, berücksichtigt man die Betriebsrente, spricht viel für den frühesten Beginn der Altersrente. Wenn Sie irgendwelche Bedenken bezüglich der Rentenhöhe haben, können Sie ja noch eine Probeberechnung bei Ihrer DRV anfordern.
W°lfgangam 01.10.2021 | 19:28
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ergänzend: Betriebsrenten, wie VBL, KZVK, EZVK/Sparkasse und ähnliche dem ÖD entlehnte/aufgebaute, werden bereits mit dem ersten Rentenbeginn/EMRT gezahlt und haben auch eine Zurechnungszeit. Gleiches gilt oft schon für rein im Unternehmen /AG-Betriebsrentenansprüche finanzierte Betriebsrenten - auch paritätisch, die über interne wie externe 'Allianz en' laufen, und die bis dahin erworbenen Ansprüche aus eigenen + AG-Beiträge zum frühestmöglichen Rentenbeginn/EM ausschütten. Gruß w.
Nicht ganzam 01.10.2021 | 20:33
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Bei BJ 60 können sie aus einer EMR mit Gdb 50 bereits im Alter von 61+4 (35 Jahre Versicherung) in die Schwebi-Rente wechseln. Ein weiterer Abschlag erfolgt nicht. Da sie dieses Alter vermutlich schon haben oder bald erreichen können sie umgehend mit dem verkürzten Antrag R0110 den Wechsel der Rente beantragen. Sie können sich natürlich auch vorher nochmal einen Rentenberechnung machen lassen.
Siehe hieram 01.10.2021 | 21:03
Da es nun zwei Angaben gibt... hier der Rechner der DRV, der auch Schwerbehinderung berücksichtigt. Da kann dann das genaue Geburtsdatum eingegeben werden und schwupps gibt's das Ergebnis ;-) Wichtig bei der SB-Rente ist noch, dass der GdB bei Rentenbeginn noch gültig sein muss. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
KSCam 01.10.2021 | 23:37
Klar 61+ 4, sorry Aber 02/22 stimmt ja trotzdem.
Nachgefragtam 01.10.2021 | 23:57
Weil es ab heutiger Antragstellung auf jeden Fall 4 Monate braucht bis die Rente gezahlt wird?
KSCam 02.10.2021 | 06:54
Weil jemand der im September 1960 geboren ist, im Januar 2022 das Alter 61+ 4 Monate erreicht und damit ab Folgemonat ( Februar 22) in Altersrente gehen kann....hätte er am 01.09. Geburtstag, schon ab Januar 22. Nach allgemeiner Sprachregelung sollte der Antrag etwa 3 Monate vorher gestellt werden, also demnächst. LG
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