Sofern Sie bei Rentenbeginn schwerbehindert sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, ist bei Ihrem Jahrgang (1954) die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 60 und 8 Monaten möglich.
Die abschlagsfreie Rente erhalten Sie ab 63 und 8 Monaten.