Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wechsel EU-Rente in Altersrente

von Brigitte07.09.2010 | 07:27
2158 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich wollte mich vergewissern, ob meine Überlegungen richtig sind: Jahrgang 1954, EU-Rente seit 1998, davor 27 Jahre gearbeitet, Schwerbehinderung seit 1979. Ist es richtig, dass ich mit 60 Jahren und 8 Monaten die Altersrente für Schwerbehinderte beanspruchen kann? Vielen Dank im voraus. Mit freundl. Grüßen Brigitte

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie bei Rentenbeginn schwerbehindert sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, ist bei Ihrem Jahrgang (1954) die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 60 und 8 Monaten möglich.

Die abschlagsfreie Rente erhalten Sie ab 63 und 8 Monaten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Brigitteam 07.09.2010 | 07:45
......ich meine natürlich die abschlagfreie Altersrente für Schwerbehinderte MfG Brigitte
..-..am 07.09.2010 | 07:55
Haben Sie denn die 35 jährige Wartezeit erfüllt? Wenn nein siehts schlecht mit einer Altersrente wegen Schwerbehinderung aus. Voraussetzungen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G…
Gerda Kam 07.09.2010 | 08:46
Wenn die EU Rente seit 1998 gezahlt wird und davor 27 Jahre lang gearbeitet wurde, dürfte die Wartezeit doch längst erfüllt sein ?
Schadeam 07.09.2010 | 08:56
Auch ich gehe davon aus, dass die Wartezeit von 35 Jahren durch die Zurechnungszeit erfüllt ist, wenn Sie mit 44 berentet wurden und vorher 27 Jahre gearbeitet haben. Daher dürfte die AR für Schwerbehinderte mit 60+8 erfüllt sein. Die Frage des Abschlags ist m.E. nicht relevant, da Ihre EU Rente aus dem Jahr 1998 ohnehin abschlagsfrei ist. In aller Regel ändert sich bei diesen "Umwandlungen" gar nicht; so gesehen dürfte es völlig egal sein, ob und wann die Rente in gleicher Höhe nun Altersrente heisst.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026