Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wechsel geh.Dienst-->höh.Dienst

von Beamter4031.08.2007 | 21:32
1175 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin nach meinem FH-Studium des Ingenieurswesens direkt als Angestellter im Öffentlichen Dienst bei einer Landesbehörde eingestiegen. Nach 3 Jahren gab es die Möglichkeit, mit der Besoldungsgruppe A 10 im gehobenen technischen Dienst als Beamter anzufangen/übergeleitet zu werden. Parallel zu meinem Dienst (ich bin mittlerweile seit einigen Jahren Lebenszeitbeamter) habe ich einige Jahre an der Universität einen wissenschaftlichen Abschluß im Ingenieurswesen absolviert. Da ich versuchen möchte, die höhere Qualifikation für einen Einstieg in den höheren technischen Dienst zu nutzen, suche ich derzeit nach Möglichkeiten. Bei meiner Landesbehörde gibt es voraussichtlich die nächsten Jahre keine freien Dienstposten ab Besoldungsgruppe A13h. Da auch andere Behörden Dienstposten des höheren technischen Dienstes anbieten, suche ich dementsprechend flexibel nach anderen Möglichkeiten des beruflichen Weiterkommens. Eine Bundesverwaltung sucht derzeit nach Ingenieuren (Univ.) als Direkteinsteiger als XX z.A. Nun stellt sich mir die Frage, vorausgesetzt natürlich, ob überhaupt Chancen auf diesen Posten bestehen würden, wie praktisch der Wechsel von einer Landesbehörde zu einer Bundesbehörde ohne großen Nachteil durchgeführt werden kann. Wie verhält es sich mit den späteren Versorgungsleistungen ? Welche Vorgehensweise wäre besser ? a) Ein Versetzungsgesuch an die Landesbehörde zur Bundesverwaltung stellen ? (die Frage ist sowieso, wie sich eine Bundesbehörde dazu stellt, wenn Landesbeamte zu ihr versetzt werden wollen) b) ohne Wissen des bisherigen Dienstherrn (Land) eine Ernennungsurkunde des neuen Dienstherrn zu bekommen. Damit wäre das alte Dienstverhältnis doch sofort beendet oder nicht ? (da ich ja als Beamter nicht kündigen kann) c) Wie würde es sich mit der Probezeit beim neuen Dienstherrn verhalten ? Da ich ja bereits Lebenszeitbeamter bin, müsste ich vermutlich trotzdem als Beamter auf Probe (XX z.A.) wie alle anderen Nichtbeamten anfangen oder wäre hier eine Probezeitverkürzung denkbar ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie schon erwähnt sind Sie hier im verkehrten Foraum. Sie sollten sich die Ausschreibungen aller Bundesbehörden anschauen und dann selbst mit diesen in Kontakt treten.

2 Antworten

Hier sind Sie völlig falscham 31.08.2007 | 22:32
Leider total falsches Forum!
***am 03.09.2007 | 08:11
Das ist Ihr Expertenforum zu allen Fragen der persönlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge). Hier antworten Ihnen erfahrene Beraterinnen und Berater Ihres Rentenversicherungsträgers ausschließlich auf individuelle Fragen. Die Fragen in diesem Expertenforum werden von erfahrenen Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantwortet. Diese weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Experten der Rentenversicherungsträger Rechtsrat nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit erteilen können. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich dabei auf Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen. Fragen anderer rechtlicher Art können von den Experten der Rentenversicherungsträger nicht konkret beantwortet werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026