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Experten-Antwort

Wechsel in ein anderes BfW möglich?

von Kluusla28.05.2017 | 21:14
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hätte da einmal eine Frage. Nach meiner medizinischen Reha werde ich die laufende LTA fortsetzen. Ich wurde erstmal zur medizinischen Reha geschickt, bevor man mit mir die berufliche Reha fortführt. Diese wurde ja schon durch die DRV genehmigt. Aber der Reha-Fachberater hatte mit mir im März gesprochen und gesagt, erst wird die medizinische gemacht und dann kommt die berufliche. Nun habe ich im Juni wieder ein Gespräch mit ihm und dann werde ich wohl erstmal im BfW eine Berufsfindung für eine Woche im BfW Staßfurt absolvieren. Nun habe ich durch Recherchen im Internet gelesen bzw. erfahren, das meine anstrebende Weiterbildung gar nicht im BfW Staßfurt angeboten wird. Sondern die Weiterbildung wird in einem anderem BfW angeboten, sprich im BfW Goslar. Staßfurt ist in Sachsen-Anhalt und Goslar in Niedersachsen. Kann ich nun einfach in ein anderes BfW wechseln was auch noch in einem anderem Bundesland ist? Oder mus ich in das BfW, was mir der Reha-Fachberater zuweist, sprich in dem BfW in dem Bundesland wo ich wohne? Oder kann ich den Überzügen, das er mich in das andere BfW sendet, wo auch mein anstrebende Weiterbildung angeboten wird? Gruß Kluusla

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend gelöst werden.

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass überhaupt noch keine Entscheidung über eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (hier: Umschulung) getroffen worden ist. Ansonsten würde eine Berufsfindung wenig Sinn machen.

Vielmehr scheint zunächst eine medizinische Leistung zur Rehabilitation angezeigt und sinnvoll gewesen zu sein.

Ihr Ansprechpartner ist in erster Linie der zuständige Rehabilitations-Fachberater. In dem bereits anberaumten nächsten Gespräch sollten Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche äußern, damit ein sinnvolles und realistisches Rehabilitationsziel mit Ihnen gemeinsam erarbeitet werden kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend gelöst werden.

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass überhaupt noch keine Entscheidung über eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (hier: Umschulung) getroffen worden ist. Ansonsten würde eine Berufsfindung wenig Sinn machen.

Vielmehr scheint zunächst eine medizinische Leistung zur Rehabilitation angezeigt und sinnvoll gewesen zu sein.

Ihr Ansprechpartner ist in erster Linie der zuständige Rehabilitations-Fachberater. In dem bereits anberaumten nächsten Gespräch sollten Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche äußern, damit ein sinnvolles und realistisches Rehabilitationsziel mit Ihnen gemeinsam erarbeitet werden kann.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Zu Ihrer erneuten Anfrage:

Ein konkrete (schriftliche) Zusage (Bewilligung) haben Sie bisher nicht bekommen. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass bei der Auswahl der Leistungen Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung am Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt werden. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt.

In diesem Forum ist es unmöglich zu beurteilen, ob Sie für Ihren Wunschberuf XY im Bfw Z geeignet sind und dorthin wechseln können.

Nochmals: Formulieren Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche im Beratungsgespräch mit dem Rehabilitations-Fachberater; ggf. auch ausdrücklich schriftlich! Die Bewilligung einer Leistung gegen Ihren Willen macht für beide Seiten keinerlei Sinn.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Fastrentneram 29.05.2017 | 06:22
Hallo Kluusla! Niemand kennt Ihren Sachverhalt besser als Ihr Reha-Fachberater! Daher bietet es sich an, Ihre Fragen mit ihm zu klären. Hier im Forum kann doch nur spekuliert werden, was Ihnen nicht wirklich weiterhilft!
???am 29.05.2017 | 09:04
Theoretisch können sie Ihre Umschulung in jedem BFW in Deutschland machen, das den Umschulungsberuf im Angebot hat. In der Praxis wird das wohnortnächste ausgesucht. Ob die Abtestung in Staßfurt sinnvoll ist oder ob Sie unbedingt nach Goslar müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese Frage sollten Sie daher mit Ihrem Reha.Fachberater klären.
Kluuslaam 29.05.2017 | 12:18
Das erste Gespräch fand schon mit dem Reha-Fachberater statt. Hier wurden auch schon Einzelheiten besprochen. Aber nun kam aber die medizinische Reha dazwischen, weil die aus medizinischen Gründen Vorrang hatte. Da meinte der Reha-Fachberater erst machen Sie die medizinische und dann erfolgt die berufliche. Im ersten Gespräch hatte ich schon meine Vorstellungen dem Reha-Fachberater geschildert. Er meinte nur, das die Reha ausgewertet wird und danach wird entschieden was weiter passiert. Er sagte aber schon nach der medizinischen erfolgt erstmal eine Berufsfindungstest in einem BfW. Ich wollte das eigentlich umgehen, aber er meinte das ist der übliche Werdegang und ist ein Instrumentarium der Rentenversicherung. Da komme ich nicht drumherum, die 1 Woche im BfW zu absolvieren. Obwohl für mich schon feststeht, was ich machen möchte bzw. will. Ich möchte in meiner Berufsbranche bleiben, da habe ich die meisten Berufserfahrung und Fachkenntnisse. Nun aber dieser Höhere Weiterbildungslehrgang wird in der BfW Staßfurt nicht angeboten, sondern BfW Goslar. Darum meine Frage, ob ich dahin wechseln kann
???am 29.05.2017 | 15:49
"Obwohl für mich schon feststeht, was ich machen möchte bzw. will." Leider ist das nicht das einzige Kriterium für die DRV. Bei der Abtestung geht es auch darum, was Sie können und wie gut Sie lernen. Dass Sie nur eine Woche ins BFW müssen, ist eigentlich ein gutes Zeichen. Nach meinem Wissen dauert die Standard-Abtestung 2 Wochen. Bei einer Woche wird auf den berufskundlichen Teil verzichtet, d.h. dem BFW müsste schon ein konkreter Zielberuf genannt worden sein.
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