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Wechsel in ein Beamtenverhältniss

von Schmidt03.01.2007 | 11:44
3705 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Experten, von meinem Arbeitgeber (Bund) wurde mir ein Wechsel vom Angestellten im öffentlichen Dienst zu Beamten zur Anwartschaft angeboten. Leider konnte mir bisher niemand weitere Informationen geben, was passiert, wenn ich nicht als Beamter auf Lebenszeit übernommen werde. Kann ich in die gestzliche Rentenversicherung zurückkehren? Wird mir die Zeit meiner Tätigkeit als Beamter für die Rentenansprüche angerechnet? Für weiterführende Erklärungen wäre ich sehr dankbar. Schmidt

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.01.2007 | 14:53

Wenn Sie nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden sollten, würde Sie zum einen für die Zeit der Beamtentätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und könnten in der Folgezeit auch wieder in die gesetzliche Rentenversicherung zurückkehren.

Die Beamtentätigkeit wirkt sich also nur im Falle einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung aus.

2 Antworten

Pudlam 03.01.2007 | 13:11
Bleiben Sie lieber Angestelter. Hier bleiben Sie flexibler. Wenn Sie nicht auf Lebenszeit werden und in ein Angestelltenverhältnis zurück wechseln, dann werden Sie Nachversichert. Allerdings haben Sie dann erhebliche Einbußen bei Ihrer Altersrente! Deshalb wechseln viele Beamte nicht in die Privatwirtschaft.
Selina IIam 03.01.2007 | 13:51
Einen Rat habe ich leider nicht für Sie - aber unter Umständen spielt auch Ihr Krankenversicherungsverhältnis eine Rolle. Sollten Sie Kinder haben und als Beamter ggf. sich privat versichern müssen, könnte dies teurer sein unterm Strich.
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