Wenn Sie nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden sollten, würde Sie zum einen für die Zeit der Beamtentätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und könnten in der Folgezeit auch wieder in die gesetzliche Rentenversicherung zurückkehren.
Die Beamtentätigkeit wirkt sich also nur im Falle einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung aus.