Hallo Anna,
grundsätzlich gilt, dass auch bei einem Wechsel von der Vollrente in die Teilrente keine Änderung an den ursprünglich aufgrund des Beginns der Rente gewährten Abschlägen eintritt. Die Rentenabschläge sind an den erstmaligen Rentenbeginn gekoppelt und werden nicht nachträglich angepasst, solange Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung