Hallo RALF,
ein Wechsel von einer Voll- in eine Teilrente (und umgekehrt) ist grundsätzlich nur für die Zukunft möglich. Einzige Ausnahme: Soweit der ursprüngliche Rentenbescheid noch nicht bestandskräftig ist (Sie den Bescheid also gerade erst bekommen haben und sich noch in der Widerspruchsfrist befinden) könnten Sie im Rahmen eines Widerspruchs gegen den Rentenbescheid noch eine Umstellung rückwirkend zum Rentenbeginn erreichen.
Der Antrag auf Umstellung von einer Voll- in eine Teilrente (und umgekehrt) kann im Übrigen formlos (einfaches Schreiben) gestellt werden.