Hallo Tim,
im Rahmen dieses Forums können wir Ihnen Ihre Frage nur allgemein beantworten. In Ihrem konkreten Fall werden Sie tatsächlich nicht umhin kommen, den Sachverhalt (am besten schriftlich oder beispielsweise auch per Online-Mitteilung) Ihrer zuständigen Sachbearbeitungsabteilung der DRV mitzuteilen und um entsprechende Mitteilung über die weitere angedachte bzw. mögliche Vorgehensweise zu bitten.
Zur allgemeinen Beantwortung Ihrer Anfrage verweisen wir auf die FAQ-Seite zu Nachsorgeleistungen auf der Homepage der DRV. Dort finden Sie unter dem Punkt "Was ist im Falle eines Anbieterwechsels zu beachten?" weitere Informationen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung